Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.
Baden-Württemberg

Landesumweltinformationsgesetz

Artikel 1 des Gesetzes vom 07.03.2006 (GBl. S. 50), in Kraft getreten am 14.02.2005 (rückwirkend) bzw. 14.03.2006

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 25.11.2014 (GBl. S. 592) m.W.v. 01.01.2015
Außer Kraft

§ 1Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich

§ 2Informationspflichtige Stellen

§ 3Zugang zu und Verbreitung von Umweltinformationen

§ 4Rechtsschutz

§ 5Gebühren und Auslagen

§ 6Überwachung

§ 7Ordnungswidrigkeiten

Amtliche Anmerkung

Dieses Gesetz (= Artikelgesetz, als dessen Artikel 1 das Landesumweltinformationsgesetz erlassen wurde, d.Red.) dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 41 S. 26).

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht