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OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - 20 A 1195/09 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. März 2010 - 20 A 1195/09 (https://dejure.org/2010,18175)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Stillschweigende Annahme der Beitragsmitteilung i.S.d. Absatzfondsgesetzes (AbsFondsG) als "Bekanntgabe des Beitragsbescheids" i.S.v. § 43 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVfG § 43 Abs. 1 S. 1; VwGO § 70 Abs. 1
Stillschweigende Annahme der Beitragsmitteilung i.S.d. Absatzfondsgesetzes (AbsFondsG) als "Bekanntgabe des Beitragsbescheids" i.S.v. § 43 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwVfG ) und § 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 03.02.2009 - 2 BvL 54/06
Sonderabgabe Absatzfonds
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - 20 A 1195/09
Im Übrigen bezieht sich die von der Beklagten aufgeworfene Frage in dem vorliegend allein entscheidungserheblichen Rahmen einer Heranziehung zu Beiträgen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AbsFondsGBeitrV auf auslaufendes Recht, weil worauf die Beklagte selbst hingewiesen hat Beiträge der streitgegenständlichen Art nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2009 2 BvL 54/06 (BVerfGE 122, 316 = DVBl. 2009, 375 = NVwZ 2009, 641) zur Verfassungswidrigkeit der maßgeblichen Rechtsgrundlage des § 10 Abs. 1 bis 8 AbsFondsG für die Zeit nach dem 1. Juli 2002 nicht mehr erhoben werden können. - BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05
Musterungsbescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Empfangsbekenntnis; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - 20 A 1195/09
Unschädlich sind insoweit nach dem ebenfalls von der Beklagten zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2006 (- 6 B 65.05 -, NVwZ 2006, 943) Zusätze, die auf Umstände im Verantwortungsbereich des Belehrten abstellen und bei diesem keine Zweifel auslösen können. - BVerwG, 12.01.1970 - VI C 47.69
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - 20 A 1195/09
Sie weist zwar zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12. Januar 1970 VI C 47.69 , Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 19) darauf hin, dass für die Fristbelehrung die Bezeichnung der abstrakten Frist genügt und die konkrete Bestimmung ihres Laufs in die Eigenverantwortlichkeit des Betroffenen fällt.