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Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123)   
   8. Abschnitt - Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (§§ 68 - 80c)   
Gliederung
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https://dejure.org/gesetze/VwGO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ VwGO (https://dejure.org/gesetze/VwGO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ VwGO
__paste_bez__ __paste_norm__ Verwaltungsgerichtsordnung (https://dejure.org/gesetze/VwGO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Verwaltungsgerichtsordnung
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§ 68
[Vorverfahren]

(1) 1Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. 2Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn

1. der Verwaltungsakt von einer obersten Bundesbehörde oder von einer obersten Landesbehörde erlassen worden ist, außer wenn ein Gesetz die Nachprüfung vorschreibt, oder
2. der Abhilfebescheid oder der Widerspruchsbescheid erstmalig eine Beschwer enthält.

(2) Für die Verpflichtungsklage gilt Absatz 1 entsprechend, wenn der Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts abgelehnt worden ist.

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Rechtsprechung zu § 68 VwGO

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§ 68 VwGO in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf § 68 VwGO verweisen folgende Vorschriften:

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 
      Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
        Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
          § 23 (Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden)
    Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) 
      Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
        Überwachung von Unternehmensabschlüssen
          § 112 (Widerspruchsverfahren)
    Wassergesetz (WasserG) 
      Wasserbenutzungsabgaben
        Wasserentnahmeentgelt
          § 113 (Anwendung der Abgabenordnung und des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes)
        Abwasserabgabe
          § 123 (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
    Arzneimittelgesetz (AMG) 
      Zulassung der Arzneimittel
        § 25b (Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren)
        § 30 (Rücknahme, Widerruf, Ruhen)
     
      Überleitungs- und Übergangsvorschriften
        Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts

Redaktionelle Querverweise zu § 68 VwGO:

    Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) 
      Verfahren
        Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
          § 79 I Nr. 2 [Gegenstand der Anfechtungsklage] (zu § 68 I 2 Nr. 2)
    Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG) 
      Besondere Verfahrensarten
        Förmliches Verwaltungsverfahren
          § 70 (Anfechtung der Entscheidung) (zu § 68 I 2)
        Planfeststellungsverfahren
          § 74 V 3 (Planfeststellungsbeschluß, Plangenehmigung) (zu § 68 I 2)
     
      Rechtsbehelfsverfahren
        § 79 (Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte) (zu §§ 68 ff)
    Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) (BVwVfG) 
      Besondere Verfahrensarten
        Förmliches Verwaltungsverfahren
          § 70 (Anfechtung der Entscheidung) (zu § 68 I 2)
        Planfeststellungsverfahren
          § 74 V 3 (Planfeststellungsbeschluss) (zu § 68 I 2)
     
      Rechtsbehelfsverfahren
        § 79 (Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte) (zu §§ 68 ff)
    Rettungsdienstgesetz (RDG) 
      Organisation und Einrichtungen des Rettungsdienstes
        § 28 V 6 (Grenzüberschreitender Rettungsdienst) (zu § 68 I 2)
    Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 
      Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
        Einreise
          § 15a II 3 (Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer) (zu § 68 I 2)
        Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
          § 24 IV 3 (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) (zu § 68 I 2)
     
      Verfahrensvorschriften
        Verwaltungsverfahren
          § 83 II (Beschränkung der Anfechtbarkeit) (zu § 68 I 2)
    Baugesetzbuch (BauGB) 
      Sonstige Vorschriften
        Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
          Verwaltungsverfahren
            § 212 I (Vorverfahren) (zu §§ 68 ff)
    Wirtschaftsprüferordnung (WPO) 
      Voraussetzung für die Berufsausübung
        Verwaltungsgerichtliches Verfahren
          § 41 (Unmittelbare Klage gegen Bescheide der Wirtschaftsprüferkammer) (zu § 68 I 2)
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