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   OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21   

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OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21 (https://dejure.org/2023,4982)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.2023 - 12 KS 133/21 (https://dejure.org/2023,4982)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 12 KS 133/21 (https://dejure.org/2023,4982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BImSchG § 9; LuftVG § 12; LuftVG § 14; LuftVG § 18a; LuftVG § 30 Abs. 2
    Anlagenschutzbereich; Bundeswehr; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; (Erfolgreiche) Klage der Bundeswehr gegen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für Windenergieanlagen (WEA)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlagenschutzbereich; Bundeswehr; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; (Erfolgreiche) Klage der Bundeswehr gegen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für Windenergieanlagen (WEA)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage der Bundeswehr gegen Vorbescheid für Windenergieanlagen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19

    Bundeswehr; Hubschrauber; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21
    aa) Sie kann schon dadurch, dass es bei der umstrittenen Wirksamkeit des "Widerrufs" bzw. der Aufhebung der Zustimmung der Beigeladenen zu 2) nach § 14 LuftVG aus Gründen der Beeinträchtigung der militärischen Flugsicherheit für den Vorbescheid an dieser notwendigen Zustimmung mangelt, in ihren "Rechten" verletzt sein (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 -, juris, Leitsatz).

    Anders als hinsichtlich der notwendigen Zustimmung nach § 14 LuftVG, die auch für den militärischen Flugbetrieb in Niedersachsen in die Zuständigkeit der Beigeladenen zu 2) fällt (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - juris, Rn. 56 a. E.), liegt jedenfalls insoweit, d. h. hinsichtlich der Beurteilung der Beeinträchtigung von militärischen Flugsicherungsanlagen, nach §§ 18a , 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG die Zuständigkeit bei "Dienststellen der Bundeswehr" (vgl. etwa VG Aachen, Urt. v. 24.7.2013 - 6 K 248/09 -, juris, Rn. 65 ff.; Weiss, NVwZ 2013, 14 f. [zu II. 1.c) bb)]).

    Auf die Fragen, ob diese Entscheidung der "Bundeswehr" materiell richtig war und hinreichend begründet wurde, kommt es in dem Anfechtungsverfahren der Trägerin dieser Anlage hingegen nicht an; es besteht insoweit keine gerichtliche Befugnis, ihre ablehnende Entscheidung gerichtlich zu ersetzen bzw. sie dazu zu verpflichten (vgl. bereits Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - juris, Rn. 64 unter Bezug u. a. auf den gerade zu § 18a LuftVG ergangenen Senatsbeschl. v. 22.1.2015 - 12 ME 39/14 -, juris, Rn. 27 sowie nochmals Senatsbeschl. v. 14.5.2021, a. a. O., juris Leitsatz sowie Rn. 29).

    Mangels näherer Kenntnisse der Notwendigkeiten gerade des militärischen Flugbetriebs und eines insoweit in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraums der Klägerin spricht jedoch mehr dafür, dass die inhaltliche Entscheidungskompetenz insoweit bei der Klägerin liegt; wie bereits im Senatsurteil vom 13. November 2019 (- 12 LB 123/19 - juris, Rn. 58) ausgeführt, wird in der Praxis (in Niedersachsen) entsprechend verfahren.

    Es nunmehr Dritten im Wege der Anfechtungsklage zu überlassen, eine solche inhaltlich rechtswidrige Genehmigung gerichtlich aufheben zu lassen (vgl. Weiss, a. a. O.), kann schon deshalb nicht überzeugen, weil unklar ist, ob und in welchen Fällen Dritten überhaupt eine solche Anfechtungsmöglichkeit zusteht (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - juris, Rn. 71 unter Bezug auf das vorhergehende Urt. v. 18.7.2007 - 12 LC 56/07 -, juris, Rn. 43), soweit vorrangig Interessen der Allgemeinheit betroffen sind.

