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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2022 - 7 E 10740/22.OVG   

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https://dejure.org/2022,28686
OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2022 - 7 E 10740/22.OVG (https://dejure.org/2022,28686)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.10.2022 - 7 E 10740/22.OVG (https://dejure.org/2022,28686)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - 7 E 10740/22.OVG (https://dejure.org/2022,28686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 675f BGB, § 675f Abs 2 BGB, § 13 GVG, § 17a GVG, § 17a Abs 2 GVG
    Rechtsweg für Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Kündigung eines Girokontovertrags

  • RA Kotz

    Kündigung Girokontovertrag: Rechtsweg für Rechtsstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anstalt; Benutzung; Benutzungsverhältnis; bürgerlich; Einrichtung; Einwohner; Girokonto; Girokontovertrag; Kündigung; Landkreis; öffentlich; öffentlich-rechtlich; ordentliche Gerichte; privatrechtlich; Rechtsstreit; Rechtsstreitigkeit; Rechtsweg; Sparkasse; Streitigkeit; ...

  • rechtsportal.de

    Anstalt; Benutzung; Benutzungsverhältnis; bürgerlich; Einrichtung; Einwohner; Girokonto; Girokontovertrag; Kündigung; Landkreis; öffentlich; öffentlich-rechtlich; ordentliche Gerichte; privatrechtlich; Rechtsstreit; Rechtsstreitigkeit; Rechtsweg; Sparkasse; Streitigkeit; ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zivilrechtsweg für Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Kündigung eines Girokontovertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 2603
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14

    Rechtswegverweisung; Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2022 - 7 E 10740/22
    Sie müssen ausschließlich einen derartigen Träger berechtigen oder verpflichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 2015 - 6 B 58.14 -, juris, Rn. 10 m.w.N.).

    Daraus folgt, dass der von dem Kläger beschrittene Verwaltungsrechtsweg schon dann zulässig ist, wenn sich nicht offensichtlich, d.h. nach jeder rechtlichen Betrachtungsweise, ausschließen lässt, dass das Klagebegehren auf eine Anspruchsgrundlage gestützt werden kann, für die dieser Rechtsweg eröffnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 2015 - 6 B 58.14 -, juris, Rn. 11; OVG RP, Beschluss vom 19. Januar 2018 - 2 E 10045/18.OVG -, juris, Rn. 3).

  • VGH Bayern, 11.09.2017 - 4 CE 17.1622

    Reichweite der sparkassenrechtlichen Kontrahierungspflicht - Regionalprinzip

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2022 - 7 E 10740/22
    Hiervon ausgehend wird in der Rechtsprechung für Rechtstreitigkeiten um die Eröffnung eines Girokontos bei einer Sparkasse, das kein Basiskonto im Sinne des Zahlungskontengesetzes ist, vielfach der Verwaltungsrechtsweg als gegeben erachtet (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 10 OB 132/21 -, juris, Rn. 1 f.; BayVGH, Beschluss vom 11. September 2017 - 4 CE 17.1622 -, juris, Rn. 5; VG Regensburg, Beschluss vom 16. August 2017 - RO 3 E 17.1335 -, juris, 24 f. m.w.N.).

    Dies gilt jedoch nicht bei Streitigkeiten über die Beendigung bzw. Fortführung eines gekündigten Girokontovertrags bei einer Sparkasse (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. September 2017 - 4 CE 17.1622 -, juris, Rn. 5; VG Regensburg, Beschluss vom 16. August 2017 - RO 3 E 17.1335 -, juris, 24 f. m.w.N.).

  • VG Regensburg, 16.08.2017 - RO 3 E 17.1335

    Erfolgloser Eilrechtsantrag auf Neueröffnung eines Girokontos bei einer Sparkasse

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2022 - 7 E 10740/22
    Hiervon ausgehend wird in der Rechtsprechung für Rechtstreitigkeiten um die Eröffnung eines Girokontos bei einer Sparkasse, das kein Basiskonto im Sinne des Zahlungskontengesetzes ist, vielfach der Verwaltungsrechtsweg als gegeben erachtet (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 10 OB 132/21 -, juris, Rn. 1 f.; BayVGH, Beschluss vom 11. September 2017 - 4 CE 17.1622 -, juris, Rn. 5; VG Regensburg, Beschluss vom 16. August 2017 - RO 3 E 17.1335 -, juris, 24 f. m.w.N.).

    Dies gilt jedoch nicht bei Streitigkeiten über die Beendigung bzw. Fortführung eines gekündigten Girokontovertrags bei einer Sparkasse (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. September 2017 - 4 CE 17.1622 -, juris, Rn. 5; VG Regensburg, Beschluss vom 16. August 2017 - RO 3 E 17.1335 -, juris, 24 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2022 - 7 E 10740/22
    Nach der sogenannten Zweistufenlehre sind Meinungsverschiedenheiten über den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung, auch wenn ihr Benutzungsverhältnis - wie hier - durch einen privatrechtlichen Vertrag ausgestaltet wird, regelmäßig als öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor den Verwaltungsgerichten auszutragen, während sich die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte im Wesentlichen auf die Modalitäten der Benutzung beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 7 B 184/88 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - 6 L 34.15

    Beschwerde; Rechtsweg; Zwei-Stufen-Lehre; Zugang zu einer bestimmten öffentlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2022 - 7 E 10740/22
    Insofern besteht nicht die Gefahr, dass der öffentlich-rechtliche Zulassungsanspruch durch eine zivilrechtliche Regelung unterlaufen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 6 L 34/15 -, juris, im Fall der Kündigung des privatrechtlichen Vertrags über die Benutzung einer Kindertagesstätte als öffentliche Einrichtung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2018 - 2 E 10045/18

    Verwaltungsgericht zuständig für Rechtsstreit um LMK-Direktorenstelle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2022 - 7 E 10740/22
    Daraus folgt, dass der von dem Kläger beschrittene Verwaltungsrechtsweg schon dann zulässig ist, wenn sich nicht offensichtlich, d.h. nach jeder rechtlichen Betrachtungsweise, ausschließen lässt, dass das Klagebegehren auf eine Anspruchsgrundlage gestützt werden kann, für die dieser Rechtsweg eröffnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 2015 - 6 B 58.14 -, juris, Rn. 11; OVG RP, Beschluss vom 19. Januar 2018 - 2 E 10045/18.OVG -, juris, Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2022 - 10 OB 132/21

    Daseinsvorsorge; kommunale Daseinsvorsorge; Sparkasse; Verwaltungsrechtsweg;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2022 - 7 E 10740/22
    Hiervon ausgehend wird in der Rechtsprechung für Rechtstreitigkeiten um die Eröffnung eines Girokontos bei einer Sparkasse, das kein Basiskonto im Sinne des Zahlungskontengesetzes ist, vielfach der Verwaltungsrechtsweg als gegeben erachtet (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 10 OB 132/21 -, juris, Rn. 1 f.; BayVGH, Beschluss vom 11. September 2017 - 4 CE 17.1622 -, juris, Rn. 5; VG Regensburg, Beschluss vom 16. August 2017 - RO 3 E 17.1335 -, juris, 24 f. m.w.N.).
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