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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 4 B 769/20   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 4 B 769/20 (https://dejure.org/2020,26790)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.07.2020 - 4 B 769/20 (https://dejure.org/2020,26790)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - 4 B 769/20 (https://dejure.org/2020,26790)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 4 B 769/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2007 - 6 C 42.06 -, BVerwGE 130, 39 = juris, Rn. 23.
  • BFH, 05.08.1998 - IV B 129/97

    Niederschlagung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 4 B 769/20
    vgl. Bachler, in: BeckOK GVG, 7. Aufl. (Stand 1.5.2020), § 123 JustG NRW, Rn. 3; zu § 261 AO: BFH, Beschluss vom 5.8.1998 - IV B 129/97 -, BFH/NV 1999, 285 = juris, Rn. 5; Fritsch, in Koenig, AO, 3. Aufl. 2014, § 261 Rn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2024 - 4 E 4/24
    Insoweit hat der Senat dem Antragsteller bereits in dem die Niederschlagung von Gerichtskosten aus arbeitsgerichtlichen Verfahren betreffenden Beschwerdeverfahren 4 B 769/20 u. a. mit Beschluss vom 24.7.2020 mitgeteilt:.

    Auch sein Verhalten im vorliegenden Verfahren betreffend das seit langem abgeschlossene Verfahren 2 L 251/20 (VG Arnsberg), in dem der Senat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom 24.7.2020 - 4 B 769/20 - bestätigt hatte, zeigt die ausschließlich an der Aufrechterhaltung einer Kommunikation mit dem Gericht orientierte, ritualisierte und von vornherein untaugliche Reaktion des Klägers auf von ihm nicht akzeptierte gerichtliche Entscheidungen, die er mit sachfremden Argumenten und unsinnigen Anträgen begründet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2024 - 4 B 42/24
    Insoweit hat der Senat dem Antragsteller bereits in dem auf das einstweilige Anordnungsverfahren des Verwaltungsgerichts Arnsberg 2 L 251/20 folgende Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 24.7.2020 - 4 B 769/20 u. a. - mitgeteilt:.

    Auch sein Verhalten im vorliegenden Verfahren betreffend das seit langem abgeschlossene Verfahren 2 L 251/20 (VG Arnsberg), in dem der Senat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom 24.7.2020 - 4 B 769/20 - bestätigt hatte, zeigt die ausschließlich an der Aufrechterhaltung einer Kommunikation mit dem Gericht orientierte, ritualisierte und von vornherein untaugliche Reaktion des Antragstellers auf von ihm nicht akzeptierte gerichtliche Entscheidungen, die er mit sachfremden Argumenten und unsinnigen Anträgen begründet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2024 - 4 E 40/24
    Dies liegt im Kosteninteresse des Antragstellers, weil eine von ihm selbst eingelegte Beschwerde wegen des bei dem Oberverwaltungsgericht bestehenden Vertretungserfordernisses (§ 67 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 VwGO), das dem Antragsteller aus einer Vielzahl von bei dem Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren (u. a. 4 B 768/20, 4 B 769/20, 4 B 770/20, 4 B 558/17) bekannt ist, auf seine Kosten als unzulässig verworfen werden müsste.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 3/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Erstattung bereits gezahlter

    Für Streitigkeiten über den Erlass von Gerichtskosten aus dem Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (vgl. OVG BE-BB, Beschluss vom 10. Januar 2011 - OVG 1 S 1.11, juris, Rn. 6; VG Köln, Urteil vom 23. Juni 2016 - 8 K 4712/15, juris, Rn. 29 f.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 769/20, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2023 - 4 B 427/23

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.7.2020 - 4 B 769/20 -, juris, Rn. 6 ff.
  • VG Köln, 11.01.2021 - 8 L 2223/20
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 09.06.2015 - 12 E 138/15 - n.v., m.w.N. Für den insoweit vergleichbaren § 123 JustG NRW auch OVG NRW, Beschluss vom 24.07.2020 - 4 B 769/20 -, juris, Rn. 7 f. m. w. N.
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