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   OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07   

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OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07 (https://dejure.org/2008,12527)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.09.2008 - 8 LC 90/07 (https://dejure.org/2008,12527)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. September 2008 - 8 LC 90/07 (https://dejure.org/2008,12527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksamkeit einer Pfändung durch einen sog. Blankettbeschluss; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Blankettpfändung; Pfändung einer von einem berufsständischen Altersversorgungswerk gewährten Altersrente durch einen Blankettbeschluss

  • Judicialis

    ASO § 12; ; ASO § 27; ; HKG § 12; ; SGB I § 54; ; ZPO § 850c; ; ZPO § 850e; ; ZPO § 850f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit eines Blankettbeschlusses wegen fehlender Bestimmtheit: Altersrente; Ärzteversorgung; Bestimmtheit; Blankettbeschluss; Drittschuldner; Einkommensteuer; Krankenversicherung, private; Lohnsteuer; Pfändung; Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Pfändung durch einen sog. Blankettbeschluss; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Blankettpfändung; Pfändung einer von einem berufsständischen Altersversorgungswerk gewährten Altersrente durch einen Blankettbeschluss

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 14.07.1987 - VII R 72/83

    Bei Streit über einen durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zuerkannten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07
    Über diese Frage ist nach der für den Beklagten maßgebenden Alterssicherungsordnung kein gesonderter Verwaltungsakt zu erlassen (anders für den Geltungsbereich der Abgabenordnung: BFH, Urt. v. 14.7.1987 - VII R 72/83 -, BFHE 150, 392 ff.).

    Jedenfalls gehört zu der zulässigen (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, Kommentar, § 829, Rn. 73, m. w. N.) und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gemäß § 86 Abs. 1 VwGO von Amts wegen gebotenen Prüfung der Wirksamkeit des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Kontrolle, ob der Beschluss als hoheitlicher Vollstreckungsakt den Umfang der Pfändung und Überweisung hinreichend klar bestimmt (vgl. BFH, Urt. v. 14.7.1987, a. a. O.; Stöber, a. a. O., Rn. 8, 22 f.; Brehm, in: Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, § 829, Rn. 108, jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07
    Ein solches Ergebnis wäre schon aus verfassungsrechtlichen Gründen höchst zweifelhaft, da notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Teil des verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimums anzusehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.2.2008 - 2 BvL 1/06 -, NJW 2008, 1868 ff.) und deshalb auch bei der Berechnung des pfändbaren Betrages zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 24.01.2006 - VII ZB 93/05

    BGH erklärt Erhöhung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1.Juli 2005

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07
    Hiergegen kann auch nicht erfolgreich eingewandt werden, dass nach richterrechtlich entwickelten Grundsätzen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 21.2.2008 - IX ZR 202/06 -, MDR 2008, 828, und Beschl. v. 24.1.2006 - VII ZB 93/05 -, NJW 2006, 777 ff., Rn. 14) alle Beteiligten, d. h. sowohl die Klägerin als auch der Beklagte und der Beigeladene, die Möglichkeit gehabt hätten, die zwischen ihnen streitigen Rechtsfragen durch einen "Klarstellungsbeschluss" des Vollstreckungsgerichts klären zu lassen, d.h. auch die Frage, ob bestimmte steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Abzüge nach § 850e ZPO in entsprechender Anwendung vorzunehmen sind (vgl. Smid, a. a. O., § 850 c, Rn. 17, m. w. N.).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 202/06

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für Pfändungsschutz hinsichtlich des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07
    Hiergegen kann auch nicht erfolgreich eingewandt werden, dass nach richterrechtlich entwickelten Grundsätzen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 21.2.2008 - IX ZR 202/06 -, MDR 2008, 828, und Beschl. v. 24.1.2006 - VII ZB 93/05 -, NJW 2006, 777 ff., Rn. 14) alle Beteiligten, d. h. sowohl die Klägerin als auch der Beklagte und der Beigeladene, die Möglichkeit gehabt hätten, die zwischen ihnen streitigen Rechtsfragen durch einen "Klarstellungsbeschluss" des Vollstreckungsgerichts klären zu lassen, d.h. auch die Frage, ob bestimmte steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Abzüge nach § 850e ZPO in entsprechender Anwendung vorzunehmen sind (vgl. Smid, a. a. O., § 850 c, Rn. 17, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05

