Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123) |
| 8. Abschnitt - Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (§§ 68 - 80c) |
(1) Legt ein Dritter einen Rechtsbehelf gegen den an einen anderen gerichteten, diesen begünstigenden Verwaltungsakt ein, kann die Behörde
| 1. | auf Antrag des Begünstigten nach § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 die sofortige Vollziehung anordnen, | |
| 2. | auf Antrag des Dritten nach § 80 Abs. 4 die Vollziehung aussetzen und einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte des Dritten treffen. |
(2) Legt ein Betroffener gegen einen an ihn gerichteten belastenden Verwaltungsakt, der einen Dritten begünstigt, einen Rechtsbehelf ein, kann die Behörde auf Antrag des Dritten nach § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 die sofortige Vollziehung anordnen.
(3) 1Das Gericht kann auf Antrag Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 ändern oder aufheben oder solche Maßnahmen treffen. 2§ 80 Abs. 5 bis 8 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen vom 03.12.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 10.12.2020 | Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen | 03.12.2020 |
verfahrens] § 78[Beklagter] § 79[Gegenstand der Anfechtungsklage] § 80[Aufschiebende Wirkung, vorläufiger Rechtsschutz] § 80a[Vorläufiger Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung] § 80b[Ende der aufschiebenden Wirkung] § 80c[Anordnung der aufschiebenden Wirkung in bestimmten erstinstanzlichen Verfahren vor dem OVG, VGH und BVerwG]
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 80a VwGO
8.261 Entscheidungen zu § 80a VwGO in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 25.06.2026 - 1 ME 31/26
Pensionstierhaltung; Landwirtschaft; Landwirtschaftlicher Betrieb; Verwaltungsakt ...
- VGH Bayern, 27.07.2026 - 1 CS 26.808
Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende, Ersetzung des gemeindlichen ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2026 - 2 B 80.26
Abstandsfläche; Belichtung; Besonnung; Eilrechtsschutz; Garage; Grenze; ...
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2026 - 10 S 950/25
Antrag einer Umweltvereinigung auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage ...
- OVG Saarland, 21.09.2026 - 2 B 80/26
Öffentliches Baurecht: Eilrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die ...
- VG München, 11.08.2026 - M 8 SN 26.4991
Antrag eines Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80a Abs. 3 ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.08.2026 - 10 S 2127/25
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2026 - 7 S 9.26
Bau von Windenergieanlagen im Windpark Zootzen kann erfolgen
- VG München, 27.08.2026 - M 8 SN 26.1986
Umweltverbandsklage, Anerkannte, landesweit tätige Naturschutzvereinigung, ...
- VG Halle, 21.08.2026 - 4 B 263/26
Antrag einer anerkannten Umweltvereinigung auf Wiederherstellung der ...
§ 80a VwGO in Nachschlagewerken
- § 80a VwGO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vorläufiger Rechtsschutz
Querverweise
Auf § 80a VwGO verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
- Urteile und andere Entscheidungen
- § 122 [Beschlüsse]
- Einstweilige Anordnung
- § 123 [Einstweilige Anordnung]
- Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
- Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
- § 146 [Statthaftigkeit der Beschwerde]
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Wertvorschriften
- Besondere Wertvorschriften
- § 53 (Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Anlage
- Anlage 2 ((zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1) Gebührenverzeichnis)