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   OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02   

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OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02 (https://dejure.org/2003,20141)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2003 - 11 LA 324/02 (https://dejure.org/2003,20141)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 11 LA 324/02 (https://dejure.org/2003,20141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Qualifizierter Krankentransport mit e. Hubschrauber, Verpflichtung zur Neubescheidung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 RettDG ND; § 22 Abs 1 S 2 RettDG ND; § 29 RettDG ND; § 51 VwVfG
    Bescheid: Bindungswirkung; Funktionsschutzklausel; Hubschrauber; Neuantrag; qualifiziert Krankentransport; wiederholende Verfügung; wiederholende Verfügung; Zweitbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2000 - 11 M 1026/00

    Funktionsschutzklausel; Krankentransport; Privatunternehmen; Privatunternehmer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02
    Der Senat hält weiter daran fest, dass die Funktionsschutzklausel des § 22 Abs. 1 S. 2 NRettDG nur dann eingreift, wenn die Zulassung eines privaten Unternehmers zum qualifizierten Krankentransport zu einer ernstlichen und schwerwiegenden Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an einem auch in wirtschaftlicher Hinsicht tragfähigen Rettungsdienst führt (vgl. Besch. d. Sen. v. 19.6.200 - 11 M 1026/00 -).

    c) Soweit die Beklage ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils deswegen geltend macht, weil das Verwaltungsgericht für die materielle Ablehnung des Antrages der Klägerin "ernstliche und schwerwiegende" Beeinträchtigungen des öffentlichen Interesses an einem auch in wirtschaftlicher Hinsicht tragfähigen Rettungsdienst fordert, obgleich nach dem Gesetzestext bereits eine "einfache" Beeinträchtigung ausreiche und diese (einfache Beeinträchtigung) gerade bei dem unter einem hohen Finanzierungsdruck stehenden Luftrettungswesen stets mit Erteilung auch nur einer Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes entstehe, verweist der Senat auf seinen vom Verwaltungsgericht ebenfalls in Bezug genommenen Beschluss vom 19. Juni 2000 (11 M 1026/00).

    11 M 1026/00 -; Schulte, Rettungsdienst durch Private, 1999, S. 49).

  • OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 11 M 2747/99

    NRettG; Auswahl unter mehreren Bewerbern;; Auswahlentscheidung; EG-Richtlinie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02
    Da die Abgrenzung zwischen Notfall-Verlegungsflügen und qualifizierten Verlegungsflügen im Einzelfall nicht leicht zu treffen sein wird (weil es verschiedene abgestufte Arten eines Notfalls gibt, vgl. zur Terminologie Beschl. d. Sen. v. 14.9.1999 - 11 M 2747/99 -, S. 22/23), ist es zumindest denkbar, dass einige der als "Notfall" eingestuften Flüge möglicherweise als qualifizierte Krankentransporte angesehen werden könnten.

    Demgegenüber ist unter qualifiziertem Krankentransport lediglich die Beförderung sonstiger Kranker, Verletzter oder Hilfsbedürftiger erfasst, die nach ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels - hier eines Rettungshubschraubers - bedürfen, ohne dass es sich jedoch hierbei um eine - wenn auch nur herabgestufte - Notfallsituation handelt (vgl. zur Terminologie Beschl. d. Sen. v. 14.9.1999 - 11 M 2747/99 -, S. 22).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02

    Bedarf; Beeinträchtigung; Funktionsfähigkeit; Funktionsschutz; Krankentransport;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02
    Mit dem Verwaltungsgericht Hannover in dem Parallelverfahren der B. GmbH (Urt. v. 19.6.2002 - 12 A 2108/01 -, vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in 11 LA 323/02 -) vertritt der Senat die Auffassung, dass es der Beklagen verwehrt ist, die grundsätzliche in § 19 NRettDG getroffene Entscheidung des Landesgesetzgebers für einen Zugang (auch) von Unternehmen zum qualifizierten Krankentransport durch einen Verweis auf einen nicht vorhandenen Bedarf zu umgehen.

    Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang zusätzlich angeführte Gefahr des "Missbrauchs der Inanspruchnahme der Verwaltung" vermag die Grundsatzrüge ebenfalls nicht zu tragen; denn den Unterlagen ist zu entnehmen, dass neben der Klägerin dieses Verfahrens und der Klägerin im Parallelverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover (vgl. hierzu den Beschl. d. Senats vom heutigen Tage im Verfahren 11 LA 323/02) nur noch ein weiteres Unternehmen eine Teilnahme am qualifizierten Luft-Krankentransport begehrt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2002 - 7 A 11626/01

    Zulassung eines Privatunternehmens zum Notfalltransport und Krankentransport -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02
    Die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz (zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 7.5.2002 - 7 A 11626/01 -, Juris) gibt keinen Anlass zu einer Änderung dieser Rechtsprechung.
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02
    Dies lässt sich nicht einheitlich für alle Rechtsgebiete und für alle Arten von Verwaltungsakten beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.6.1975, BVerwGE 48, 271, 279).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02
    In jenem Beschluss hat der Senat im Anschluss an die Rechtsauffassung des früher für das Rettungswesen zuständigen 7. Senats (vgl. Beschl. v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 - Nds.VBl 1995, 41) seine Rechtsprechung (vgl. Urt. d. erk. Sen. v. 24.6.1999 - 11 L 719/98 -, Nds.VBl 1999, 689 LS) fortgeführt und auch im Hinblick auf die engere Auffassung des Hess. VGH (zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 27.1.1997 - VGH 11 UE 796/94 -, wonach die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz bereits dann beeinträchtigt und die Genehmigung zu versagen ist, wenn die Vorhaltekapazitäten den Bedarf übersteigen) und auf das diese Rechtsprechung (nur) unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts prüfende und bestätigende Urteil des BVerwG (v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - DVBl. 2000, 124) ausgeführt:.
  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83

    preußischer Schutzpolizist - § 51 VwVfG, Wiederaufgreifen wird durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02
    Das im August 2000 gestellte Begehren der Klägerin ist nicht als ein Antrag auf Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens nach § 51 VwVfG (diese Vorschrift kann auch bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils zum Tragen kommen, vgl. BVerwG, Urt. v. 13.9.1984 - 2 C 22.83 -, BVerwGE 70, 110; zum Spannungsverhältnis zwischen § 51 VwVfG einerseits und § 121 VwGO andererseits vgl. Gotzen, Einige Überlegungen zum Aufgreifen von Verwaltungsverfahren nach rechtskräftiger Klagabweisung, Verwaltungsrundschau 1998 Heft 11, S. 361) zu werten, sondern als ein Neuantrag, der ein neues Verwaltungsverfahren eröffnet.
  • VGH Hessen, 27.01.1997 - 11 UE 796/94

    Genehmigung nach RettDG HE § 13: Genehmigung eines Ersatzfahrzeuges;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02
    In jenem Beschluss hat der Senat im Anschluss an die Rechtsauffassung des früher für das Rettungswesen zuständigen 7. Senats (vgl. Beschl. v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 - Nds.VBl 1995, 41) seine Rechtsprechung (vgl. Urt. d. erk. Sen. v. 24.6.1999 - 11 L 719/98 -, Nds.VBl 1999, 689 LS) fortgeführt und auch im Hinblick auf die engere Auffassung des Hess. VGH (zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 27.1.1997 - VGH 11 UE 796/94 -, wonach die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz bereits dann beeinträchtigt und die Genehmigung zu versagen ist, wenn die Vorhaltekapazitäten den Bedarf übersteigen) und auf das diese Rechtsprechung (nur) unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts prüfende und bestätigende Urteil des BVerwG (v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - DVBl. 2000, 124) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98

