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   OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13   

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https://dejure.org/2013,38343
OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13 (https://dejure.org/2013,38343)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.12.2013 - 5 LA 152/13 (https://dejure.org/2013,38343)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 5 LA 152/13 (https://dejure.org/2013,38343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
    Entfernung von Beurteilungsbeiträgen bzgl. Beamten aus einer Sammelakte "Beurteilungsbeiträge"; Möglichkeit einer isolierten Anfechtung eines Beurteilungsbeitrags durch einen Beamten oder Richter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung von Beurteilungsbeiträgen bzgl. Beamten aus einer Sammelakte "Beurteilungsbeiträge"; Möglichkeit einer isolierten Anfechtung eines Beurteilungsbeitrags durch einen Beamten oder Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Entfernung von Beurteilungsbeiträgen bzgl. Beamten aus einer Sammelakte "Beurteilungsbeiträge"; Möglichkeit einer isolierten Anfechtung eines Beurteilungsbeitrags durch einen Beamten oder Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 478
  • NVwZ-RR 2014, 6
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 67.90

    Erfüllung der körperlichen Anforderungen eines Dienstpostens - Zuständigkeit für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13
    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass ein Beurteilungsbeitrag Bestandteil der Beurteilung wird und deshalb keine selbständig anfechtbare Maßnahme ist (BVerwG, Beschluss vom 4.8.1988 - BVerwG 1 WB 69.88, bestätigt durch Beschluss vom 28.8.1990 - BVerwG 1 WB 67.90 -, juris Rn. 4).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass auch nicht ersichtlich ist, dass der Kläger bei Gelegenheit des Erstellens der Beurteilungsbeiträge durch einen zusätzlichen Eingriff in seiner Rechtssphäre, insbesondere in seinem Persönlichkeitsrecht, verletzt worden wäre, der über Zweck und Ziel der Beurteilung hinausginge und eine selbständige Überprüfung erforderte (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28.8.1990, a. a. O., Rn. 5).

    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass ein vorbereitender Beurteilungsbeitrag Bestandteil der Beurteilung wird und deshalb keine selbständig anfechtbare Maßnahme ist (BVerwG, Beschluss vom 4.8.1988, a. a. O.; Beschluss vom 28.8.1990, a. a. O.).

  • BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88

    Selbstständige Anfechtung eines Beurteilungsbeitrages bei Soldatenbeurteilung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13
    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass ein Beurteilungsbeitrag Bestandteil der Beurteilung wird und deshalb keine selbständig anfechtbare Maßnahme ist (BVerwG, Beschluss vom 4.8.1988 - BVerwG 1 WB 69.88, bestätigt durch Beschluss vom 28.8.1990 - BVerwG 1 WB 67.90 -, juris Rn. 4).

    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass ein vorbereitender Beurteilungsbeitrag Bestandteil der Beurteilung wird und deshalb keine selbständig anfechtbare Maßnahme ist (BVerwG, Beschluss vom 4.8.1988, a. a. O.; Beschluss vom 28.8.1990, a. a. O.).

  • VG Wiesbaden, 09.08.2007 - 8 E 721/06

    Beamter; isolierte Klage gegen Beurteilungsbeitrag; Befangenheit des Beurteilers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13
    Unter Bezugnahme auf diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht in dem hier angefochtenen Urteil angenommen, die hier streitigen Beurteilungsbeiträge gehörten nicht in die Personalakte (vgl. auch VG Wiesbaden, Urteil vom 9.8.2007 - 8 E 721/06 -, juris Rn. 6.).

    Mit seinem Vortrag, die vorliegende Konstellation sei eine Sonderkonstellation, die bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden sei, und die von dem Verwaltungsgericht zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- BVerwG 2 C 34.98 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 9. August 2007 (- 8 E 721/06 -, juris) seien hier nicht einschlägig, weil sie andere Konstellationen beträfen, zeigt er über seinen vorliegenden Einzelfall hinausgehende, grundsätzlich bedeutsame und ungeklärte Probleme nicht auf.

