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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2017 - 8 A 11416/16.OVG   

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https://dejure.org/2017,8017
OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2017 - 8 A 11416/16.OVG (https://dejure.org/2017,8017)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.03.2017 - 8 A 11416/16.OVG (https://dejure.org/2017,8017)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. März 2017 - 8 A 11416/16.OVG (https://dejure.org/2017,8017)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 58 Abs 2 VwGO, § 70 Abs 2 VwGO
    Verlust des Nachbarrechts gegen Baugenehmigung nach einem Jahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung eines Anbaus hinsichtlich Nachbarschutzes; Verwirkung des Widerspruchsrechtes der Nachbareinwendungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    VwGO § 58 Abs. 2, § 70 Abs. 2
    Unzulässiger Widerspruch gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung wegen Zeitablaufs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung eines Anbaus hinsichtlich Nachbarschutzes; Verwirkung des Widerspruchsrechtes der Nachbareinwendungen

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung eines Anbaus hinsichtlich Nachbarschutzes; Verwirkung des Widerspruchsrechtes der Nachbareinwendungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbar muss Baugenehmigung binnen Jahresfrist anfechten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kein Widerspruchsrecht des Nachbarn gegen Baugenehmigung nach einem Jahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 688
  • BauR 2017, 1197
  • BauR 2017, 1425
  • ZfBR 2017, 483
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2017 - 8 A 11416/16
    Der Widerspruch eines Nachbarn, dem die Baugenehmigung nicht bekannt gegeben wurde, ist - abgesehen von der möglichen Verwirkung des Widerspruchsrechts - nach dem Grundsatz von Treu und Glauben in Anlehnung an § 70 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 58 Abs. 2 VwGO auch allein wegen Zeitablaufs unzulässig, wenn seit dem Zeitpunkt, in dem er von der Erteilung der Genehmigung zuverlässig Kenntnis erlangt hat oder hätte Kenntnis erlangen können, ein Jahr verstrichen ist (wie Bundesverwaltungsgericht, Urteil 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - und Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4/89 -).

    Die Unzulässigkeit des Widerspruchs allein wegen Fristablaufs tritt dabei als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben neben das Rechtsinstitut der Verwirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 1182 und juris, Rn. 18 [Verlust des Widerspruchsrechts außer durch bloßen Fristablauf auch durch Verwirkung]).

    Die Verwirkung kann sich einerseits auf das dem Nachbarn zustehende materielle Abwehrrecht, andererseits - so wie dies vom Verwaltungsgericht angenommen wurde - auf das Verfahrensrecht des Nachbarn, gegen eine Baugenehmigung als Drittbetroffener Widerspruch einlegen zu können, beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991, a.a.O; Beschluss vom 17. Februar 1989 - 4 B 28.89 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87 und juris, Rn. 2, 6; VGH BW, Urteil vom 14. Mai 2012 - 10 S 2693/09 -, BRS 79 Nr. 183 und juris, Rn. 42).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2017 - 8 A 11416/16
    Der Widerspruch eines Nachbarn, dem die Baugenehmigung nicht bekannt gegeben wurde, ist - abgesehen von der möglichen Verwirkung des Widerspruchsrechts - nach dem Grundsatz von Treu und Glauben in Anlehnung an § 70 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 58 Abs. 2 VwGO auch allein wegen Zeitablaufs unzulässig, wenn seit dem Zeitpunkt, in dem er von der Erteilung der Genehmigung zuverlässig Kenntnis erlangt hat oder hätte Kenntnis erlangen können, ein Jahr verstrichen ist (wie Bundesverwaltungsgericht, Urteil 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - und Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4/89 -).

    Der Kenntniserlangung von einer Baugenehmigung steht dabei wiederum nach den Grundsätzen von Treu und Glauben der Umstand gleich, dass der Nachbar das Vorliegen einer Baugenehmigung hätte kennen müssen, weil sich ihm deren Existenz aufdrängen musste und es ihm zumutbar war, sich etwa durch Nachfrage bei der Bauaufsichtsbehörde zu dieser Frage Gewissheit zu verschaffen (vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 und juris, Rn. 25; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 31. EL Juni 2016, § 70 Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2017 - 8 A 11416/16
    Die Verwirkung kann sich einerseits auf das dem Nachbarn zustehende materielle Abwehrrecht, andererseits - so wie dies vom Verwaltungsgericht angenommen wurde - auf das Verfahrensrecht des Nachbarn, gegen eine Baugenehmigung als Drittbetroffener Widerspruch einlegen zu können, beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991, a.a.O; Beschluss vom 17. Februar 1989 - 4 B 28.89 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87 und juris, Rn. 2, 6; VGH BW, Urteil vom 14. Mai 2012 - 10 S 2693/09 -, BRS 79 Nr. 183 und juris, Rn. 42).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10196/11

