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   OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12   

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OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12 (https://dejure.org/2012,40192)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2012 - 8 LA 150/12 (https://dejure.org/2012,40192)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 8 LA 150/12 (https://dejure.org/2012,40192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausnahmen von der Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 BestattG in eng begrenzten Sonderfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BestattG § 8 Abs. 3
    Ausnahmen von der Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 BestattG in eng begrenzten Sonderfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausnahmen von der Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 BestattG in eng begrenzten Sonderfällen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1251
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 LA 131/06

    Angehöriger; Ausnahme; Ausnahmefall; Bestattung; Bestattungskosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12
    Ein entsprechender Ausnahmefall wurde von dem Senat in seiner Rechtsprechung bislang lediglich für Kinder eines Verstorbenen anerkannt, dem das elterliche Sorgerecht gestützt auf §§ 1666, 1666 a BGB dauerhaft entzogen worden war (vgl. Senatsbeschl. v. 18.12.2006 - 8 LA 131/06 -, NordÖR 2007, 432).

    Außerdem ist der Entzug für die Behörde mit geringem Aufwand feststellbar (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: Beschl. d. Sen. v. 8.12.2006 - 8 LA 131/06 -, Nds.Rpfl. 2007, 109).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12
    Insgesamt ist zu beachten, dass an die Darlegung des Zulassungsgrundes keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12
    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 524).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2008 - 8 LB 55/07

    Entfallen der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht eines Kindes bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12
    Zur diesbezüglichen Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen vom 8. Dezember 2005 (GVBl. S. 381) hat der Senat in seinem Beschluss vom 1. August 2008 (- 8 LB 55/07 -, juris) - auch mit Blick auf die aktuelle Rechtslage - wie folgt ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05

    Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12
    "Nach der Senatsrechtsprechung entfiel die landesgewohnheitsrechtliche Bestattungspflicht naher Angehöriger allenfalls in besonderen Ausnahmefällen , zu denen Unterhaltspflichtverletzungen des Verstorbenen gegenüber dem Bestattungspflichtigen ebenso wenig wie ein zerrüttetes Verhältnis zwischen dem Verstorbenen und dessen nahen Angehörigen und in der Folge ein seit Jahrzehnten fehlender Kontakt zwischen ihnen gehörten (vgl. Senatsbeschl. v. 24.8.2005 - 8 PA 246/04 - v. 13.7.2005 - 8 PA 37/05 - sowie v. 19.5.2003 - 8 ME 76/03 -, NST-N 2003, 205 = FamRZ 2004, 458).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03

    Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12
    "Nach der Senatsrechtsprechung entfiel die landesgewohnheitsrechtliche Bestattungspflicht naher Angehöriger allenfalls in besonderen Ausnahmefällen , zu denen Unterhaltspflichtverletzungen des Verstorbenen gegenüber dem Bestattungspflichtigen ebenso wenig wie ein zerrüttetes Verhältnis zwischen dem Verstorbenen und dessen nahen Angehörigen und in der Folge ein seit Jahrzehnten fehlender Kontakt zwischen ihnen gehörten (vgl. Senatsbeschl. v. 24.8.2005 - 8 PA 246/04 - v. 13.7.2005 - 8 PA 37/05 - sowie v. 19.5.2003 - 8 ME 76/03 -, NST-N 2003, 205 = FamRZ 2004, 458).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (vgl. Beschl. d. Sen. v. 11.2.2011 - 8 LA 259/10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2010 - 8 LA 65/10

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 5 S. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) auf eine in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12
    Daher erfordert die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 11.10.2010 - 8 LA 65/10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12
    Eine Rechtssache weist besondere Schwierigkeiten im Sinne dieses Zulassungsgrundes auf, wenn die Beantwortung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage oder die Klärung einer entscheidungserheblichen Tatsache in qualitativer Hinsicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden ist (vgl. Beschl. d. Sen. v. 26.1.2011 - 8 LA 103/10 -, juris).
  • VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 TM 1626/03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12
    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 524).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 27/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Anders als in den Bestattungsgesetzen anderer Bundesländer (vgl. Verwaltungsgericht Oldenburg, Urt. v. 05.09.2012 - 5 A 1368/11 -, BTPrax 2012, 257; ebenso OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19.12.2012-8 LA 150/12-, FamRZ 2013, 1251; anders dann Beschl. v. 09.07.2013 - 8 ME 86/13 -, NJW 2013, 2983) berührt nach schleswig-holsteinischem Landesrecht eine bestehende unbillige Härte eine nach dem Bestattungsgesetz bestehende Bestattungspflicht nicht (mit der Folge, dass ein evtl. vorhandener Nachrangiger nachrückte), sondern ist bei der Frage der der Bestattung nachfolgenden Heranziehung zu den aufgewandten Kosten zu erörtern.
  • VG Lüneburg, 16.12.2014 - 5 A 146/14

    Bestattungskosten; Bestattungspflicht; Totenfürsorge; Unterhalt

    Derartige Ausnahmesituationen können etwa in Fällen erlittener Misshandlungen durch den Verstorbenen (VG Koblenz, Urt. v. 14.06.2005 - 6 K 93/05.KO -, juris, Rn. 24) oder bei einem dauerhaften Entzug des elterlichen Sorgerechts nach §§ 1666, 1666a BGB (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 150/12 -, juris, Rn. 6 f.; Beschl. v. 01.08.2008 - 8 LB 55/07 -, juris, Rn. 20; Beschl. v. 18.12.2006 - 8 LA 131/06 -, juris, 4) vorliegen.

