Aufenthaltsgesetz
| Kapitel 7 - Verfahrensvorschriften (§§ 71 - 91k) |
| Abschnitt 3 - Verwaltungsverfahren (§§ 77 - 85d) |
(1) 1Die Versagung eines nationalen Visums und eines Passersatzes an der Grenze sind unanfechtbar. 2Der Ausländer wird bei der Versagung eines nationalen Visums und eines Passersatzes an der Grenze auf die Möglichkeit einer Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung hingewiesen.
(2) Gegen die Versagung der Aussetzung der Abschiebung findet kein Widerspruch statt.
(3) Gegen die Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge findet kein Widerspruch statt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27.07.2015
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2015 | Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung | 27.07.2015 | |
| 26.11.2011 | Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex | 22.11.2011 |
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Rechtsprechung zu § 83 AufenthG
45 Entscheidungen zu § 83 AufenthG in unserer Datenbank:
- SG Hamburg, 11.11.2024 - S 62 AS 237624
- OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 MB 38/22
Auslegung eines Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei einer ...
- VG Schleswig, 30.06.2021 - 11 B 38/21
Ausländerrecht
- OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21
Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Umfang der Mitwirkungspflicht bei ...
- BVerfG, 04.12.2025 - 2 BvR 1511/25
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde afghanischer Staatsangehöriger
- VG Potsdam, 09.03.2020 - 8 L 1095/19
- VG Regensburg, 10.09.2015 - RO 9 K 15.1357
Bei der Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbotes nach § 11 ...
- OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22
Abschiebungsanordnung; Beschwerdeausschluss; Corona-Test; Gesamtzuständigkeit
- VG Bremen, 15.09.2023 - 2 V 691/23
Erfolgloser Eilantrag gegen den Duldungszusatz "für Person mit ungeklärter ...
- VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15
Zur örtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen die Befristung des gesetzlichen ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 83 AufenthG:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
- § 68 I 2 [Vorverfahren] (zu § 83 II)