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   OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08   

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OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08 (https://dejure.org/2009,9436)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.10.2009 - 4 ME 346/08 (https://dejure.org/2009,9436)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 4 ME 346/08 (https://dejure.org/2009,9436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweilige Sicherstellung von Hochmoorflächen nach § 32 NatSchG ND

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 NNatG; § 24 NNatG; § 26 Abs. 1 Nr. 2 NNatG; § 26 Abs. 2 NNatG; § 28 NNatG; § 32 NNatG; § 1 SiVO; § 2 SiVO
    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32 niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) bzgl. eines Hochmoores; Hochmoorflächen als Gegenstand einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Vorliegen einer schleichenden Enteignung durch in einer ...

  • Judicialis

    NNatG § 1 Abs. 3; ; NNatG § 26; ; NNatG § 30; ; NNatG 3 32; ; VwGO § 47 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32 niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) bzgl. eines Hochmoores; Hochmoorflächen als Gegenstand einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Vorliegen einer schleichenden Enteignung durch in einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32 niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) bzgl. eines Hochmoores; Hochmoorflächen als Gegenstand einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Vorliegen einer schleichenden Enteignung durch in einer ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1596
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 KN 231/01

    Abweichung; Enteignung; Entwässerung; Hochmoor; Landschaftsschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08
    Denn sie bedürfen des besonderen Schutzes, weil sowohl die Leistungsfähigkeit ihres Naturhaushalts oder ihre Nutzbarkeit als Naturgut zu erhalten oder wiederherzustellen (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 NNatG) als auch das durch sie vermittelte Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön sein kann (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 NNatG) (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 268; Urt. v. 16.2.1973 - VI A 136/70 -).

    Denn die Schutzwürdigkeit von Hochmoorflächen kann auch dort gegeben sein, wo dieses lediglich noch in Degenerationsstadien vorhanden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 268).

    Außerdem gefährdet eine uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung und Entwässerung den Hochmoorkörper allgemein, da die Torfauflage aufgrund des Oxidationsprozesses, der auf die Entwässerung, Bodenbearbeitung und Düngung zurückzuführen ist, langfristig abgebaut wird (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 268).

    Durch eine Naturschutzgebietsverordnung nach § 24 NNatG kann regelmäßig aber ein weitergehender Schutz von Hochmoorflächen erreicht werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 269; MSP 1981, S. 14).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2006 - 8 LA 204/05

    Tauchen im Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08
    Diese sind damit im Rahmen der einstweiligen Sicherstellung nach § 32 NNatG eine hinreichende naturschutzfachliche Grundlage für die Bestimmung der Schutzwürdigkeit und der Grenzen eines schutzwürdigen Gebietes, auf die sich der Antragsgegner zu Recht maßgeblich, wenn auch nicht allein, sondern unter Berücksichtigung der von fachkundigen Mitarbeitern festgestellten tatsächlichen Verhältnisse vor Ort, berufen hat (vgl. zur Berücksichtigung des MSP im Unterschutzstellungsverfahren: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2006 - 8 LA 204/05 -, NdsVBl. 2007, 227).

    Daraus ergibt sich eine besondere Verpflichtung, die Hochmoore als Landschaft und Lebensraum bedrohter Pflanzen und Tierarten zu erhalten und dauerhaft zu sichern (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2006 - 8 LA 204/05 -, NdsVBl. 2007, 227).

    Dies gilt nach der gegenwärtigen Fassung des Niedersächsischen Moorschutzprogramms auch für den Schutz von Hochmoorflächen, denn dieser ist nicht (mehr) auf die naturnahen Bereiche und die Renaturierung von abgebauten Flächen beschränkt, sondern bezieht in stärkerem Maße insbesondere ausdrücklich auch das umliegende landwirtschaftlich genutzte Hochmoor mit ein, um dieses langfristig erhalten zu können (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2006 - 8 LA 204/05 -, NdsVBl. 2007, 227; vgl. NFB 1994, S. 5).

