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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 6 B 497/23   

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https://dejure.org/2023,32757
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 6 B 497/23 (https://dejure.org/2023,32757)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.11.2023 - 6 B 497/23 (https://dejure.org/2023,32757)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. November 2023 - 6 B 497/23 (https://dejure.org/2023,32757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 1; BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 3; BeamtStG § 26 Abs. 2; BeamtStG § 26 Abs. 3; BeamtStG § 27 Abs. 1; BeamtStG § 27 Abs. 2 Satz 2; LBG NRW § 115
    Begrenzte Dienstfähigkeit Dienstunfähigkeit Lehrgangstauglichkeit Polizeiamtsarzt Polizeidienstunfähigkeit Polizeivollzugsdienst Restleistungsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; Lehrgangstauglichkeit; Polizeiamtsarzt; Polizeidienstunfähigkeit; Polizeivollzugsdienst; Restleistungsvermögen

  • rechtsportal.de

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; Lehrgangstauglichkeit; Polizeiamtsarzt; Polizeidienstunfähigkeit; Polizeivollzugsdienst; Restleistungsvermögen

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 2 L 631/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 6 B 497/23
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.02.2014 - 2 B 24.12

    Dienstunfähigkeitsfeststellung; Verpflichtung zur Entbindung von der ärztlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 6 B 497/23
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.2.2014 - 2 B 24.12 -, IÖD 2014, 100 = juris Rn. 11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - 6 B 2059/03

    Nachweispflichten eines Beamten i.R. eines Verfahrens zur Anerkennung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 6 B 497/23
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.2.2004 - 6 B 2059/03 -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2024 - 6 B 56/24

    Beurteilungsbeiträge Beurteilungszeitraum Qualifikationsvergleich

    Insoweit hat die begutachtende Amtsärztin, die als solche mit den besonderen Anforderungen des öffentlichen Dienstes vertraut ist und im Hinblick auf die Begutachtung der Dienstfähigkeit über einen sich hieraus sowie aus der Erfahrung mit einer Vielzahl von gleich- oder ähnlich liegenden Fällen ergebenden speziellen Sachverstand verfügt - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.11.2023 - 6 B 497/23 -, juris Rn. 6 m. w. N. -, ihre Einschätzung in Kenntnis der besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Aufgabenbereichs des Antragstellers und ersichtlich darauf bezogen abgegeben ("Der Beamte ist derzeit nicht in der Lage, in dem jetzigen Aufgabenbereich uneingeschränkt Dienst zu verrichten.").
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