    Gesetzeswidriges Finanzierungssystem eines berufsständischen Versorgungswerks,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07
    Zwar wird über die Höhe des laufenden Rentenanspruchs im Verhältnis zum Rentenempfänger durch einen Verwaltungsakt entschieden (vgl. Urt. des Senats v. 20.7.2006 - 8 LC 11/05 -, GewArch 2007, 33 ff. = NdsVBl 2007, 124 ff.).
  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 502/83

    Pfändbarer Teil des Arbeitslohns - Befreiung von der inländischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07
    Dann nämlich hätte der Beklagte als Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Betrages gemäß § 850 e Nr. 1 Satz 1 ZPO überhaupt keine steuerrechtlichen Abzüge vornehmen dürfen (vgl. BAG, Urt. v. 15.10.1985 - 3 AZR 502/83 -, NJW 1986, 2208 f.; Stöber, Forderungspfändung, Rn. 1134 c; Brehm, in: Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, § 850 c, Rn. 5).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 331/75

    Unpfändbarkeit von Vorschüssen auf Architektenhonorar

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07
    Dazu braucht nicht abschließend geklärt zu werden, welche Mängel im Einzelnen zur Unwirksamkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss führen, ob also etwa bereits ein Verstoß gegen ein Pfändungsverbot (vgl. Stöber, in: Zöller, ZPO, Kommentar, § 829, Rn. 22 ff.; BGH, Urt. v. 30.3.1978 - VII ZR 331/75 -, MDR 1978, 747; OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.4.2004 - 4 U 459/03 -, juris; BSG, Urt. v. 12.6.1992 - 11 RAr 139/90 -, SozR 3 - 1200 § 54 SGB I Nr. 1) oder der Erlass eines Blankettbeschlusses ohne hinreichende Rechtsgrundlage die Unwirksamkeit eines solchen Beschlusses zur Folge hat.
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 139/90

    Prüfungspflicht - Sozialleistungsträger - PfÜB - Zustellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07
    Dazu braucht nicht abschließend geklärt zu werden, welche Mängel im Einzelnen zur Unwirksamkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss führen, ob also etwa bereits ein Verstoß gegen ein Pfändungsverbot (vgl. Stöber, in: Zöller, ZPO, Kommentar, § 829, Rn. 22 ff.; BGH, Urt. v. 30.3.1978 - VII ZR 331/75 -, MDR 1978, 747; OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.4.2004 - 4 U 459/03 -, juris; BSG, Urt. v. 12.6.1992 - 11 RAr 139/90 -, SozR 3 - 1200 § 54 SGB I Nr. 1) oder der Erlass eines Blankettbeschlusses ohne hinreichende Rechtsgrundlage die Unwirksamkeit eines solchen Beschlusses zur Folge hat.
  • OLG Saarbrücken, 13.04.2004 - 4 U 459/03

    Einziehungsprozess für eine gepfändete Forderung: Unbeachtlichkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07
    Dazu braucht nicht abschließend geklärt zu werden, welche Mängel im Einzelnen zur Unwirksamkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss führen, ob also etwa bereits ein Verstoß gegen ein Pfändungsverbot (vgl. Stöber, in: Zöller, ZPO, Kommentar, § 829, Rn. 22 ff.; BGH, Urt. v. 30.3.1978 - VII ZR 331/75 -, MDR 1978, 747; OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.4.2004 - 4 U 459/03 -, juris; BSG, Urt. v. 12.6.1992 - 11 RAr 139/90 -, SozR 3 - 1200 § 54 SGB I Nr. 1) oder der Erlass eines Blankettbeschlusses ohne hinreichende Rechtsgrundlage die Unwirksamkeit eines solchen Beschlusses zur Folge hat.
  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 43.62