  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97

    Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08
    Naturschutzrechtliche Bestimmungen, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes beschränken, sind daher keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern als Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums und Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2001 - 6 CN 2.00 -, NuR 2001, 351; Beschl. v. 18.7.1997 - 4 BN 5.97 -, NuR 1998, 37).

    Als unzumutbare Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse erweisen sie sich erst dann, wenn nicht genügend Raum für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder sich nach der Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.1.2000 - 6 BN 2.99 - NVwZ-RR 2000, 339; Beschl. v. 18.7.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08
    Die im Rahmen der einstweiligen Sicherstellung geregelten Verbote und Nutzungsbeschränkungen führen aber zu einer Einschränkung der Eigentümerbefugnisse in Form einer Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.1.2000 - 6 BN 2/99 -, NVwZ-RR 2000, 339), die einer sachlichen Rechtfertigung bedarf und verhältnismäßig sein muss.

    Als unzumutbare Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse erweisen sie sich erst dann, wenn nicht genügend Raum für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder sich nach der Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.1.2000 - 6 BN 2.99 - NVwZ-RR 2000, 339; Beschl. v. 18.7.1997, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 09.12.2005 - 3 N 1/05

    Überprüfung der Wirksamkeit einer naturschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08
    Dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 NNatG erfüllt sind, insbesondere die Schutzwürdigkeit des betreffenden Landschaftsteils und die Erforderlichkeit seiner Unterschutzstellung bereits abschließend feststehen, und es nach dem Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den gegenläufigen, insbesondere Eigentümerinteressen andererseits wirklich zu der geplanten Unterschutzstellung kommen wird, ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der einstweiligen Sicherstellung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.4.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.7.2001 - 4 K 15/00 -, NordÖR 2001, 408; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 - Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395).

    Ob dabei ausreichend ist, dass die abschließende Unterschutzstellung nur "nicht von vornherein ausgeschlossen sein" darf (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 -) oder vielmehr "der sichergestellte Bereich nach dem Ergebnis einer überschlägigen fachlichen Bewertung für eine endgültige Unterschutzstellung in Betracht" kommen muss (so OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395), kann der Senat hier dahin stehen lassen.

  • VGH Hessen, 11.03.1994 - 3 N 2454/93

    Zu den Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen Sicherstellungsverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08
    Dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 NNatG erfüllt sind, insbesondere die Schutzwürdigkeit des betreffenden Landschaftsteils und die Erforderlichkeit seiner Unterschutzstellung bereits abschließend feststehen, und es nach dem Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den gegenläufigen, insbesondere Eigentümerinteressen andererseits wirklich zu der geplanten Unterschutzstellung kommen wird, ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der einstweiligen Sicherstellung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.4.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.7.2001 - 4 K 15/00 -, NordÖR 2001, 408; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 - Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395).

    Ob dabei ausreichend ist, dass die abschließende Unterschutzstellung nur "nicht von vornherein ausgeschlossen sein" darf (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 -) oder vielmehr "der sichergestellte Bereich nach dem Ergebnis einer überschlägigen fachlichen Bewertung für eine endgültige Unterschutzstellung in Betracht" kommen muss (so OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395), kann der Senat hier dahin stehen lassen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1998 - 10 A 816/96

    Landschaftsplan; Festsetzung; Baumschule; Teil von Natur von Landschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08
    Dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 NNatG erfüllt sind, insbesondere die Schutzwürdigkeit des betreffenden Landschaftsteils und die Erforderlichkeit seiner Unterschutzstellung bereits abschließend feststehen, und es nach dem Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den gegenläufigen, insbesondere Eigentümerinteressen andererseits wirklich zu der geplanten Unterschutzstellung kommen wird, ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der einstweiligen Sicherstellung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.4.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.7.2001 - 4 K 15/00 -, NordÖR 2001, 408; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 - Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395).