    Selbst wenn dieses Verhalten, wie die Beklagte meint, eine Körperverletzung darstellte, läge keine schwere Straftat vor, welche die Bestattungspflicht als Ausfluss der Totenfürsorge schlechthin unerträglich und in jeder Hinsicht unverhältnismäßig erscheinen ließe und eine - ungeschriebene - Ausnahme von der gesetzlich festgelegten Bestattungspflicht des Sohnes des Verstorbenen rechtfertigte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.07.2013 - 8 ME 86/13 -, juris, Rn. 10 f.; Beschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 150/12 -, juris, Rn. 8 f.; Beschl. v. 04.04.2008 - 8 LA 4/08 -, juris, Rn. 2, 5).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 28/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Anders als in den Bestattungsgesetzen anderer Bundesländer (vgl. Verwaltungsgericht Oldenburg, Urt. v. 05.09.2012 - 5 A 1368/11 -, BTPrax 2012, 257; ebenso OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19.12.2012-8 LA 150/12-, FamRZ 2013, 1251; anders dann Beschl. v. 09.07.2013 - 8 ME 86/13 -, NJW 2013, 2983) berührt nach schleswig-holsteinischem Landesrecht eine bestehende unbillige Härte eine nach dem Bestattungsgesetz bestehende Bestattungspflicht nicht (mit der Folge, dass ein evtl. vorhandener Nachrangiger nachrückte), sondern ist bei der Frage der der Bestattung nachfolgenden Heranziehung zu den aufgewandten Kosten zu erörtern.
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 10 LA 233/20

    Verpfkichtung zur Beisetzung einer Urne mit der Asche des verstorbenen Vaters

    Trotz der damit verbundenen Beeinträchtigung der psychischen und physischen Integrität des Klägers vermag der Senat in dem Fehlverhalten des verstorbenen Vaters aber keine Straftat von solcher Schwere zu erkennen, welche die Totenfürsorge als eine für den Kläger schlechthin unerträgliche und unverhältnismäßige Verpflichtung erscheinen lassen würde und eine ungeschriebene Ausnahme von der gesetzlich auferlegten Bestattungspflicht und daran anknüpfende Kostenverlagerung auf die Allgemeinheit rechtfertigen könnte (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19.12.2012 - 8 LA 150/12 - (körperliche Misshandlung der Kinder durch den Verstorbenen; körperliche Misshandlung der Ehefrau und Bedrohung mit dem Tod durch den Verstorbenen) und vom 4.4.2008 - 8 LA 4/08 -, juris Rn. 2 und 5 (körperliche Misshandlung der Kinder durch die Verstorbene)).
  • VG Stuttgart, 20.05.2020 - 6 K 4029/18
    In der Rechtsprechung wird teilweise vertreten, dass in eng begrenzten Ausnahmefällen die Erstattungspflicht unverhältnismäßig sein kann, wenn persönliche Härtegründe vorliegen (vgl. HessVGH, Urteil vom 26.10.2011 - 5 A 1245/11 [Tötung der Mutter des Klägers durch Verstorbenen]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 8 LA 150/12 [Entzug des Sorgerechts gemäß §§ 1666, 1666 a BGB a.F. in Abgrenzung zur Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1671 Abs. 2 BGB a.F.]; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.03.2014 - 1 L 120/12 [Notwendigkeit der Inobhutnahme des Klägers aufgrund gewalttätigen Verhaltens des Verstorbenen]; VG Karlsruhe, Urteil vom 16.01.2007 - 11 K 1326/06 [Sexualdelikt des Verstorbenen gegenüber der Klägerin] -, jeweils juris; a.A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.10.2004 - 1 S 681/04; OVG Hamburg, Urteil vom 26.05.2010 - 5 Bf 34/10; OVG Thüringen, Urteil vom 23.04.2015 - 3 KO 341/11; OVG NRW, Urteil vom 25.06.2015 - 19 A 488/13 -, jeweils juris).

    Auch die von dem Kläger behauptete Übertragung der elterlichen Sorge auf seinen Vater bei der Scheidung seiner Eltern würde selbst bei Vorlage eines Nachweises hierüber nach der oben genannten Rechtsprechung nicht genügen (s.o., OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 8 LA 150/12), da die Übertragung der elterlichen Sorge im Rahmen einer Scheidung nicht mit dem dauerhaften Entzug des Sorgerechts wegen einer Kindeswohlgefährdung nach §§ 1666, 1666 a BGB gleichzusetzen ist.