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2021 - 12 LA 175/18

    Anfechtungsklage; Flugsicherungseinrichtung; Genehmigung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21
    Die "Entscheidung" der Klägerin nach §§ 18a , 30 Abs. 2 Satz 5 und 6 LuftVG ist vorliegend kumulativ zu der Zustimmung der Beigeladenen zu 2) nach § 14 LuftVG erforderlich und für den Beklagten als Genehmigungsbehörde bindend (vgl. Senatsbeschl. v. 14.5.2021 - 12 LA 175/18 - juris, Rn. 29).

    Auf die Fragen, ob diese Entscheidung der "Bundeswehr" materiell richtig war und hinreichend begründet wurde, kommt es in dem Anfechtungsverfahren der Trägerin dieser Anlage hingegen nicht an; es besteht insoweit keine gerichtliche Befugnis, ihre ablehnende Entscheidung gerichtlich zu ersetzen bzw. sie dazu zu verpflichten (vgl. bereits Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - juris, Rn. 64 unter Bezug u. a. auf den gerade zu § 18a LuftVG ergangenen Senatsbeschl. v. 22.1.2015 - 12 ME 39/14 -, juris, Rn. 27 sowie nochmals Senatsbeschl. v. 14.5.2021, a. a. O., juris Leitsatz sowie Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 12 LC 56/07

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für Windenergieanlagen; Bedeutung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21
    Es nunmehr Dritten im Wege der Anfechtungsklage zu überlassen, eine solche inhaltlich rechtswidrige Genehmigung gerichtlich aufheben zu lassen (vgl. Weiss, a. a. O.), kann schon deshalb nicht überzeugen, weil unklar ist, ob und in welchen Fällen Dritten überhaupt eine solche Anfechtungsmöglichkeit zusteht (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - juris, Rn. 71 unter Bezug auf das vorhergehende Urt. v. 18.7.2007 - 12 LC 56/07 -, juris, Rn. 43), soweit vorrangig Interessen der Allgemeinheit betroffen sind.
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 12 LA 25/16

    Abwurfübung; Anflug; Belange der Verteidigung; öffentliche Belange; Bundeswehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21
    Denn dieses Gebiet wird fortlaufend bestimmungsgemäß auch (vgl. Schriftsatz der Klägerin v. 29.9.2022, Bl. 98 ff. GA) für den militärischen Flugübungsbetrieb in geringen Höhen mit Hubschraubern, Drohnen ("unbemannte luftgestützte Aufklärung") und teilweise Strahlenflugzeugen genutzt und muss deshalb nachvollziehbar von höheren, sich bewegenden Hindernissen, wie sie WEA darstellen, freigehalten werden (vgl. Senatsbeschl. v. 28.3.2017 - 12 LA 25/16 -, juris, Rn. 18 ff.).
  • OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05

    Mädlerpassage bleibt uneingeschränkt zugänglich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21
    Ausgehend von dem elementaren Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung sind danach ihre rechtswidrige Handlungen, wie die hier in Rede stehende Zustimmung, - soweit überhaupt wirksam - jedenfalls dann grundsätzlich (bei Rechtswidrigkeit) rücknehmbar, soweit dem nicht ein schutzwürdiges Vertrauen des Begünstigten entgegensteht (vgl. zur analogen Anwendung dieses Grundgedankens von § 48 VwVfG auf verbindliche öffentlich-rechtliche behördliche Entscheidungen ohne VA-Qualität auch Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl., § 48, Rn. 23, m. w. N.; Kluth, NVwZ 1990, 608, 612, sowie ausdrücklich "für die verwaltungsinterne Zustimmung einer Behörde gegenüber einer anderen Behörde zur Erteilung einer Genehmigung" Schoch, in: ders./Schneider, Verwaltungsverfahrensrecht, VwVfG, Stand: August 2022, § 48, Rn. 76 unter Bezug auf SächsOVG, Urt. v. 18.1.2006 - 1 B 444/05 -, SächsVBl 2006, 140, 142, hier zit. nach juris, Rn, 37).
  • VG Regensburg, 13.01.2014 - RO 7 K 12.631
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21
    Die Rücknehmbarkeit stattdessen in entsprechender Anwendung von § 183 BGB von dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der (fehlerhaften) Zustimmung an die Genehmigungsbehörde bzw. den Vorhabenträger oder der Genehmigungserteilung (so VG Regensburg, Urt. v. 13.1.2014 - RO 7 K 12.631 - juris, Rn. 50) abhängig zu machen, hat daher keine Grundlage, würde insoweit von Zufälligkeiten abhängen und zudem die Aufhebbarkeit zu Unrecht von der Rechtmäßigkeit der vorhergehenden Zustimmung entkoppeln sowie keine unmittelbare Grundlage für eine Aufhebung der Zustimmung unter Ausgleich eines etwaigen Vertrauensschadens entsprechend § 48 Abs. 3 VwVfG bieten (vgl. zum Vorrang der entsprechenden Anwendung der §§ 48 ff. VwVfG vor dem Rückgriff auf zivilrechtliche Regelungen ausdrücklich auch Kluth, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21
    Der insbesondere von der Beigeladenen zu 1) geltend gemachten und vom Beklagten tragend übernommenen Annahme, die nach § 14 LuftVG zuständige Behörde könne ihre Zustimmung gegenüber der Genehmigungsbehörde nicht nachträglich ändern (so Weiss, NVwZ 2013, 14, 16 f.; unklar: Wysk, in: Grabherr/Reidt/Wysk, LuftVG, § 12 , Stand: Januar 2021, Rn. 63, 67 und 83, a. A. wohl Bay. VGH, Beschl. v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 - juris, Rn. 13 f.), kann nicht gefolgt werden.
  • VG Minden, 23.01.2002 - 3 L 47/02

    Vollziehung einer luftaufsichtsrechtlichen Verfügung ; Einschränkung des Betriebs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21
    Ebenso wenig ist sichergestellt, dass sich stattdessen der Luftverkehr anpasst und das neue Hindernis stets umgeht bzw. umgehen kann oder nunmehr die Luftverkehrsbehörde unmittelbar gegen das Hindernis einschreiten darf (vgl. ablehnend: VG Minden, Beschl. v. 23.1.2002 - 3 L 47/02 - Rn. 8).
  • VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09

    Windkraftanlagen in der Nähe des Nato-Flughafens Geilenkirchen Teveren stellen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21
    Anders als hinsichtlich der notwendigen Zustimmung nach § 14 LuftVG, die auch für den militärischen Flugbetrieb in Niedersachsen in die Zuständigkeit der Beigeladenen zu 2) fällt (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - juris, Rn. 56 a. E.), liegt jedenfalls insoweit, d. h. hinsichtlich der Beurteilung der Beeinträchtigung von militärischen Flugsicherungsanlagen, nach §§ 18a , 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG die Zuständigkeit bei "Dienststellen der Bundeswehr" (vgl. etwa VG Aachen, Urt. v. 24.7.2013 - 6 K 248/09 -, juris, Rn. 65 ff.; Weiss, NVwZ 2013, 14 f. [zu II. 1.c) bb)]).
  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 116.84

    Belehrung - Rechtsmittel - Fehlerhaftigkeit - Wehrpflicht - Verwendungsausschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21
    Versteht man § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO dahin, dass der Fall einer Belehrung über einen falschen Rechtsbehelf kein Anwendungsfall ihrer "Unrichtigkeit" sei, sondern der Belehrung darüber gleichgestellt werden müsse, dass kein Rechtsbehelf gegeben sei, (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.1985 - 8 C 116/84 -, juris, Rn. 8 f.), so lief entsprechend § 58 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 Alt. 2 VwGO vorliegend gar keine Frist zur Klageerhebung.
  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 C 2.14

