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   OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 8 ME 113/17   

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https://dejure.org/2017,47156
OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 8 ME 113/17 (https://dejure.org/2017,47156)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.11.2017 - 8 ME 113/17 (https://dejure.org/2017,47156)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. November 2017 - 8 ME 113/17 (https://dejure.org/2017,47156)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 26.10.1901 - V 223/01

    1. Ist der als Konkursverwalter fungierende Notar rechtlich verhindert,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 8 ME 113/17
    Am 17. Januar 2001 wurde er wiederum aus der Jugendhaftanstalt entlassen und beging am 23. Juli 2001 nach einem heftigen Streit mit seiner Verlobten bei einem Polizeieinsatz einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eine Körperverletzung (AG Göttingen, Urt. v. 16.10.2002 - 53 Ls 46 Js 30431/01 - 223/01 -).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 8 ME 113/17
    Der Beschwerde kommt aus den vorstehenden Gründen auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, juris Rn. 11 f.) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 8 ME 113/17
    Der Beschwerde kommt aus den vorstehenden Gründen auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, juris Rn. 11 f.) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • EGMR, 11.07.2000 - 29192/95

    Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Familienangehörige, Kinder, Schutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 8 ME 113/17
    Insbesondere kann es Art. 8 Abs. 1 EMRK verletzen, wenn gerade die Aufenthaltsbeendigung dazu führt, dass die gerichtliche Prüfung der Einräumung eines Umgangsrechts zunichte gemacht wird (vgl. EGMR, Urt. v. 11.7.2000 - 29192/95 -, NVwZ 2001, 547, 548).
  • OVG Saarland, 05.03.2001 - 9 W 7/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 8 ME 113/17
    Der Aufenthaltszweck der Teilnahme an einem familiengerichtlichen Verfahren ist zwar im Hinblick auf Art. 8 Abs. 1 EMRK von zu beachtender Bedeutung (OVG Saarland, Beschl. v. 5.3.2001 - 9 W 7/00 -, juris Rn. 41).
  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 B 386/21

    Ausweisung; einstweiliger Rechtsschutz; Abänderungsverfahren;

    Geht von dem Ausländer die Gefahr der Begehung so schwerer Straftaten aus, dass sich die Interessen an einer Aufenthaltsbeendigung auch gegenüber einem bereits ausgeübten Umgangsrecht mit seinen Kindern durchsetzen würden, besteht für ein Bleiberecht zu dem Zweck, einen solchen Umgang erst (wieder) zu ermöglichen, regelmäßig kein Raum (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 37, Nds. OVG, Beschl. v. 23.11.2017 - 8 ME 113/17, juris Rn. 15).
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