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 ME 86/13

    Verpflichtung zur Totenfürsorge für den hinterbliebenen Ehegatten trotz

    Trotz der Beeinträchtigungen der psychischen und physischen Integrität der Antragstellerin vermag der Senat in dem Fehlverhalten des verstorbenen Ehemannes aber keine schweren Straftaten zu erkennen, welche die Totenfürsorge als eine für die Antragstellerin schlechthin unerträgliche und unverhältnismäßige Verpflichtung erscheinen lassen würden und eine ungeschriebene Ausnahme von der gesetzlich auferlegten Bestattungspflicht und daran anknüpfende Kostenverlagerung auf die Allgemeinheit rechtfertigen könnten (vgl. auch Senatsbeschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 150/12 - (körperliche Misshandlung der Kinder durch den Verstorbenen; körperliche Misshandlung der Ehefrau und Bedrohung mit dem Tod durch den Verstorbenen); v. 4.4.2008, a.a.O., Rn. 2 und 5 (körperliche Misshandlung der Kinder durch die Verstorbene)).
  • VG Hannover, 03.02.2020 - 1 A 4054/18

    Bestattungspflicht; Entzug der elterlichen Sorge; unbillige Härte

    Aus diesem Grunde darf und muss die Schwelle, ab derer von einer Unzumutbarkeit auszugehen ist und die Bestattungspflicht auf den nachrangig Bestattungspflichtigen oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, auf die Allgemeinheit übergeht, eine erheblich höhere sein (Nds. OVG, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 8 LA 150/12 -, juris Rn. 6 f.; VG Lüneburg, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 5 A 146/14 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Dies ergibt sich nach Auffassung des Einzelrichters daraus, dass die Rechtsprechung das Kriterium des Entzugs der elterlichen Sorge mit Blick darauf entwickelt hat, dass sein Vorliegen durch die subsidiär bestattungspflichtige Behörde leicht zu ermitteln ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18. Dezember 2006 - 8 LA 131/06 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 8 LA 150/12 - juris Rn. 11).

  • OVG Thüringen, 23.04.2015 - 3 KO 341/11

    Keine Einschränkung der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht durch

    Dem folgt auch die weit überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zu den jeweils vergleichbaren Regelungen der anderen Länder (BayVGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 4 ZB 12.2374 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 - OVG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2010 - 5 Bf 34/10 - HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. März 2014 - 1 L 120/12 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 19 A 4250/06 - jeweils zitiert nach juris; Ausnahmen von der Bestattungspflicht in eng begrenzten Sonderfällen anerkennend: OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 8 LA 150/12 - und vom 9. Juli 2013 - 8 ME 86/13 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16

    Bestattung; Bestattungskosten; Bestattungspflicht; Kosten für Bestattung

    Während die Rechtsprechung teilweise davon ausgeht, dass hinsichtlich der Kostenerstattungspflicht eine unbillige Härte nicht zu einer Befreiung führt, da dies nicht im Gesetz angelegt ist (vgl. Thür. OVG, Urt. v. 23.04.2015 - 3 KO 341/11 -, juris, Rn. 49 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 26.05.2010 - 5 Bf 34/10 -, juris, Rn. 25 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2004 - 1 S 681/04 -, juris, Rn. 23), wird teilweise davon ausgegangen, dass als Ausfluss aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Vorliegen einer unbilligen Härte dazu führen kann, dass der Bestattungspflichtige die Kosten nicht zu erstatten hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 150/12 -, juris; Beschl. v. 09.09.2016 - 8 PA 120/16, V.n.b.; Bayer. VGH, Beschl. v. 17.01.2013 - 4 ZB 12.2374 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urt. v. 30.07.2009 - 19 A 448/07 -, juris, Rn. 49 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2014 - 1 L 120/12

    Fortbestehen der Bestattungspflicht eines Angehörigen im extremen Ausnahmefall

    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob eine ungeschriebene Ausnahme von der Bestattungspflicht (hier von der isolierten Kostentragungspflicht) besteht (dafür Hessischer VGH, Urt. v. 26.10.2011 - 5 A 1245/11 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21.09.2010 - 2 L 71/08 - zum Kostenerstattungsanspruch von Friedhofsgebühren aufgrund einer Ersatzvornahme nach § 114 SOG M-V; dagegen OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.01.2013 - 8 ME 228/12 - Beschl. v. 04.04.2000 - 88 LA 4/08 - Beschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 150/12 - Beschl. v. 30.07.2010 - 8 PA 151/10 - alle zitiert nach juris; siehe zum Meinungsstand auch die Entscheidungsauflistung im Urteil des VG Greifswald, Urteilsumdruck S. 7).
  • VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17

    Anhörung; Bestattungskosten; Ermessen; Ersatzvornahme; Gesamtschuldner;

  • VG Weimar, 27.11.2013 - 3 K 463/12

    Bestattungspflicht, Ersatzvornahme

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