    Baugenehmigung für Musikwerkstatt in Neustadt a.d.W. zu Recht aufgehoben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2017 - 8 A 11416/16
    Zudem muss der Bauherr aufgrund dieses Vertrauens von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht, insbesondere vermögenswirksame Dispositionen getroffen haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 6 B 75.98 -, juris, Rn. 4; OVG RP, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 A 10196/11.OVG -, DVBl. 2011, 1107 und juris, Rn. 63).
  • BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 28.89

    Geltendmachung nachbarrechtlicher Abwehransprüche bei nicht bekanntgegebener

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2017 - 8 A 11416/16
    Die Verwirkung kann sich einerseits auf das dem Nachbarn zustehende materielle Abwehrrecht, andererseits - so wie dies vom Verwaltungsgericht angenommen wurde - auf das Verfahrensrecht des Nachbarn, gegen eine Baugenehmigung als Drittbetroffener Widerspruch einlegen zu können, beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991, a.a.O; Beschluss vom 17. Februar 1989 - 4 B 28.89 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87 und juris, Rn. 2, 6; VGH BW, Urteil vom 14. Mai 2012 - 10 S 2693/09 -, BRS 79 Nr. 183 und juris, Rn. 42).
  • BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 75.98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2017 - 8 A 11416/16
    Zudem muss der Bauherr aufgrund dieses Vertrauens von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht, insbesondere vermögenswirksame Dispositionen getroffen haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 6 B 75.98 -, juris, Rn. 4; OVG RP, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 A 10196/11.OVG -, DVBl. 2011, 1107 und juris, Rn. 63).
  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 15 ZB 18.979

    Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für Fallgestaltungen, in denen der Anfechtungsklage des Nachbarn nach §§ 68 ff. VwGO grundsätzlich ein erfolgloses Widerspruchsverfahren vorgeschaltet sein muss(te), wiederholt ausgeführt, dass für einen Nachbarn, dem die Baugenehmigung, durch die er sich beschwert fühlt, nicht amtlich bekanntgegeben wurde, zwar weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung der §§ 70, 58 Abs. 2 VwGO eine Widerspruchsfrist läuft, dass diesem aber für den Fall, dass er sichere Kenntnis von der Baugenehmigung erlangt hat oder dass er diese hätte erlangen müssen, nach Treu und Glauben die Berufung darauf versagt ist, dass sie ihm nicht amtlich mitgeteilt wurde (grundlegend BVerwG, U.v. 25.1.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294 = juris Rn. 20 ff.; ebenso: BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 = juris Rn. 12 ff.; B.v. 11.9.2018 - 4 B 34.18 - NVwZ 2019, 245 = juris Rn. 9 ff.; BayVGH, B.v. 9.10.2009 - 1 CS 08.1999 - juris Rn. 22; SächsOVG, B.v. 21.4.2015 - 2 M 12/15 - NVwZ-RR 2015, 727 = juris Rn. 12; OVG Rh-Pf., B.v. 13.3.2017 - 8 A 11416/16 - BauR 2017, 1197 = juris Rn. 6 ff.; VGH BW, U.v. 14.5.2012 - 10 S 2693/09 - BauR 2012, 1637 = juris Rn. 33 ff.; U.v. 14.12.2017 - 8 S 1148/16 - juris Rn. 23; SächsOVG, U.v. 9.3.2017 - 1 A 331/16 - juris Rn. 28; ThürOVG, U.v. 26.2.2002 - 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130 = juris Rn. 32; Charnitzky/Rung, BauR 2016, 1254/1256).

    Die Rechtsinstitute stehen jedoch in unterschiedlichen Ableitungszusammenhängen und haben unterschiedliche Voraussetzungen (vgl. VGH BW, U.v. 14.5.2012 - 10 S 2693/09 - BauR 2012, 1637 = juris Rn. 42; VG Hamburg, U.v. 4.9.2015 - 9 E 3623/15 - juris Rn. 44 f.; zur dogmatischen Trennung vgl. auch OVG Rh-Pf., B.v. 13.3.2017 - 8 A 11416/16 - BauR 2017, 1197 = juris Rn. 7; SächsOVG, U.v. 21.10.2016 - 1 A 256/15 - juris Rn. 33 ff.; ThürOVG, U.v. 26.2.2002 - 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130 = juris Rn. 32 und Rn. 34; VG München, U.v. 29.2.2016 - M 8 K 14.4400 - Rn. 34 ff.; U.v. 29.2.2016 - M 8 K 14.4469 - juris Rn. 36 ff.; Charnitzky/Rung, BauR 2016, 1254/1255 ff.; Molodovsky in Molodovsky/Famers/Waldmann, Bayerische Bauordnung, Stand: Januar 2019, Art. 66 Rn. 233, 234).

