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   OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22   

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https://dejure.org/2022,37371
OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22 (https://dejure.org/2022,37371)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2022 - 5 LA 2/22 (https://dejure.org/2022,37371)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - 5 LA 2/22 (https://dejure.org/2022,37371)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 26.07

    Allgemeine Altersgrenze; besondere Altersgrenzen; Alimentation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22
    Trotz des unterschiedlichen Wortlauts der bundesrechtlichen Vorschriften der §§ 53 Abs. 8 Satz 1 BeamtVG, 51 BBG einerseits und der landesrechtlichen Vorschriften der §§ 64 Abs. 7 Satz 1 NBeamtVG, 35 Abs. 2 NBG andererseits handelt es sich um Parallelbestimmungen mit der Folge, dass die bundesverwaltungsgerichtlichen Ausführungen im Urteil vom 17. Dezember 2008 (- BVerwG 2 C 26.07 -, juris Rn. 9 bis 18) auch für das niedersächsische Landesrecht gelten.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.12.2008 - BVerwG 2 C 26.07 -, juris) zu der bundesrechtlichen Parallelvorschrift des § 53 Abs. 8 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) verstoße die Anrechnung von Erwerbseinkommen für einen Ruhestandsbeamten während der Zeitspanne zwischen dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer besonderen Altersgrenze und dem Erreichen der allgemeinen Altersgrenze nicht gegen den durch Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) gewährleisteten Alimentationsgrundsatz (UA, S. 5 f.).

    Ungeachtet dessen begegnet die Sichtweise des Verwaltungsgerichts, trotz des unterschiedlichen Wortlauts der bundesrechtlichen Vorschriften der §§ 53 Abs. 8 Satz 1 BeamtVG, 51 BBG einerseits und der landesrechtlichen Vorschriften der §§ 64 Abs. 7 Satz 1 NBeamtVG, 35 Abs. 2 NBG andererseits handle es sich um Parallelbestimmungen mit der Folge, dass die bundesverwaltungsgerichtlichen Ausführungen in seinem Urteil vom 17. Dezember 2008 (- BVerwG 2 C 26.07 -, juris Rn. 9 bis 18) auf den Streitfall übertragbar seien, keinen rechtlichen Bedenken (in diesem Sinne auch VG Hannover, Urteil vom 30.12.2020 - 13 A 3376/20 -, juris Rn. 27 ff.).

    Dort wird zu § 64 Abs. 7 Satz 1 NBeamtVG ausgeführt, dass es für die Anrechnung des Erwerbseinkommens nicht darauf ankomme, aus welchem Grund ein Beamter vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand getreten ist, so dass neben der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder auf Antrag auch der Eintritt in den Ruhestand kraft Gesetzes wegen Erreichens einer besonderen, zeitlich vor der Vollendung der Regelaltersgrenze liegenden Altersgrenze erfasst sei (Kümmel, a.a.O., § 64 Rn. 29 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 17.12.2008 - BVerwG 2 C 26.07 -).

    "Die Frage, ob die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.2008, Az. 2 C 26/07 hinsichtlich der Anrechnung des Erwerbseinkommens auf die Versorgungsbezüge und die damit in Zusammenhang stehende Möglichkeit der Übertragbarkeit der bundesrechtlichen Regelungen auf die anders lautenden niedersächsischen Vorschriften, ist noch nicht abschließend beurteilt und daher klärungsbedürftig",.

    Unabhängig davon lässt sich die Frage der Übertragbarkeit der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2008 (- BVerwG 2 C 26.07 -, juris) aufgestellten Grundsätze auf den Streitfall unschwer aus dem Gesetz beantworten.

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2021 - 5 LA 130/20

    Beihilfefähig; Beihilfefähigkeit; Fahrtkosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 17.8.2021 - 5 LA 130/20 -, juris Rn. 10).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 17.8.2021 - 5 LA 130/20 -, juris Rn. 10).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 17.8.2021 - 5 LA 130/20 -, juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 17.8.2021 - 5 LA 130/20 -, juris Rn. 10).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 17.8.2021 - 5 LA 130/20 -, juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22
    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschluss vom 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris Rn. 13).

