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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2020 - 1 E 1107/18   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2020 - 1 E 1107/18 (https://dejure.org/2020,1387)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.01.2020 - 1 E 1107/18 (https://dejure.org/2020,1387)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 1 E 1107/18 (https://dejure.org/2020,1387)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 1 B 1281/18

    Gelten des Aufrechnungsausschlusses für Beihilfeansprüche hinsichtlich

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2020 - 1 E 1107/18
    Er hat nicht nur den (gerichtlich allerdings vorläufig untersagten, siehe den Beschwerdebeschluss des Senats vom 26. November 2018 - 1 B 1281/18 -, juris) Versuch unternommen, seine Forderung gegen den Antragsteller im Wege der Aufrechnung gegen Erstattungsleistungen der Beihilfe durchzusetzen.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2018 - 1 B 1281/18 -, juris, Rn. 72.

  • BFH, 26.01.1998 - VII B 180/96

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2020 - 1 E 1107/18
    vgl. etwa VG Potsdam, Beschluss vom 1. Juli 2016- 1 L 497/16 -, juris, Rn. 15, unter Hinweis auf den- auch im Beschwerdevorbringen des Antragstellers in Bezug genommenen - Beschluss des BFH vom 26. Januar 1998 - VII B 180/96 -, juris, Rn. 9 ff., der allerdings an den (dem heutigen § 52 Abs. 1 GKG entsprechenden) § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a. F. anknüpft.

    vgl. auch BFH, Beschluss vom 26. Januar 1998- VII B 180/96 -, juris, Rn. 9, 10.

  • BGH, 01.02.2017 - VII ZB 22/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Überprüfung der materiellen Richtigkeit der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2020 - 1 E 1107/18
    Anders als es das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) in seinem § 25 Abs. 1 für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit vorsieht, vgl. (allein) dazu BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - VII ZB 22/16 -, juris, Rn. 19 f., enthält das für die Streitwertfestsetzung im gerichtlichen Verfahren zur Anwendung kommende Gerichtskostengesetz (GKG) keine besondere Wertvorschrift für Verfahren, die die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Vollstreckung- wie hier einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach § 40 VwVG NRW - zum Gegenstand haben.
  • VG Potsdam, 01.07.2016 - 1 L 497/16

    Widerspruchs gegen sofort vollziehbare Pfändungs- und Einziehungsverfügung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2020 - 1 E 1107/18
    vgl. etwa VG Potsdam, Beschluss vom 1. Juli 2016- 1 L 497/16 -, juris, Rn. 15, unter Hinweis auf den- auch im Beschwerdevorbringen des Antragstellers in Bezug genommenen - Beschluss des BFH vom 26. Januar 1998 - VII B 180/96 -, juris, Rn. 9 ff., der allerdings an den (dem heutigen § 52 Abs. 1 GKG entsprechenden) § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a. F. anknüpft.
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