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 2. April 1981 (- BVerwG 2 C 34.79 -, juris Rn. 16) hinsichtlich einer zur Vorbereitung einer dienstlichen Beurteilung eingeholten Stellungnahme eines Senatsvorsitzenden entschieden, dass Berichte und Auskünfte, die der zuständige Dienstvorgesetzte zur Vorbereitung einer dienstlichen Beurteilung einholen kann, nicht in die Personalakte aufgenommen werden müssen.

    "Beurteilungsbeiträge oder vorbereitende Stellungnahmen sind, soweit sie nicht förmlich in die Beurteilung integriert oder mit ihr eröffnet werden, nicht Bestandteil der Personalakte im materiellen Sinn (BVerwGE 62, 135).

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13
    Dies gilt umso mehr, als zur Erfüllung der Funktion der Beurteilung nach Art. 33 Abs. 2 GG, die Grundlage für künftige Auswahlentscheidungen zu bieten, eine möglichst lückenlose Leistungsnachzeichnung gewährleistet sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2008 - BVerwG 2 A 9.07 -, juris Rn. 36).
  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13
    Es ist aber nicht ersichtlich, dass dies für den Kläger zu unzumutbaren Nachteilen führt, die in einem späteren Prozess nicht mehr vollständig zu beseitigen wären (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 34.98

    Keine Entlassung von Beamten des Freistaates Sachsen wegen Tätigkeit für das MfS

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13
    Mit seinem Vortrag, die vorliegende Konstellation sei eine Sonderkonstellation, die bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden sei, und die von dem Verwaltungsgericht zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- BVerwG 2 C 34.98 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 9. August 2007 (- 8 E 721/06 -, juris) seien hier nicht einschlägig, weil sie andere Konstellationen beträfen, zeigt er über seinen vorliegenden Einzelfall hinausgehende, grundsätzlich bedeutsame und ungeklärte Probleme nicht auf.
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13
    Bei Beurteilungsbeiträgen handelt es sich nur um die Beurteilung vorbereitende Stellungnahmen, die der Beurteiler bei Abfassung der Beurteilung zwar in seine Überlegungen einzubeziehen hat, an die er aber nicht gebunden ist, sondern er kann zu abweichenden Erkenntnissen gelangen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13
    Diesen Darlegungsanforderungen wird nicht genügt, wenn sich sein Vorbringen in einer bloßen Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrags erschöpft, ohne im Einzelnen auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts einzugehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.4.2008 - 5 LA 200/07 - BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, juris).
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13
    Zu den Vorgängen, die zu den Personalakten genommen werden können , gehören Vorgänge, die den Beamten bzw. Richter zwar nicht "in seinem Dienstverhältnis" betreffen, die aber, damit Raum für ihre Aufnahme in die (formellen) Personalakten ist, den Beamten bzw. Richter "persönlich betreffen und bei seiner Dienstbehörde entstanden oder ihr zugegangen sind" (vgl. zum Ganzen auch BVerwG, Urteil vom 8.4.1976 - BVerwG II C 15.74 -, juris Rn. 33 ff.).
  • BVerwG, 26.01.1978 - II C 66.73

    Sicherheitsakten - Personalakten

  • OVG Sachsen, 30.04.2013 - 2 A 582/12

    Anspruch auf Entfernung von zu Unrecht in die Personalakte aufgenommene

  • BVerwG, 04.04.1990 - 2 B 38.90
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2021 - 4 B 9.21

    Beurteilung eines brandenburgischen Richters während seiner Abordnung zu einem

    Dazu rechnen Beurteilungsbeiträge, die einer dienstlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden (Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020, Rn. 105d unter Hinweis auf den im Soldatenrecht ergangenen Beschluss des BVerwG vom 4. August 1988 - 1 WB 69.88 - juris Leitsatz 1; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. August 1990 - 1 WB 67.90 - juris Rn. 4; entsprechend zur Stellungnahme des Präsidialrats: BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 20; vgl. ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 5 LA 152/13 - juris Rn. 18 f.; OVG Münster, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 1 A 1241/12 - juris Rn. 4 f.).
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