Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 26.01.2021 - 1 OA 96/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 52 Abs 1 GKG; § 53 Abs 2 Nr 2 GKG
Nachbarklage; Streitgegenstand; Streitgegenstand, unteilbarer; Streitwertfestsetzung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einzelstreitwerte im Nachbarklageverfahren sind zu addieren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 11.06.2020 - 2 B 51/20
- OVG Niedersachsen, 26.01.2021 - 1 OA 96/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 21.07.2020 - 1 OA 52/20
Beeinträchtigung; Nachbarstreit; Räume; Streitwert; Streitwertbeschwerde; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2021 - 1 OA 96/20
In Ergänzung dazu hat der Senat im letzten Jahr entschieden, wie der Streitwert in dem Fall, dass eine gravierende Wohnqualitätsverschlechterung mehrerer in einem Mehrfamilienhaus befindlicher Wohnungen geltend gemacht wird, zu bestimmen ist; maßgebend ist hiernach ein bestimmter Betrag pro betroffener Wohnung (vgl. Senatsbeschl. v. 21.7.2020 - 1 OA 52/20 -, NVwZ-RR 2020, 1047 = juris Leitsatz und Rn. 10 m.w.N.).Davon ist der Senat auch bereits in seinem oben angeführten Beschluss vom 21. Juli 2020 ausgegangen, in dem bei einem als beeinträchtigt angesehenen Mehrfamilienhaus zur Streitwertbemessung auf die Zahl der Wohnungen abgestellt wird, für die eine Betroffenheit geltend gemacht worden ist (Senatsbeschl. v. 21.7.2020 - 1 OA 52/20 -, NVwZ-RR 2020, 1047 = juris Leitsatz und Rn. 10).
- BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2021 - 1 OA 96/20
Wird der Klageantrag im Klagegrund auf verschiedene Anspruchsgrundlagen gestützt, lässt dies den Streitgegenstand nicht in trennbare Teile zerfallen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 3.11.1994 - 3 C 30.93 -, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 2 = juris Leitsatz 1 und Rn. 30; Urt. v. 8.9.2011 - 10 C 14.10 -, BVerwGE 140, 319 = juris Leitsatz 1 und Rn. 16). - BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87
Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2021 - 1 OA 96/20
Auf den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG darf erst abgestellt werden, wenn der Sach- und Streitstand keine genügenden Anhaltspunkte für eine Streitwertfestsetzung nach Ermessen bietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.7.1989 - 7 C 39.87 -, BVerwGE 82, 260 = juris Rn. 18 zu § 13 Abs. 1 GKG a.F.).
- BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93
Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2021 - 1 OA 96/20
Unter dem Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens ist der prozessuale Anspruch zu verstehen, der seinerseits durch die erstrebte, im Klageantrag zum Ausdruck zu bringende Rechtsfolge sowie den Klagegrund, nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, gekennzeichnet ist (std Rspr; vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 10.5.1994 - 9 C 501.93 -, juris Rn. 9 m.w.N.). - BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2021 - 1 OA 96/20
Die in § 86 Abs. 3 VwGO geregelte Hinwirkungspflicht des Vorsitzenden bezieht, soweit sie den Inhalt von Anträgen betrifft, ihren Sinn wesentlich gerade daraus, dass die in § 88 VwGO vorgesehene Freistellung der Auslegung so weit nicht geht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.8.1989 - 8 B 9.89 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17 = juris Rn. 2 - Hervorhebungen im Original). - BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93
Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt - §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2021 - 1 OA 96/20
Wird der Klageantrag im Klagegrund auf verschiedene Anspruchsgrundlagen gestützt, lässt dies den Streitgegenstand nicht in trennbare Teile zerfallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.11.1994 - 3 C 30.93 -, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 2 = juris Leitsatz 1 und Rn. 30;… Urt. v. 8.9.2011 - 10 C 14.10 -, BVerwGE 140, 319 = juris Leitsatz 1 und Rn. 16).