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   OVG Niedersachsen, 20.04.2023 - 2 ME 13/23   

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https://dejure.org/2023,8135
OVG Niedersachsen, 20.04.2023 - 2 ME 13/23 (https://dejure.org/2023,8135)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.04.2023 - 2 ME 13/23 (https://dejure.org/2023,8135)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. April 2023 - 2 ME 13/23 (https://dejure.org/2023,8135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NSchG § 41 Abs. 1; NSchG § 61 Abs. 2; NSchG § 61 Abs. 3 Nr. 5; NSchG § 61 Abs. 4 Satz 1; NVwVfG § 2 Abs. 3 Nr. 3; VwVfG § 21
    Gewaltandrohung; Klassenkonferenz; Mitwirkungsverbot; Ordnungsmaßnahme: Schule; Todesliste; Verweisung von der Schule

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    Gewaltandrohung; Klassenkonferenz; Mitwirkungsverbot; Ordnungsmaßnahme: Schule; Todesliste; Verweisung von der Schule

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 2 ME 444/09

    Zulässigkeit der Überweisung eines Schülers an eine andere Schule derselben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2023 - 2 ME 13/23
    Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen ein dem gesetzlichen Zweck entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (zuletzt Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6; siehe auch Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4; v. 26.1.2010 - 2 ME 444/09 -, NdsVBl.

    a) Sowohl in der Aussage "Ihr werdet gleich sehen, wie behindert ich bin, wenn ich gleich den ganzen WuN-Kurs umbringe" als auch in dem Führen einer "Todesliste" liegt die Androhung von erheblicher Gewalt gegen Mitschüler und Lehrkräfte, was sich als grobe Pflichtverletzung eines Schülers im Sinne von § 61 Abs. 2 NSchG darstellt (vgl. Littmann, in: Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Stand: Oktober 2022, § 61 Tz. 4.1; siehe zudem auch zur nur scherzhaften Ankündigung eines Amoklaufs Senatsbeschl. v. 26.1.2010 - 2 ME 444/09 -, NdsVBl. 2010, 213, juris Leitsatz und Rn. 7 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 2 ME 382/07

    Überweisung eines Schülers nach wiederholter und zahlreicher Anbringung von sog.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2023 - 2 ME 13/23
    2010, 213, juris Rn. 3; v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 2 ME 416/12

    Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform durch mehrfaches Treten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2023 - 2 ME 13/23
    Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen ein dem gesetzlichen Zweck entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (zuletzt Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6; siehe auch Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4; v. 26.1.2010 - 2 ME 444/09 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 2 PA 490/18

    Ordnungsmaßnahme; Überweisung an eine andere Schule; vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2023 - 2 ME 13/23
    Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen ein dem gesetzlichen Zweck entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (zuletzt Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6; siehe auch Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4; v. 26.1.2010 - 2 ME 444/09 -, NdsVBl.
  • VG Braunschweig, 17.06.2003 - 6 B 229/03

    Ausschluss des Schülers vom Unterricht für sechs Wochen wegen Morddrohungen gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2023 - 2 ME 13/23
    Soweit im Anschluss an einzelne verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ( VG Braunschweig, Urt. v. 18.1.2000 - 6 A 150/99 -, juris Rn. 23; Beschl. v. 17.6.2003 - 6 B 229/03 -, juris Rn. 20; VG Göttingen, Urt. v. 20.1.2005 - 4 A 56/03 -, juris Rn. 19) hinsichtlich der Mitwirkung von Lehrkräften an Ordnungsmaßnahmenkonferenzen eine zum Ausschluss nach § 41 Abs. 1 NSchG führende persönliche Betroffenheit auch dann angenommen wird, wenn die Lehrkraft durch das Fehlverhalten des betreffenden Schülers derart geschädigt worden ist, dass eine Strafanzeige oder ein zivilrechtliches Vorgehen ernsthaft in Betracht kommt (Kaufmann, in: Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Stand: Oktober 2022, § 41 Tz. 4.1; Galas/Krömer/Nolte/Ulrich, NSchG, 11. Aufl. 2021, § 41 Rn. 1), überzeugt dies nicht.
  • VG Braunschweig, 18.01.2000 - 6 A 150/99

    Beleidigung; Fehlzeiten; Fernbleiben vom Unterricht; Ordnungsmaßnahme; Schulform;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2023 - 2 ME 13/23
    Soweit im Anschluss an einzelne verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ( VG Braunschweig, Urt. v. 18.1.2000 - 6 A 150/99 -, juris Rn. 23; Beschl. v. 17.6.2003 - 6 B 229/03 -, juris Rn. 20; VG Göttingen, Urt. v. 20.1.2005 - 4 A 56/03 -, juris Rn. 19) hinsichtlich der Mitwirkung von Lehrkräften an Ordnungsmaßnahmenkonferenzen eine zum Ausschluss nach § 41 Abs. 1 NSchG führende persönliche Betroffenheit auch dann angenommen wird, wenn die Lehrkraft durch das Fehlverhalten des betreffenden Schülers derart geschädigt worden ist, dass eine Strafanzeige oder ein zivilrechtliches Vorgehen ernsthaft in Betracht kommt (Kaufmann, in: Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Stand: Oktober 2022, § 41 Tz. 4.1; Galas/Krömer/Nolte/Ulrich, NSchG, 11. Aufl. 2021, § 41 Rn. 1), überzeugt dies nicht.
  • VG Göttingen, 20.01.2005 - 4 A 56/03

    Schulrechtliche Ordnungsmaßnahme wegen Beleidigung einer Mitschülerin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2023 - 2 ME 13/23
    Soweit im Anschluss an einzelne verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ( VG Braunschweig, Urt. v. 18.1.2000 - 6 A 150/99 -, juris Rn. 23; Beschl. v. 17.6.2003 - 6 B 229/03 -, juris Rn. 20; VG Göttingen, Urt. v. 20.1.2005 - 4 A 56/03 -, juris Rn. 19) hinsichtlich der Mitwirkung von Lehrkräften an Ordnungsmaßnahmenkonferenzen eine zum Ausschluss nach § 41 Abs. 1 NSchG führende persönliche Betroffenheit auch dann angenommen wird, wenn die Lehrkraft durch das Fehlverhalten des betreffenden Schülers derart geschädigt worden ist, dass eine Strafanzeige oder ein zivilrechtliches Vorgehen ernsthaft in Betracht kommt (Kaufmann, in: Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Stand: Oktober 2022, § 41 Tz. 4.1; Galas/Krömer/Nolte/Ulrich, NSchG, 11. Aufl. 2021, § 41 Rn. 1), überzeugt dies nicht.
  • VG Göttingen, 17.05.1995 - 4 B 4097/95

    Verhängung schulischer Ordnungsmaßnahmen; "Notkompetenz" des Schulleiters in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2023 - 2 ME 13/23
    § 41 Abs. 1 NSchG mag die Funktion der allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Unvereinbarkeitsregelung des § 20 Abs. 1 VwVfG , die nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 NVwVfG für die Tätigkeit der Schulen bei Anwendung des Niedersächsischen Schulgesetzes nicht gilt, übernehmen (so VG Göttingen, Beschl. v. 17.5.1995 - 4 B 4097/95 -, juris Rn. 47).
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