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   OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21   

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OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21 (https://dejure.org/2021,5922)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2021 - 12 ME 25/21 (https://dejure.org/2021,5922)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2021 - 12 ME 25/21 (https://dejure.org/2021,5922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30a FeV; § 29 StVG; § 3 StVG; § 4 StVG
    Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahrer; Führerschein; Führerschein, Umtausch; Führerschein-Richtlinie; Löschung; Punktesystem; Tilgung; Umtausch; Verwarnung; Verzicht

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung nach Umtausch in ausländischen Führerschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2228
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 07.07.2017 - 11 CS 17.1009

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Wohnsitzänderung nach Österreich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21
    70 in Zeile 12 des griechischen Führerscheins erkennbaren - Umtausch eines deutschen Führerscheins in den eines anderen Unionsstaates die deutsche Fahrerlaubnis aus Sicht des deutschen Rechts grundsätzlich nicht erlischt, wird durch § 30a Abs. 1 Satz 1 FeV deutlich (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 7.7.2017 - 11 CS 17.1009 -, juris, Rn. 12; Neu in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 30a FeV, Stand: 11.7.2019, Rn. 9) und ist auch höchstrichterlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.2012 - 3 C 34/11 -, juris, Rn. 26) anerkannt.

    Die Voraussetzungen der damit notwendigen Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis durch den im Juli 2020 zugestellten Bescheid des Antragsgegners als zuständige Behörde (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 7.7.2017 - 11 CS 17.1009 -, a. a. O., Rn. 11) waren voraussichtlich gegeben, da der Antragsteller zuvor ermahnt und verwarnt worden war (c), ohne dass ihm dabei (d) oder durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (e) ein Punkteabzug zugute kam, so dass sich für ihn im maßgebenden Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides im Juli 2020 i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG acht Punkte ergaben (f).

    Nach deutschem Recht ist er gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV vorzulegen, damit darin vermerkt wird, dass von einer "Fahrerlaubnis" im Bundesgebiet kein Gebrauch gemacht werden darf, wobei "Fahrerlaubnis" i. d. S. zugleich Führerschein meint (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 7.7.2017 - 11 CS 17.1009 -, a. a. O., Rn. 18).

  • BVerwG, 26.01.2017 - 3 C 21.15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21
    Im Zeitpunkt der Erteilung der Verwarnung hatte der Antragsteller (aufgrund von rechtskräftig geahndeten, dem Antragsgegner förmlich mitgeteilten Verkehrsverstößen [vgl. zur Berechnungsweise insoweit: BVerwG, Urt. v. 26.1.2017 - 3 C 21/15 -, juris, Rn. 25] aus den o. a. Nrn. 1 bis 6) zwar bereits acht Punkte, die nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG grundsätzlich zur Entziehung führen.

    Dass er den zur Entziehung im Juli 2020 führenden Verkehrsverstoß (Nr. 7) bereits im Oktober 2018 und damit vor seiner Verwarnung begangen hatte, ist dagegen nach § 4 Abs. 5 Satz 6 Nr. 1 und Abs. 6 Satz 4 StVG unerheblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.2017 - 3 C 21/15 -, juris, Rn.24.).

  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11

    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21
    70 in Zeile 12 des griechischen Führerscheins erkennbaren - Umtausch eines deutschen Führerscheins in den eines anderen Unionsstaates die deutsche Fahrerlaubnis aus Sicht des deutschen Rechts grundsätzlich nicht erlischt, wird durch § 30a Abs. 1 Satz 1 FeV deutlich (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 7.7.2017 - 11 CS 17.1009 -, juris, Rn. 12; Neu in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 30a FeV, Stand: 11.7.2019, Rn. 9) und ist auch höchstrichterlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.2012 - 3 C 34/11 -, juris, Rn. 26) anerkannt.

    Der jeweilige Sinngehalt ist vielmehr einzelfallbezogen zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.2012 - 3 C 34/11 -, a.a.O., Rn. 18).

