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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 5 B 1276/14   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 5 B 1276/14 (https://dejure.org/2014,50586)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.11.2014 - 5 B 1276/14 (https://dejure.org/2014,50586)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14 (https://dejure.org/2014,50586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson unter selbst gestellten Bedingungen (hier: audiovisuelle Vernehmung des Zeugen an einem geheim gehaltenen Ort, Verweigerung von Angaben zu Person und Identität, Ausschluss der Öffentlichkeit usw.)

  • rechtsportal.de

    VwGO § 122 Abs. 2 S. 3; StPO § 96
    Anspruch auf Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson unter selbst gestellten Bedingungen (hier: audiovisuelle Vernehmung des Zeugen an einem geheim gehaltenen Ort, Verweigerung von Angaben zu Person und Identität, Ausschluss der Öffentlichkeit usw.)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson unter selbst gestellten Bedingungen (hier: audiovisuelle Vernehmung des Zeugen an einem geheim gehaltenen Ort, Verweigerung von Angaben zu Person und Identität, Ausschluss der Öffentlichkeit usw.)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1977
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 5 B 1276/14
    vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.1983 - GSSt 1/83 -, NJW 1984, 247 = juris, Rn. 33; vgl. zur besonderen Gefährdung privater Informanten auch BGH, Beschluss vom 17.8.2004 - 1 StR 315/04 -, NStZ 2005, 43.

    vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.1983 - GSSt 1/83 -, NJW 1984, 247 = juris, Rn. 26.

  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 5 B 1276/14
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.10.2009 - 2 BvR 547/08 -, NJW 2010, 925 = juris, Rn. 25.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.10.2009 - 2 BvR 547/08 -, NJW 2010, 925 = juris, Rn. 14.

  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 5 B 1276/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 19.8.1986 - 1 C 7.85 -, BVerwGE 75, 1 = juris, Rn. 61.
  • BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04

    Telekommunikationsüberwachung; Aufklärungspflicht; Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 5 B 1276/14
    vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.1983 - GSSt 1/83 -, NJW 1984, 247 = juris, Rn. 33; vgl. zur besonderen Gefährdung privater Informanten auch BGH, Beschluss vom 17.8.2004 - 1 StR 315/04 -, NStZ 2005, 43.
  • BGH, 05.02.1993 - 2 StR 525/92

    Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweiswürdigung - V-Mann - Sperrung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 5 B 1276/14
    vgl. BGH, Beschluss vom 5.2.1993 - 2 StR 525/92 -, NStZ 1993, 292 = juris, Rn. 7.
  • VG Düsseldorf, 18.04.2019 - 18 L 3461/18

    Polizeirecht

    In dieser Hinsicht ist für die Darlegung von Hinderungsgründen erforderlich, aber auch ausreichend, dass die zuständige Stelle ihre Wertung der Tatsachen als geheimhaltungspflichtig im gerichtlichen Verfahren so einleuchtend darlegt, dass das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange als triftig anerkennen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7/85 -, juris, Rn. 61; im Anschluss daran auch OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2014, - 5 B 1276/14 -, juris; Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, StPO, 4. Auflage 2017, § 96 Rn. 6, beck-online.

    Hierbei handelt es sich um Erwägungen, die die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege in den Blick nehmen und daher geeignet sind, das aus dem Fairnessgebot folgende Recht des Beschuldigten auf materielle Beweisteilhabe zu begrenzen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08 -, juris, Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14 -, juris, Rn. 11.

    Dem Recht des Antragstellers, Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen (Art. 6 Abs. 3 d) EMRK), ist in derartigen Fällen durch die Möglichkeit der Vorlegung von Fragen genügt, welche diese in geeigneter Form zu beantworten haben, vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 2 StR 525/92 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14 -, juris, Rn. 16.

    Dem Schutz des Angeklagten ist zudem hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass der Beweiswert der Angaben eines nicht konfrontierten Zeugen äußerst sorgfältig und zurückhaltend gewürdigt werden muss, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14 -, juris, Rn. 20.

  • VG Düsseldorf, 20.11.2019 - 18 L 2491/19
    In dieser Hinsicht ist für die Darlegung von Hinderungsgründen erforderlich, aber auch ausreichend, dass die zuständige Stelle ihre Wertung der Tatsachen als geheimhaltungspflichtig im gerichtlichen Verfahren so einleuchtend darlegt, dass das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange als triftig anerkennen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7/85 -, juris, Rn. 61; im Anschluss daran auch OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2014, - 5 B 1276/14 -, juris; Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, StPO, 4. Auflage 2017, § 96 Rn. 6, beck-online.

    Dabei ist das staatliche Geheimhaltungsinteresse als Belang des Wohles des Bundes oder eines deutschen Landes i.S.d. § 96 StPO u.a. bei einer Gefahr für Leib oder Leben des Zeugen, bei zu besorgender Enttarnung einer Vertrauensperson, betreffend Leben und Freiheit: BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris, Rn. 79; im Übrigen: BGH, Beschluss vom 8. November 1984 - 1 StR 657/84 -, juris, Rn. 4, oder auch betreffend eine abgegebene Vertraulichkeitszusage berührt, BGH, Urteil vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88 -, juris, Rn. 36, sowie generell bei Erwägungen, die die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege in den Blick nehmen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08 -, juris, Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14 -, juris, Rn. 11, z.B. betreffend Erkenntnisse und Arbeitsweisen der für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland tätigen Behörden, BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris, Rn. 78.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17

    Erteilung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson in der

    Das Argument, dass die Verletzung der Geheimhaltungszusage gegenüber einer Vertrauensperson die Gewinnung weiterer Vertrauenspersonen und damit die zukünftige Arbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Schwerkriminalität erheblich erschweren würde, ist zumindest als Teil einer Begründung für eine Sperrerklärung analog § 96 StPO in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 14 PS 3/11 -, juris Rn. 17 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. August 2012 - 1 S 1517/12 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14 -, juris Rn. 11).
  • VG München, 31.05.2017 - M 7 K 16.3827

    Überprüfung einer Sperrerklärung gegenüber dem Strafgericht

    Dies ergibt sich einerseits aus der kriminalpolizeilichen Notwendigkeit des Einsatzes von VPen im Bereich der Bekämpfung der erheblich sozialschädlichen Betäubungsmitteldelikte an sich verbunden mit der entsprechenden Zusage den VPen gegenüber im Vorfeld und der Gefahr des Ausbleibens zukünftigter VPen, falls diese eine Offenlegung ihrer Identität im Nachgang befürchten müssen (vgl. BVerfG, B.v. 8.10.2009, 2 BvR 547/08, juris Rn 23, 25; VGH Ba-Wü, B.v. 28.8.2012, 1 S 1517/12, juris - Rn 4f.; OVG NRW, B.v. 19.11.2014, 5 B 1276/14 - juris Rn 11).
  • VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Zutreffend geht es davon aus, diese seien aufgrund des jeweiligen Mandatsverhältnisses möglicherweise gar dazu verpflichtet, ihre eigene Wahrnehmung des optischen Erscheinungsbildes der VE weiterzureichen, was zu deren Identifizierung führen könnte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14 -, juris Rn. 15).
  • VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18

    Einstweiliger Rechtsschutz Sperrerklärungen in einem Strafverfahren

    Dem Schutz der Angeklagten wird hierbei dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass der Beweiswert der Angaben eines nicht konfrontierten Zeugen äußerst sorgfältig und zurückhaltend gewürdigt werden muss (OVG Münster, Beschluss vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14, juris, Rn. 20, m.w.N.).
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