    Prognoseentscheidung; Genehmigung eines Krankentransportes; Rettungsdienst;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02
    In jenem Beschluss hat der Senat im Anschluss an die Rechtsauffassung des früher für das Rettungswesen zuständigen 7. Senats (vgl. Beschl. v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 - Nds.VBl 1995, 41) seine Rechtsprechung (vgl. Urt. d. erk. Sen. v. 24.6.1999 - 11 L 719/98 -, Nds.VBl 1999, 689 LS) fortgeführt und auch im Hinblick auf die engere Auffassung des Hess. VGH (zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 27.1.1997 - VGH 11 UE 796/94 -, wonach die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz bereits dann beeinträchtigt und die Genehmigung zu versagen ist, wenn die Vorhaltekapazitäten den Bedarf übersteigen) und auf das diese Rechtsprechung (nur) unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts prüfende und bestätigende Urteil des BVerwG (v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - DVBl. 2000, 124) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 17.06.1994 - 7 M 3231/94

    Rettungsdienst; Bedarfsgerechte Organisation; Qualifizierter Krankentransport;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02
    In jenem Beschluss hat der Senat im Anschluss an die Rechtsauffassung des früher für das Rettungswesen zuständigen 7. Senats (vgl. Beschl. v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 - Nds.VBl 1995, 41) seine Rechtsprechung (vgl. Urt. d. erk. Sen. v. 24.6.1999 - 11 L 719/98 -, Nds.VBl 1999, 689 LS) fortgeführt und auch im Hinblick auf die engere Auffassung des Hess. VGH (zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 27.1.1997 - VGH 11 UE 796/94 -, wonach die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz bereits dann beeinträchtigt und die Genehmigung zu versagen ist, wenn die Vorhaltekapazitäten den Bedarf übersteigen) und auf das diese Rechtsprechung (nur) unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts prüfende und bestätigende Urteil des BVerwG (v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - DVBl. 2000, 124) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02

    Bedarf; Beeinträchtigung; Funktionsfähigkeit; Funktionsschutz; Krankentransport;

    Auch im vorliegenden Verfahren hat die Beklagte keine Unterlagen z. B. darüber beigebracht, welche Vorhaltekosten ihr für die öffentliche Luftrettung entstehen, inwieweit die öffentliche Luftrettung durch welche konkreten Einsätze in der Vergangenheit ausgelastet war und welche Einnahmeausfälle ihr bei Zulassung der Klägerin (und gegebenenfalls von ein oder zwei weiteren Unternehmern, die, soweit ersichtlich, ebenfalls eine Genehmigung nach §§ 19, 29 NRettDG anstreben - vgl. hierzu Beschluss des Senats vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren 11 LA 324/02 -) entstehen (vgl. zum Inhalt der zu treffenden Prognoseentscheidung § 22 Abs. 1 Satz 2 NRettDG).

    Die von der Beklagte in diesem Zusammenhang aufgeführte Gefahr des "Missbrauchs der Inanspruchnahme der Verwaltung" vermag die Grundsatzrüge ebenfalls nicht zu tragen; denn den Unterlagen ist zu entnehmen, dass neben der Klägerin dieses Verfahrens und der Klägerin in dem Parallelverfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg (vgl. hierzu Beschl. d. Sen. vom heutigen Tag in dem Verfahren 11 LA 324/02) nur noch ein weiteres Unternehmen eine Teilnahme an dem qualifizierten Krankentransport mit Hubschraubern nach §§ 19, 29 NRettDG begehrt.

  • VG Gelsenkirchen, 12.11.2013 - 6 K 2397/12

    Garage, Grenzgarage, Überbau, Abstandflächen, Drittschutz, Wiederaufgreifen

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15. April 1986 - 6 C 63.84 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 11 LA 324/02 -, juris; Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 7. Aufl. 2008, § 51 Rdnr. 55; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 14. Aufl. 2013, § 51 Rdnr. 7a f.
  • OVG Sachsen, 02.03.2010 - 4 D 72/09

    Architektenliste, Wiederaufgreifen, Prozesskostenhilfe

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist zumindest nicht offenkundig, dass die Bindungswirkung des bestandkräftigen Altbescheides, mit dem das angesprochene Verfahren seinerzeit abgeschlossen wurde, der Zulässigkeit eines Neuantrags nicht entgegensteht (sh. hierzu NdsOVG, Beschl. v. 17.2.2003 - 11 LA 324/02 - zit. nach juris; Kemper, Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des § 51 VwVfG unter besonderer Berücksichtigung des Asylverfahrens, NVwZ 1985, 872).
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