    Zurückweisung einer Revision - Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07
    Denn für Klagen auf Zahlung von Altersruhegeldern durch ein auf landesrechtlicher Ermächtigung beruhendes ärztliches Versorgungswerk sind gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Verwaltungsgerichte zuständig (vgl. bereits BVerwG, Urt. v. 29.10.1963 - 1 C 43/62-, BVerwGE 17, 74 ff.).
  • VGH Hessen, 04.09.1991 - 1 TE 1831/91

    Verwaltungsrechtsweg bei Pfändung und Überweisung von Dienstbezügen und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1990 - 1 B 3259/89

    Unterhaltsberechtigter eines Soldaten auf Zeit; Unterhaltsberechtigter;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2018 - 2 S 1254/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Kontopfändung durch Pfändungs- und

    Da es sich vorliegend um die Pfändung eines Pfändungsschutzkontos und nicht um die Pfändung von Altersrenten handelt, war von der Drittschuldnerin vorliegend keine individuelle Berechnung des pfändbaren Betrags vorzunehmen (dazu sogleich b), so dass aus den vom Verwaltungsgericht zitierten, insoweit nicht einschlägigen Entscheidungen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 31.01.2017 - 1 S 2547/16 - und Nds. OVG, Urteil vom 25.09.2008 - 8 LC 90/07 -, jeweils juris) nichts anderes folgt.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 1 S 2547/16

    Änderung des unpfändbaren Betrages bei Rentenpfändung im öffentlichen Recht

    Diese Vorgehensweise allein begegnet voraussichtlich keinen durchgreifenden Bedenken, falls die Beklagte die für eine solche sog. Blankettverfügung geltenden Voraussetzungen erfüllt, d.h. in der Pfändungsverfügung auf die Tabelle nach § 850c ZPO verwiesen hat (vgl. § 850c Abs. 3 Satz 1 ZPO und dazu Becker, in: Musielak/Voigt, a.a.O., § 850c Rn. 7; allg. zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Blankettbeschlüssen bzw. -verfügungen OVG NRW, Beschl. v. 06.07.1977 - II B 675/77 - juris; Brockmeyer, a.a.O., § 319 Rn. 13 f.; Wolf, in: Koch/Scholtz, AO, 5. Aufl., § 319 Rn. 3/4; Becker, a.a.O., § 850 Rn. 17; Smid, in: MüKo-ZPO, 5. Aufl., § 850 Rn. 16; zu den Grenzen auch NdsOVG, Urt. v. 25.09.2008 - 8 LC 90/07 - BeckRS 2008, 41211).
  • VG Freiburg, 09.05.2018 - 6 K 2172/18

    Beachtung von Pfändungsschutzvorschriften bei der Vollstreckung von

    Anderenfalls käme es zu dem mit dem Wesen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses als staatlicher Hoheitsakt nicht zu vereinbarenden Ergebnis, dass die Ermittlung des normativen Inhalts eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dem jeweiligen Drittschuldner obliegt (OVG Lüneburg, Urt. v. 25.09.2008 - 8 LC 90/07 -, Rn. 50, juris).
  • SG Trier, 19.01.2011 - S 4 R 538/07

    Pfändung von Renten

    Bei diesem Sachverhalt wäre es unbillig, wenn die Beklagte aufgrund der ihr nicht zuzurechnenden Unbestimmtheit der Blankettpfändung für einen nicht von ihr zu vertretenden Fehler im Rahmen der Berechnung des pfändbaren Betrages einstehen müsste (gerade deshalb wird von Teilen der Literatur und Rechtsprechung die Blankettpfändung in Renten teilweise immer noch als unwirksam angesehen; vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 25.9.2008, 8 LC 90/07; LG Düsseldorf, Beschluss v. 14.8.2003, 25 T 568/03).
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