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   OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18   

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OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18 (https://dejure.org/2020,11142)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.05.2020 - 10 LA 319/18 (https://dejure.org/2020,11142)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 10 LA 319/18 (https://dejure.org/2020,11142)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18

    Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (vgl. Beschluss vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.07.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).

    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.02.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.02.2020 - 13 LA 491/18 -, Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. etwa Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 21.03.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 2, jeweils m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 13.02.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2020 - 13 LA 491/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besondere Schwierigkeiten, verneint;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.02.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.02.2020 - 13 LA 491/18 -, Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. etwa Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 21.03.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 2, jeweils m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 13.02.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2018 - 10 LA 21/18

    Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.02.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.02.2020 - 13 LA 491/18 -, Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 22.83

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe - Anforderungen an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18
    Dem Bewilligungsbescheid ist auch nicht zu entnehmen und kann auch nicht im Wege der Auslegung entnommen werden, dass die Beklagte mit ihrer Bewilligung zugleich auch eine weitere Finanzhilfe für - von der Klägerin bislang noch nicht geltend gemachte - weitere Wochenarbeitsstunden abgelehnt hat (vgl. hierzu auch Bayerischer VGH, Urteil vom 12.09.1983 - 19 B 80 A.1418 -, BayVBl. 1984, 438).

    Aus all dem dürfte letztlich folgen, dass soweit die Beklagte am 14. April 2016 noch nicht über die Finanzhilfe für die nach dem 1. Oktober in der Einrichtung der Klägerin in Betrieb genommenen neuen Gruppen entschieden hat, die Bestandskraft des Bescheides der Beklagten vom 14. April 2016 einer weiteren Entscheidung über die nach dem Stichtag 1. Oktober 2015 aufgrund des Betriebsbeginns der neuen Gruppen hinzugekommenen Wochenarbeitsstunden nicht entgegensteht und die Klägerin insoweit einen Anspruch auf eine Entscheidung über ihren Antrag vom 1. August 2016, der auch den Stichtag 1. März 2016 benennt (Bl. 55 VV), hat (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation auch Bayerischer VGH, Urteil vom 12.09.1983 - 19 B 80 A.1418 -, BayVBl. 1984, 438).

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.02.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18
    Auch sofern angenommen werden kann, das Verwaltungsgericht habe mit seinen weiteren Ausführungen (zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1997 - 8 C 38.95 -) seine diesbezügliche Auffassung konkretisiert und insoweit auch damit begründet, dass es sich im vorliegenden Fall um eine finanzielle Zuwendung für die Personalkosten einer Kindertagesstätte handele und gerade - und im Unterschied zu dem von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betroffenen Wohngeld - im Subventionsrecht der materielle Anspruch mit der Einhaltung der Frist stehe und falle, ist die Auffassung des Verwaltungsgerichts unzutreffend und bestehen weiter ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung, die die Klägerin auch hinreichend dargetan hat.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18
    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.02.2020 - 13 LA 491/18 -, Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18
    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.02.2020 - 13 LA 491/18 -, Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.02.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).
  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R

    Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Hemmung des Laufs der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18
    Allein das Vorliegen einer materiellen Ausschlussfrist führt nicht zur Unanwendbarkeit von § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. § 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10.11.2016 - 8 C 11.15 -, juris Rn. 11, 19; Hessischer VGH, Urteil vom 17.07.2019 - 6 A 753/17 -, juris Rn. 58, 61; Senatsurteil vom 18.01.2011 - 10 LB 70/09 -, juris Rn. 36, 40; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.11.2005 - 2 NB 462/05 -, NVwZ-RR 2006, 258; Michler in BeckOK, VwVfG, Stand: 01.01.2020, § 31 Rn. 44) bzw. von § 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R -, juris Rn. 25; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.03.2012 - 3 L 176/09 -, juris Rn. 26, 29).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 8 C 11.15

    Ausschlussfrist; Begrenzung; Beratungspflicht; Bescheinigung; EEG-Umlage;

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 4 LC 16/05

    Anspruch auf Förderung nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz (NPflegeG) für

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2019 - 10 LC 13/18

    Ausweitung; Berechnung; Betreuungszeit; Betrieb; Finanzhilfe; Ganztagsgruppe;

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09

    Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2012 - 3 L 176/09

    Antragsfrist bei Wohngeld

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 10 LA 46/18

    Betriebsinhaber; Betriebsprämie; Betriebsprämienregelung; Fläche; Grünland;

  • VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17

    Begrenzung der EEG-Umlage

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 10 LB 96/20

    Bestandskraft; Prozesszinsen

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2005 - 2 NB 462/05

    Ausschlussfrist; Bewerbungsfrist; Kapazität; Studienplatz; Studium; Zulassung;

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 10 LB 96/20

    Bestandskraft; Prozesszinsen

    Der Senat hat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung zugelassen (Senatsbeschluss vom 5.5.2020 - 10 LA 319/18 -, juris).

    Dass es sich bei § 6 Abs. 1 Satz 2 2. DVO-KiTaG a.F. um eine materielle Ausschlussfrist handelt (vgl. auch § 6 Abs. 1 Satz 2 2. DVO-KiTaG n.F. v. 19.7.2019), steht der Anwendung der "Montagsregelung" des § 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 5.5.2020 - 10 LA 319/18 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Solche folgen angesichts der Verschiebung der Frist nur auf den nächsten Werktag insbesondere nicht aus dem Gesichtspunkt, zu einem bestimmten Zeitpunkt (hier dem Ende des Kindergartenjahres) endgültig Klarheit über die gestellten Anträge und damit den Finanzbedarf gewinnen zu können, zumal die Mitarbeiter des Beklagten am Wochenende selbst ebenfalls nicht arbeiten und daher keine diesbezüglichen Entscheidungen treffen werden (Senatsbeschluss vom 5.5.2020 - 10 LA 319/18 -, juris Rn. 14; vgl. zu diesem Aspekt auch BT-Drucks. IV/3394, S. 3).

    Einer solchen Begrenzung des § 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X (Mutschler in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand: September 2020, § 26 SGB X Rn. 11; Siefert in Schütze, SGB X, 9. Auflage 2020, § 26 Rn. 23; Baer in Schoch/Schneider, VwVfG, Stand: Juli 2020, § 31 Rn. 54; Bayerischer VGH, Urteil vom 3.8.2009 - 11 B 08.294 -, juris Rn. 36) bedarf es bei der Befristung der Antragstellung nicht (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 5.5.2020 - 10 LA 319/18 -, juris Rn. 11).

    Einer Bewilligung der von der Klägerin beantragten weiteren Finanzhilfe für Personalkosten steht auch nicht die Bestandskraft des Bewilligungsbescheides vom 14. April 2016 entgegen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 5.5.2020 - 10 LA 319/18 -, juris Rn. 16 bis 28).

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