Baugesetzbuch
3. Kapitel - Sonstige Vorschriften (§§ 192 - 232) |
2. Teil - Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung (§§ 200 - 216) |
3. Abschnitt - Verwaltungsverfahren (§§ 207 - 213) |
(1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass ein nach dem Vierten oder Fünften Teil des Ersten Kapitels erlassener Verwaltungsakt durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 217 erst angefochten werden kann, nachdem seine Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit in einem Vorverfahren nachgeprüft worden ist; das Vorverfahren ist in Anlehnung an die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung zu regeln.
(2) 1Ist ein Vorverfahren vorgesehen, hat der Widerspruch gegen
1. | den Umlegungsbeschluss nach § 47 Abs. 1, | |
2. | die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Abs. 1 sowie | |
3. | die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 |
keine aufschiebende Wirkung. 2§ 80 Abs. 4 und 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24.06.2004
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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20.07.2004 | Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) | 24.06.2004 |
Rechtsprechung zu § 212 BauGB
31 Entscheidungen zu § 212 BauGB in unserer Datenbank:
- OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
Nichtigkeitsfeststellungsklage eines Grundstückseigentümers gegen vereinfachte ...
- BGH, 16.03.2006 - III ZR 129/05
Umfang der Enteignungsentschädigung des Pächters; Entschädigung des vom Pächter ...
- OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - W 1/01
Baulandsachen - Entscheidung des Landgerichts über aufschiebende Wirkung eines ...
- OLG Hamm, 29.04.1993 - 23 W 628/91
Anwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren vor Anrufung der Kammer für ...
- OLG Jena, 11.11.1997 - BLW 1/97
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung ...
- OLG Naumburg, 10.02.2004 - 11 Wx 15/03
Anfechtung der Festlegung eines Plangebietes und der Entschließung der ...
- OLG Stuttgart, 06.03.1989 - 10 W (Baul) 23/88
Anfechtung eines Beschlusses über eine vorzeitige Besitzeinweisung; Antrag auf ...
- BGH, 14.05.1992 - III ZR 42/91
Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Baulandverfahren
- OLG Frankfurt, 11.06.2019 - 1 U 229/18
Anspruch auf Rückbau eines auf dem Nachbargrundstück neu errichteten Daches
- VGH Bayern, 22.03.2019 - 1 NE 18.2637
Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit einem ...
Querverweise
Auf § 212 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Sonstige Vorschriften
- Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
- § 217 (Antrag auf gerichtliche Entscheidung)
Redaktionelle Querverweise zu § 212 BauGB:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Sonstige Vorschriften
- Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
- § 224 (Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung) (zu § 212 II)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
- §§ 68 ff. [Vorverfahren] (zu § 212 I)