    Insbesondere ist für den Verlust des prozessualen Anfechtungsrechts wegen Ablaufs der Jahresfrist kein weiteres besonderes Umstandsmoment auf der Seite des Bauherrn erforderlich (OVG Rh-Pf., B.v. 13.3.2017 - 8 A 11416/16 - BauR 2017, 1197 = juris Rn. 5 ff.; VGH BW, U.v. 14.5.2012 - 10 S 2693/09 - BauR 2012, 1637 = juris Rn. 41, 42; VG Hamburg, U.v. 4.9.2015 - 9 E 3623/15 - juris Rn. 44 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2017 - 8 B 11235/17

    Fachmarktzentrum Rohrbach: Eilantrag der Stadt Landau ohne Erfolg

    Damit hat die Antragstellerin ihr Abwehrrecht gegen den Bauvorbescheid verloren (vgl. zum Verlust von Abwehrrechten allein wegen Zeitablaufs: OVG Rh-Pf, Beschluss vom 13. März 2017 - 8 A 11416/16-, BauR 2017, 1197 und juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 8 S 1148/16

    Normenkontrollantrag nach Verwirklichung des Bebauungsplans

    Auch jemand, der kein unmittelbarer Grenznachbar ist und dem eine Baugenehmigung nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde, ist jedoch gehalten, innerhalb eines Jahres (§ 70 i.V.m. § 58 Abs. 2 VwGO), nachdem er von einer Baugenehmigung sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, Widerspruch gegen sie einzulegen, wenn er sich durch sie in seinen Rechten beeinträchtigt sieht (BVerwG, Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 3.86 -BVerwGE 78, 85 = NJW 1988, 839 im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294 = NJW 1974, 1260; bestätigt durch Beschluss vom 16.03.2010 - 4 B 5.10 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 - sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.03.2017 - 8 A 11416/16 - zur Unterscheidung zwischen der Verwirkung des materiellen Abwehrrechts, der Verwirkung des verfahrensrechtlichen Widerspruchsrechts und dessen Verlust durch Fristablauf entsprechend den sich aus §§ 58, 70 VwGO ergebenden Grundsätzen).
  • VG Trier, 20.12.2017 - 5 K 7241/17.TR

    Nachbarklage gegen Erweiterung des "Milchhof Reginenhof" in Gerolstein erfolglos

    Zur Frage der Verwirkung hat die Kammer in ihrem Urteil vom 21. September 2016 - 5 K 1169/16.TR -, gegen das das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 13. März 2017 - 8 A 11416/16.OVG -, ESOVG, die Berufung nicht zugelassen hat, ausgeführt:.

    Das OVG Rheinland-Pfalz hat zur Frage, wann der Widerspruch eines Nachbarn nach dem Grundsatz von Treu und Glauben wegen Zeitablaufs unzulässig ist, in seinem vorstehend zitierten Beschluss vom 13. März 2017 - 8 A 11416/16.OVG -, ESOVG, ausgeführt:.

  • VG Hamburg, 05.05.2021 - 6 E 1860/21

    Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

    Andererseits kann etwa die Fertigstellung eines Rohbaues den Zeitpunkt, in dem ein Nachbar vom Vorliegen einer Baugenehmigung und darauf beruhenden drohenden Rechtsverletzungen Kenntnis haben muss, markieren (OVG Koblenz, Beschluss vom 13.3.2017, 8 A 11416/16); gleiches gilt für deutlich wahrnehmbare Bauarbeiten (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.12.2005, 10 B 10.05; ähnlich BVerwG, Beschluss vom 11.9.2018, 4 B 34.18).
  • VG Trier, 18.05.2022 - 9 K 3595/21

    Klage gegen Gaststättenbetrieb in Longuich erfolglos

    Der Kenntniserlangung von der Baugenehmigung steht dabei wiederum nach den Grundsätzen von Treu und Glauben der Umstand gleich, dass der Nachbar das Vorliegen einer Baugenehmigung hätte kennen müssen, weil sich deren Existenz aufdrängen musste und es ihm zumutbar war, sich etwa durch Nachfragen bei der Bauaufsichtsbehörde zu dieser Frage Gewissheit zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294; OVG RP, Beschluss vom 13. März 2017 - 8 A 11416/16.OVG - juris).
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