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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2017 - 13a F 25/17   

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https://dejure.org/2017,36584
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2017 - 13a F 25/17 (https://dejure.org/2017,36584)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.09.2017 - 13a F 25/17 (https://dejure.org/2017,36584)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. September 2017 - 13a F 25/17 (https://dejure.org/2017,36584)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage von Unterlagen wegen Entscheidungserheblichkeit bei Verweigerung der Behörde; Auswahl eines Bewerbers aufgrund Testverfahrens

  • rechtsportal.de

    VwGO § 99 Abs. 2 S. 1
    Vorlage von Unterlagen wegen Entscheidungserheblichkeit bei Verweigerung der Behörde; Auswahl eines Bewerbers aufgrund Testverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 95 A 1.14

    Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an Beweisbeschlüssen im

    Der Fachsenat nach § 189 VwGO entscheidet im Zwischenverfahren gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO nur darüber, ob die Verweigerung der Aktenvorlage, die das Gericht der Hauptsache als entscheidungserheblich beiziehen will, rechtmäßig ist oder nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 20 PKH 1.13 - juris Rn. 8; OVG Münster, Beschluss vom 20. September 2017 - 13a F 25/17 - juris Rn. 5; Bamberger, in: Wysk, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2016, § 99 Rn. 20; s. auch Rudisile, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Loseblatt-Kommentar, Stand: Oktober 2016, § 99 Rn. 35).
  • VG Ansbach, 10.04.2018 - AN 14 E 18.00200

    Einstweiliger Rechtsschutz - Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen

    Wegen der offensichtlichen Entscheidungserheblichkeit der nicht vorgelegten Unterlagen bedürfe es für die Zulässigkeit des Antrags nach § 99 Abs. 2 VwGO keines formalen Beweisbeschlusses durch das Hauptsachegericht (vgl. OVG Münster, B.v. 20.9.2017 - 13a F 25/17 -, juris).
  • VG Ansbach, 10.04.2018 - AN 14 E 18.200

    Einstweiliger Rechtsschutz - Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen

    Wegen der offensichtlichen Entscheidungserheblichkeit der nicht vorgelegten Unterlagen bedürfe es für die Zulässigkeit des Antrags nach § 99 Abs. 2 VwGO keines formalen Beweisbeschlusses durch das Hauptsachegericht (vgl. OVG Münster, B.v. 20.9.2017 - 13a F 25/17 -, juris).
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