  • EuGH, 23.04.2015 - C-260/13

    Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21
    Denn diese Norm lässt eine Versagung der Anerkennung auch aufgrund einer nachträglichen Entziehung zu (vgl. EuGH, Urt. v. 23.4.2015 - C-260/13 -, NJW 2015, 2945 ff., Rn. 58 f.), die hier zu bejahen ist, wenn man nicht auf die Begehung der Verkehrsverstöße, sondern auf die nach deutschem Recht konstitutive Entziehung durch Erlass des Bescheides erst im Juli 2020 abstellt.
  • EuGH, 28.10.2020 - C-112/19

    Kreis Heinsberg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/126/EG - Art. 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21
    22 Zwar erscheint fraglich, ob an diesem Verständnis nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 28. Oktober 2020 (- C-112/19 -, u. a. NVwZ 2021, 387 ff.) noch festgehalten werden kann.
  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 14.19

    Das Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21
    Der unter der o. a. Nr. 2 erfasste, mit einem Punkt bewertete Verstoß war in diesem Zeitpunkt jedoch nicht nur zu tilgen - was nach § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG (auch bezogen auf den unter der Nr. 4 erfassten, sich in der Überliegefrist nach § 29 Abs. 6 Satz 2 StVG befindlichen Verstoß) unerheblich ist -, sondern nach dem vorrangigen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.2.2017 - 12 ME 240/16 - BVerwG, Urt. v. 18.6.2020 - 3 C 14/19 -, jeweils juris) § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG auch zu löschen; der Antragsteller hatte danach "nur" noch acht Punkte.
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21
    In Ansehung dieser Regelung werden dabei nicht nur die rechtskräftig geahndeten, sondern alle zuvor begangenen und noch nicht getilgten Verstöße berücksichtigt, auch wenn sie der Straßenverkehrsbehörde erst nachträglich bekannt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 3/07 -, juris, Rn. 13 zu § 3 Abs. 4 StVG a. F.; Dauer, a. a. O., § 4 StVG, Rn. 96).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21
    Nach bisherigem deutschen Verständnis folgt dies schon daraus, dass sich die grundsätzlich aus Art. 2 der Richtlinie 2006/126/EG ergebende Pflicht zur Anerkennung ausländischer Führerscheine bei einem Umtausch mangels nochmaliger Prüfung der Eignungsvoraussetzungen jedenfalls nicht auf den Mitgliedsstaat bezieht, der den fortgeltenden Führerschein ursprünglich ausgestellt hat (vgl. Kenntner, NJW 2020, 1556, 1559 f. unter Bezug u. a. auf BVerwG, Urt. v. 5.7.2018 - 3 C 9/17 -, NJW 2018, 3661 ff., Rn. 40 f.: keine Besserstellung des Umtausch - gegenüber dem Originalführerschein[s]), hier also nicht für die Bundesrepublik Deutschland gilt.
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2017 - 12 ME 240/16

    Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahrerlaubnisentziehung; Löschung; Tilgung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21
    Der unter der o. a. Nr. 2 erfasste, mit einem Punkt bewertete Verstoß war in diesem Zeitpunkt jedoch nicht nur zu tilgen - was nach § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG (auch bezogen auf den unter der Nr. 4 erfassten, sich in der Überliegefrist nach § 29 Abs. 6 Satz 2 StVG befindlichen Verstoß) unerheblich ist -, sondern nach dem vorrangigen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.2.2017 - 12 ME 240/16 - BVerwG, Urt. v. 18.6.2020 - 3 C 14/19 -, jeweils juris) § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG auch zu löschen; der Antragsteller hatte danach "nur" noch acht Punkte.
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 12 ME 249/16

    Brücke; Gefahr; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschungseingriff; konkrete Gefahr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21
    Das Prüfprogramm hinsichtlich der Begründetheit der Beschwerde in einem, wie hier, § 146 Abs. 4 VwGO unterfallenden Beschwerdeverfahren ist ggf. zweistufig (vgl. Senatsbeschl. v. 7.9.2017 - 12 ME 249/16 -, juris, Rn. 78; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., § 146, Rn. 43; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. § 146 Rn. 107 f., 115, jeweils m. w. N.): Grundsätzlich ist in einem ersten Schritt gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO zu prüfen, ob der jeweilige Beschwerdeführer die Gründe, die die erstinstanzliche Entscheidung tragen, so hinreichend in Zweifel gezogen hat, dass sie der begehrten Abänderung oder Aufhebung des angefochtenen Beschlusses nicht mehr entgegenstehen würden.
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