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   OVG Niedersachsen, 03.05.2011 - 4 LC 191/10   

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https://dejure.org/2011,16126
OVG Niedersachsen, 03.05.2011 - 4 LC 191/10 (https://dejure.org/2011,16126)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.05.2011 - 4 LC 191/10 (https://dejure.org/2011,16126)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 4 LC 191/10 (https://dejure.org/2011,16126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit des WoGG, Fassung: 2008-09-24, § 15 Abs 2 S 2 und 3 - Anrechnung einer Abfindung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 2 S. 2 und 3 WoGG 2009 sind verfassungsgemäß; Verfassungsmäßigkeit von § 15 Abs. 2 S. 2 und 3 WoGG 2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    § 15 Abs. 2 S. 2 und 3 WoGG 2009 sind verfassungsgemäß; Verfassungsmäßigkeit von § 15 Abs. 2 S. 2 und 3 WoGG 2009

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1051
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2011 - 4 LC 191/10
    Eine Rechtsnorm entfaltet eine verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässige "echte" Rückwirkung, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 -, NJW 2010, 3629 m.w.N.).

    Vielmehr besteht hier lediglich eine "unechte" Rückwirkung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die belastenden Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 -, a.a.O.; BVerfG Urt. v. 22.3.1983 - 2 BvR 475/78 -, BVerwGE 63, 343).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2011 - 4 LC 191/10
    Vielmehr besteht hier lediglich eine "unechte" Rückwirkung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die belastenden Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 -, a.a.O.; BVerfG Urt. v. 22.3.1983 - 2 BvR 475/78 -, BVerwGE 63, 343).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2011 - 4 LC 191/10
    Eine solche unechte Rückwirkung ist im Bereich der Leistungsverwaltung verfassungsrechtlich zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit gegenüber dem Vertrauen der Betroffenen auf den Fortbestand der bestehenden Lage Vorrang verdient (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.6.1978 - 2 BvR 71/76 -, BVerfGE 48, 403, 416 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.1980 - 1 WB 155.78

    Darlegungsanforderungen an eine Beschwerde zum Wehrdienstsenat - Verletzung in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2011 - 4 LC 191/10
    Vielmehr besteht hier lediglich eine "unechte" Rückwirkung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die belastenden Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 -, a.a.O.; BVerfG Urt. v. 22.3.1983 - 2 BvR 475/78 -, BVerwGE 63, 343).
  • VG Ansbach, 04.04.2013 - AN 14 K 12.02084

    Wohngeldbewilligung

    Für die einkommenssteuerpflichtige Entlassungsentschädigung (Abfindung), soweit sie anteilig angerechnet wird und - wie hier - im Bewilligungszeitraum keine weiteren Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, ist für den jeweiligen Bewilligungszeitraum ein 10 %-iger Abzug nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 WoGG vorzunehmen (so OVG Münster vom 23.4.2012 - 12 A 2494/11 - NWVBl 2012, 395 f.), der hier lediglich berücksichtigte 6 %-ige Pauschalabzug nach § 16 Abs. 2 WoGG ist nicht ausreichend und damit rechtswidrig (ausdrücklich als dort entscheidungsunerheblich offengelassen von OVG Lüneburg vom 3.5.2011 - 4 LC 191/10).

    Dass die Klägerin und ihr Ehemann einen Teil des Geldes für die vorgenannten Zwecke eingesetzt und damit verbraucht haben, ist wohngeldrechtlich hingegen nicht relevant (OVG Lüneburg vom 3.5.2011 - 4 LC 191/10).

    Richtigerweise ist stattdessen der Abzug nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 WoGG in Höhe von 10 % zu berücksichtigen (so auch OVG Münster vom 23.4.2012 - 12 A 2494/11 - NWVBl 2012, 395 f.; ausdrücklich als dort entscheidungsunerheblich offengelassen von OVG Lüneburg vom 3.5.2011 - 4 LC 191/10).

  • VG Bayreuth, 24.01.2018 - B 4 K 16.918

    Keine Wohngeldbewilligung aufgrund von erhaltener Abfindung

    Eine Verwendung einmal zugeflossener Mittel ist wohngeldrechtlich nicht relevant (VG Ansbach, U.v. 04.04.2013 - AN 14 K 12.02084 - juris Rn. 38; VG München, U.v. 27.04.2017 - M 22 K 16.1653 - juris Rn. 25; OVG Lüneburg, B.v. 03.05.2011 - 4 LC 191/10 - juris Rn. 32).
  • VG München, 27.04.2017 - M 22 K 16.1653

    Anrechnung einer Entlassungsentschädigung als wohngeldrechtliches Einkommen

    Maßgeblich ist allein (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 3 WoGG), dass dem Kläger die Abfindung innerhalb von drei Jahren vor der Antragstellung zugeflossen ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 3.5.2011 - 4 LC 191/10 - juris Rn. 32; VG Ansbach, U.v. 4.4.2013 - AN 14 K 12.02084 - juris Rn. 38; Rn. 32; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG; § 15 Rn. 50, 58).
  • VG Göttingen, 25.10.2012 - 2 A 312/11

    Abfindung; Entlassungsentschädigung; Jahreseinkommen; Ermittlung des

    Zwar fehlt hier das Wort "schriftlichen", durch die Präposition "in" nimmt der Gesetzgeber jedoch auf einen gegenständlichen Ort Bezug, der sprachlich nicht eine mündliche Abmachung sein kann (deshalb stellt auch das Nds. Oberverwaltungsgericht offenkundig auf eine schriftliche Vereinbarung ab, vgl. Beschluss vom 3.5.2011 -4 LC 191/10-, DVBl 2011, 1051).
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