Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2005 - 20 A 348/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WaffG § 13 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachweis des Bedürfnisses für den Erwerb und Besitz einer dritten Kurzwaffe durch einen Jagdscheininhaber; Begriff des "Benötigens" im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Waffengesetz (WaffG); Maßgeblichkeit der individuellen Situation des jeweiligen Jagdscheininhabers bei der ...
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 30.10.2003 - 17 K 2330/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2005 - 20 A 348/04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 181
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.11.1997 - 1 C 16.97
Waffenrechtliches Bedürfnis; Sportschütze; Kurzwaffen; Leistungsschütze.
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2005 - 20 A 348/04
BVerwG, Urteil vom 27.11.1997 - 1 C 16.97 -, GewArch 1998, 117 = NVwZ-RR 1998, 234 = DVBl. 1998, 834 = Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 126.Der Begriff des waffenrechtlichen Bedürfnisses und des insoweit anzulegenden Maßstabes ist in der Rechtsprechung des BVerwG - vgl. Urteil vom 27.11.1997 - 1 C 16.97 -, a.a.O. m.w.N. - hinreichend im Sinne der angefochtenen Entscheidung geklärt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10461/00
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2005 - 20 A 348/04
in diesem Zusammenhang auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 1.6.2001 - 2 A 10461/00 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 134.
- VG Stuttgart, 19.04.2017 - 5 K 4980/15
Erteilung eines Voreintrags für eine halbautomatische Pistole
Wegen der Grundintention des Waffengesetzes, die Zahl der Waffenbesitzer und die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, ist bei dieser Interessenabwägung ein entsprechend strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - 1 C 25.73 -, BVerwGE 49, 1; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2005 - 20 A 348/04 -, juris).Denn das oben dargestellte Ziel des Waffengesetzes, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, kann es gebieten, dass sich der Kläger zunächst von Waffen trennt, die er nicht (mehr) benötigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1997 - 1 C 16/97 -, juris; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2005 - 20 A 348/04 -, juris ).
- VG Freiburg, 01.07.2020 - 1 K 2730/19
Anerkenntnisurteil im Anfechtungsprozess - Überprüfung der waffenrechtlichen …
Der Betroffene muss also darlegen, dass und weshalb die ihm ohne Bedürfnisprüfung zur Verfügung stehenden Kurzwaffen nicht ausreichen, um sein jagdliches Waffenbedürfnis zu befriedigen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2005 - 20 A 348/04 -, NVwZ-RR 2006;… Gade, Waffengesetz, 2. Auflage 2018, § 13 Rn. 22a).Ferner ist zu prüfen, ob es dem Betroffenen zumutbar ist, eine für seine Zwecke weniger geeignete, bislang von der Bedürfnisprüfung nach § 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG freigestellte Kurzwaffe gegen eine besser geeignete Kurzwaffe auszutauschen (OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 01.06.2001 - 2 A 10461/00 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2005 - 20 A 348/04 -, juris Rn. 11 f).
- OVG Saarland, 08.08.2019 - 2 A 227/19
Erwerb einer dritten Kurzwaffe durch einen Jäger
Ein Bedürfnis des Inhabers eines Jagdscheins für den Erwerb einer dritten Kurzwaffe ist auch dann nicht gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG anzuerkennen, wenn es dem Jagdscheininhaber zuzumuten ist, sich von einer der zwei Kurzwaffen zu trennen, die er auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 WaffG ohne gesonderten Nachweis einer Bedarfslage in Besitz hat.(so etwa OVG Münster, Beschluss vom 5.4.2005 - 20 A 348/04 -, NVwZ-RR 2006, 181).
- VG Düsseldorf, 10.05.2016 - 22 K 4721/14
Keine Schalldämpfer für Jagdgewehre
vgl. Gesetzesbegründung zu § 13 Abs. 2 WaffG, BT-Drucks. 14/7758, S. 62; OVG NRW, Beschluss vom 5. April 2005 - 20 A 348/04 -, juris Rdn. 9; Gade/Stoppa, WaffG, 1. Aufl. 2011, § 13 Rdn. 22. - VG Saarlouis, 03.06.2019 - 1 K 2465/17
Bedürfnis für den Erwerb und Besitz einer dritten Kurzwaffe zu Jagdzwecken
Ein Bedürfnis des Inhabers eines Jagdscheins für den Erwerb einer dritten Kurzwaffe ist dann nicht gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG anzuerkennen, wenn es dem Jagdscheininhaber zuzumuten ist, sich von einer der zwei Kurzwaffen zu trennen, die er auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 WaffG ohne gesonderten Nachweis einer Bedarfslage in Besitz hat, weil diese wegen entsprechender Einsatzmöglichkeit der anderen Kurzwaffe tatsächlich zur Jagdausübung nicht benötigt wird.(Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05.04.2005 - 20 A 348/04 -, juris.) Das ist vorliegend der Fall. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 20 A 529/10
Erlaubniserteilung zum Erwerb einer (weiteren) Kurzwaffe ohne Bedürfnisprüfung; …
vgl. zum Bedürfnis für eine dritte Kurzwaffe OVG NRW, Beschlüsse vom 5. April 2005 - 20 A 348/04 -, NVwZ-RR 2006, 181, und vom 30. August 2010- 20 A 530/09 -. - VG Düsseldorf, 10.05.2016 - 22 K 5426/15
Keine Schalldämpfer für Jagdgewehre
vgl. Gesetzesbegründung zu § 13 Abs. 2 WaffG, BT-Drucks. 14/7758, S. 62; OVG NRW, Beschluss vom 5. April 2005 - 20 A 348/04 -, juris Rdn. 9; Gade/Stoppa, WaffG, 1. Aufl. 2011, § 13 Rdn. 22. - VG Köln, 21.01.2010 - 20 K 2236/08
Anspruch eines Jägers auf Erwerb einer Pistole Kaliber 9 mm mit Wechselsystem …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05.05.2005 - 20 A 348/04 - (dort zum Bedürfnis für eine 3. Kurzwaffe).