    Ob dabei ausreichend ist, dass die abschließende Unterschutzstellung nur "nicht von vornherein ausgeschlossen sein" darf (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 -) oder vielmehr "der sichergestellte Bereich nach dem Ergebnis einer überschlägigen fachlichen Bewertung für eine endgültige Unterschutzstellung in Betracht" kommen muss (so OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395), kann der Senat hier dahin stehen lassen.

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08
    Naturschutzrechtliche Bestimmungen, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes beschränken, sind daher keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern als Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums und Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2001 - 6 CN 2.00 -, NuR 2001, 351; Beschl. v. 18.7.1997 - 4 BN 5.97 -, NuR 1998, 37).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08
    Wenn - wie hier - die natürlichen oder landschaftsräumlichen Gegebenheiten eines Grundstücks im Interesse der Allgemeinheit erhaltenswert sind und des Schutzes bedürfen, so ergeben sich daraus immanente, dem Grundstück selbst anhaftende Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse, die durch natur- und landschaftsschutzrechtliche Regelungen - wie hier die Sicherstellungsverordnung - lediglich nachgezeichnet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1993 - 7 C 26.92 -, NJW 1993, 2949 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.08.1996 - 4 NB 4.96

    Naturschutzrecht - Einbeziehung einer "Pufferzone" in ein Naturschutzgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08
    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass dem Verordnungsgeber bei der Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten ein weites Gestaltungsermessen zukommt (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 -, NuR 2003, 703, 704) und auch Randzonen eines Gebiets, die zumindest im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.7.2003, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1976 - I 107/75 -, NuR 1980, 70; Blum/Agena/Franke, a.a.O., §§ 24 - 34 Rn. 13), oder die zwar isoliert betrachtet nicht schutzwürdig sind, aber der Abschirmung gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung dienen und diese zum Schutz des Kernbereichs des Landschaftsschutzgebiets vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 13.8.1996 - 4 NB 4/96 -, NuR 1996, 600; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 - OVG Hamburg, Urt. v. 26.2.1998 - Bf II 52/94 -, NordÖR 1998, 443; OVG Saarlouis, Beschl. v. 21.8.1991 - 8 N 1/91 -, RdL 1993, 221), unter Schutz gestellt werden dürfen.
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 KN 2523/01

    Gestaltungsermessen des Verordnungsgebers; Verordnung über

  • OVG Hamburg, 26.02.1998 - Bf II 52/94

    Naturschutzgebiet; Feststellungsklage; Zulässigkeit; Einbeziehung von Pufferzonen

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 8 ME 77/02

    Außerkrafttreten; Bodenaushub; Bodennutzung; Einbringen; Entschädigungsregelung;

  • OVG Niedersachsen, 24.11.1997 - 3 K 2327/97

    Landschaftsschutzgebiet; Landwirtschaftsklausel; Naturschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1983 - 5 S 1541/82

    Landschaftsschutz; Erlaß einer Sicherstellungsverordnung

  • OVG Saarland, 21.08.1991 - 8 N 1/91
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.04.1987 - 3 A 112/86
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.08.1984 - 3 B 59/84
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08

    Eigentum; Besitzrecht; Pacht; Unternehmensflurbereinigung; Bebauungsplan;

  • BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis des Nacherben im Normenkontrollverfahrn

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 209/01

    Abwägung; Naturschutzgebiet; Naturschutzgebietsverordnung; Normenkontrollantrag;

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2005 - 8 KN 72/02

    Rechtmäßigkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Erhaltung der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 5 S 2299/01

    Normenkontrolle einer Sicherstellungsverordnung - außer Kraft getretene Norm;

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 2 MN 334/03

    Antragsfrist beim Normenkontrollantrag

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.02.1973 - VI A 136/70
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2001 - 4 K 15/00
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1978 - V C 2/78
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