Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123)   
   8. Abschnitt - Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (§§ 68 - 80c)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/VwGO/69.html
§ 69 VwGO (https://dejure.org/gesetze/VwGO/69.html)
§ 69 VwGO
§ 69 Verwaltungsgerichtsordnung (https://dejure.org/gesetze/VwGO/69.html)
§ 69 Verwaltungsgerichtsordnung
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Textdarstellung

  

§ 69
[Widerspruch]

Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.

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Querverweise

Auf § 69 VwGO verweisen folgende Vorschriften:

    Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) 
      Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
        Überwachung von Unternehmensabschlüssen
          § 112 (Widerspruchsverfahren)
Was ist das?

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