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschluss vom 4.2.2010 - 5 LA 37/08 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 17.2.2010, a. a. O., Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22
    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschluss vom 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris Rn. 13).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschluss vom 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22
    Mit dem Verweis darauf, dass jedenfalls im konkreten Einzelfall seine individuelle Dienstunfähigkeit nicht nachgewiesen sei (so ZB, Ziffer I. 2. lit. c) [Bl. 90/GA]), lassen sich ernstliche Richtigkeitszweifel im Hinblick auf die verwaltungsgerichtliche Feststellung, besonderen gesetzlichen Altersgrenzen für bestimmte Beamtengruppen liege die generalisierende, auf Erfahrungswerten beruhende Einschätzung des Gesetzgebers zugrunde, die Dienstfähigkeit dieser Beamten sei typischerweise bereits vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze nicht mehr gegeben (UA, S. 7 unter Verweis auf BVerwG, Kammerbeschluss vom 23.5.2008 - 2 BvR 1081/07 -, ZBR 2008, 411, 412 sowie BVerwG, Urteil vom 25.1.2007 - BVerwG 2 C 28.05 -, Buchholz 237.8 § 208 RhPLBG Nr. 1), nicht den maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen entsprechend darlegen.
  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22
    Mit dem Verweis darauf, dass jedenfalls im konkreten Einzelfall seine individuelle Dienstunfähigkeit nicht nachgewiesen sei (so ZB, Ziffer I. 2. lit. c) [Bl. 90/GA]), lassen sich ernstliche Richtigkeitszweifel im Hinblick auf die verwaltungsgerichtliche Feststellung, besonderen gesetzlichen Altersgrenzen für bestimmte Beamtengruppen liege die generalisierende, auf Erfahrungswerten beruhende Einschätzung des Gesetzgebers zugrunde, die Dienstfähigkeit dieser Beamten sei typischerweise bereits vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze nicht mehr gegeben (UA, S. 7 unter Verweis auf BVerwG, Kammerbeschluss vom 23.5.2008 - 2 BvR 1081/07 -, ZBR 2008, 411, 412 sowie BVerwG, Urteil vom 25.1.2007 - BVerwG 2 C 28.05 -, Buchholz 237.8 § 208 RhPLBG Nr. 1), nicht den maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen entsprechend darlegen.
  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschluss vom 29.2.2008 - 5 LA 167/04 -juris Rn. 12) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10

    Gewährung von Waisengeld bei Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums des § 32

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22
    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2011 - 5 LA 300/09 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 30.8.2011 - 5 LA 214/10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 LA 300/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rückforderung von auf Widerruf gewährten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22
    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2011 - 5 LA 300/09 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 30.8.2011 - 5 LA 214/10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 5 LA 37/08

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Aufhebung seiner Entlassung aus dem

  • VG Hannover, 30.12.2020 - 13 A 3376/20

    Altersgrenze; Altersgrenze, besondere; Anrechnung; Erwerbseinkommen;

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2023 - 5 LA 92/22

    Bezüge; Dienstbezüge; Erwerbseinkommen; Erwerbsersatzeinkommen; Rückforderung;

    Diesen Anforderungen wird nicht genügt, wenn zur Begründung des Zulassungsgrundes lediglich das Klagevorbringen erster Instanz wiederholt oder darauf verwiesen wird, ohne auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung argumentativ einzugehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.12.2022 - 5 LA 2/22 -, juris Rn. 24, Beschluss vom 28.6.2022 - 5 LA 37/21 -, juris Rn. 19; Bay. VGH, Beschluss vom 10.7.2017 - 19 ZB 17.952 -, juris Rn. 5; Stuhlfauth in: Bader u. a., VwGO, 8. Aufl. 2021, § 124a Rn. 60).
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