    Abhilfebescheid, Bestandskraft, Kostenentscheidung, Rechtsmittelklarheit,

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21

    Bestimmtheit, hinreichende; Vorbescheid, immissionsschutzrechtlicher;

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20

    Bestimmmtheit; Darstellung; Festlegung; Konzentrationsflächenplanung; RROP;

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2015 - 12 ME 39/14

    Antragsbefugnis; materielle Beschwer; Flugsicherungseinrichtung; Präklusion;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 22 D 150/22

    Kreis Lippe muss über Genehmigungsantrag für 13 Windenergieanlagen auf der

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt auch von demjenigen, über den das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Februar 2023 - 12 KS 133/21 - zu entscheiden hatte.

    Dazu, dass allein die Lage in einem genutzten ED-R (allerdings der Kategorie B) für eine Gefährdung ausreicht Nds. OVG, Urteil vom 14. Februar 2023 - 12 KS 133/21 -, BauR 2023, 1095 = juris Rn. 67; für einen ED-R der Kategorie A bei "intensiverer Nutzung" ebenso Beschluss vom 28. März 2017 - 12 LA 25/16 -, BauR 2017, 1180 = juris Rn. 20.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 10 S 1560/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Die allgemeine Zuständigkeit der Luftfahrtbehörde wird bei der Anwendung von § 14 LuftVG - anders als bei den Zustimmungserfordernissen und Aufgabenzuweisen nach §§ 12, 13 und 15 bis 19 LuftVG - nicht durch die Betroffenheit des Aufgabenbereichs der Bundeswehr verdrängt (vgl. die Aufzählung in § 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG sowie NdsOVG, Urteile vom 14.02.2023 - 12 KS 133/21 - juris Rn. 56 f., vom 13.11.2019 a. a. O. Rn. 56 und vom 23.06.2016 - 12 KN 64/14 - BauR 2016, 1866 = juris Rn. 88; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2005 - 8 A 12244/04 - NVwZ-RR 2005, 536 = juris Rn. 6).

    Ebenso wenig ist die Zustimmungsverweigerung am Maßstab des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots zu messen (vgl. NdsOVG, Urteile vom 14.02.2023 a. a. O. Rn. 68 und vom 13.11.2019 a. a. O. Rn. 59).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2023 - 14 S 1705/22

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs wegen Unvereinbarkeit einer

    Eine militärische Zuständigkeit, mithin auch eine Notwendigkeit der Einholung einer Stellungnahme des Amtes für Flugsicherung der Bundeswehr (AFSBw) bestand insoweit nicht, da § 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG für den Anwendungsbereich des § 14 LuftVG gerade keine militärische Zuständigkeit vorsieht (vgl. NdsOVG, Urteil vom 13.11.2019 - 12 KS 133/21 - juris Rn. 56).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte und der Beiakten in diesem Verfahren, die in ihren wesentlichen Teilen Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, sowie der auszugsweise in der mündlichen Verhandlung erörterten Verfahren 12 ME 45/21 - zu "Rotor in oder out", hier bezogen auf das Gebiet Nr. 43, 12 KS 133/21 - zum Hubschraubertieffluggebiet, hier bezogen auf das Gebiet Nr. 1, 12 MS 188/21 - zum Denkmalschutz am Beispiel der Mühle im Gebiet 43 und 12 KS 165/21 - zu kumulierenden "Restriktionen" im Gebiet Nr. 50 - verwiesen.

    Vielmehr ist dort die luftverkehrsrechtliche Zustimmung verweigert und damit die Erteilung eines (Standort-)Vorbescheides für drei WEA bestandskräftig abgelehnt worden, gegen die Erteilung für zwei weitere WEA klagt die Bundesrepublik Deutschland (12 KS 133/21); nach den Angaben der Vertreter des Antragsgegners in der mündlichen Verhandlung hat die Bundeswehr auch in einem weiteren Vorranggebiet der Verwirklichung von WEA widersprochen.

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