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   OVG Niedersachsen, 20.04.2022 - 12 ME 35/22   

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OVG Niedersachsen, 20.04.2022 - 12 ME 35/22 (https://dejure.org/2022,8711)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.04.2022 - 12 ME 35/22 (https://dejure.org/2022,8711)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. April 2022 - 12 ME 35/22 (https://dejure.org/2022,8711)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 399
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 24.15

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2022 - 12 ME 35/22
    15 Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat und auch vom Antragsteller nicht in Frage gestellt wird, stimmt der in § 69 StGB verwendete Begriff der Ungeeignetheit inhaltlich mit demselben in den einschlägigen Vorschriften des Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisrechts verwendeten Begriff überein (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.2017 - 3 C 24/15 -, juris, 25, unter Bezug auf BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschl. v. 27.4.2005 - GSSt 2/04 - BGHSt 50, 93 = juris Rn. 22).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2022 - 12 ME 35/22
    15 Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat und auch vom Antragsteller nicht in Frage gestellt wird, stimmt der in § 69 StGB verwendete Begriff der Ungeeignetheit inhaltlich mit demselben in den einschlägigen Vorschriften des Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisrechts verwendeten Begriff überein (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.2017 - 3 C 24/15 -, juris, 25, unter Bezug auf BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschl. v. 27.4.2005 - GSSt 2/04 - BGHSt 50, 93 = juris Rn. 22).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2022 - 12 ME 35/22
    Demgegenüber entfällt eine Bindungswirkung, wenn das von einer Entziehung der Fahrerlaubnis absehende Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Fahreignung enthält oder in den schriftlichen Urteilsgründen jedenfalls unklar bleibt, ob der Strafrichter die Fahreignung des Angeklagten eigenständig beurteilt hat (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. u. a. - zur Vorgängervorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG - Urt. v. 15.07.1988 - 7 C 46/87 -, BVerwGE 80, 43; Beschl. v. 20.12.1988 - 7 B 199/88 -, DAR 1989, 153, jeweils m. w. N., s. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.08.2005 - 12 LA 347/04 - juris, Rz. 4 zur jetzigen Gesetzesfassung).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2022 - 12 ME 35/22
    Die Bindungswirkung von § 3 Abs. 4 StVG erstreckt sich auf den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist; erfasst wird nicht nur die Tat im Sinne des sachlichen Strafrechts, sondern der gesamte Vorgang, auf den sich die Untersuchung erstreckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.6.2012 - 3 C 30/11 -, juris, Rn. 36).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 B 199.88

    Keine Bindungswirkung an das Strafurteil, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2022 - 12 ME 35/22
    Demgegenüber entfällt eine Bindungswirkung, wenn das von einer Entziehung der Fahrerlaubnis absehende Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Fahreignung enthält oder in den schriftlichen Urteilsgründen jedenfalls unklar bleibt, ob der Strafrichter die Fahreignung des Angeklagten eigenständig beurteilt hat (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. u. a. - zur Vorgängervorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG - Urt. v. 15.07.1988 - 7 C 46/87 -, BVerwGE 80, 43; Beschl. v. 20.12.1988 - 7 B 199/88 -, DAR 1989, 153, jeweils m. w. N., s. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.08.2005 - 12 LA 347/04 - juris, Rz. 4 zur jetzigen Gesetzesfassung).
  • BVerwG, 17.02.1994 - 11 B 152.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2022 - 12 ME 35/22
    Denn die Verwaltungsbehörde ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wegen ihrer umfassenden Prüfungsbefugnis an eine strafrichterliche Eignungsbeurteilung nur dann und insoweit gebunden, als diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und als die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als das Strafgericht auszugehen hat (Beschl. v. 17.2.1994 - 11 B 152/93 -, juris, Rn. 3, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2005 - 12 LA 347/04

    Beglaubigte Abschrift; Bindung; Bindungswirkung; Schriftform

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2022 - 12 ME 35/22
    Demgegenüber entfällt eine Bindungswirkung, wenn das von einer Entziehung der Fahrerlaubnis absehende Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Fahreignung enthält oder in den schriftlichen Urteilsgründen jedenfalls unklar bleibt, ob der Strafrichter die Fahreignung des Angeklagten eigenständig beurteilt hat (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. u. a. - zur Vorgängervorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG - Urt. v. 15.07.1988 - 7 C 46/87 -, BVerwGE 80, 43; Beschl. v. 20.12.1988 - 7 B 199/88 -, DAR 1989, 153, jeweils m. w. N., s. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.08.2005 - 12 LA 347/04 - juris, Rz. 4 zur jetzigen Gesetzesfassung).
  • VG Koblenz, 24.08.2022 - 4 L 746/22

    Fahreignung: Zur Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils nach

    Wenn die strafgerichtliche Untersuchung (nach § 69 StGB) nur einen Teil des Vorgangs abdeckt, der verwaltungsrechtlich nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV zu beurteilen ist, so kommt ihr keine Bindungswirkung nach § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG zu (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 20. April 2022 - 12 ME 35/22 -, juris, Rn. 17).
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