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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2022 - 1 C 11427/21.OVG   

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https://dejure.org/2022,30149
OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2022 - 1 C 11427/21.OVG (https://dejure.org/2022,30149)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.09.2022 - 1 C 11427/21.OVG (https://dejure.org/2022,30149)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. September 2022 - 1 C 11427/21.OVG (https://dejure.org/2022,30149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 BauGB, § 22 Abs 1 S 1 Nr 1 GemO RP, § 22 Abs 4 GemO RP
    Veränderungssperre für einen künftiger Bebauungsplan; Abweichungen des Textes einer Satzungsausfertigung vom Satzungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrücken vom Tisch; Abweichung; Ausfertigung; Ausfertigungsmangel; Ausschließung; Gemeinderat; Gemeinderatsbeschluss; Gemeinderatsmitglied; Identitätsfunktion; Mitwirkung; Normenkontrollantrag; Satzung; Veränderungssperre; Wille des Gemeinderates; Wortlaut; Zuhörerraum

  • rechtsportal.de

    Abrücken vom Tisch; Abweichung; Ausfertigung; Ausfertigungsmangel; Ausschließung; Gemeinderat; Gemeinderatsbeschluss; Gemeinderatsmitglied; Identitätsfunktion; Mitwirkung; Normenkontrollantrag; Satzung; Veränderungssperre; Wille des Gemeinderates; Wortlaut; Zuhörerraum

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 114
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2008 - 1 A 1.07

    Ausfertigung von Anlagen; vom Satzungsbeschluss abweichende Ausfertigung; Bildung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2022 - 1 C 11427/21
    Abweichungen des Textes einer Satzungsausfertigung von dem Satzungsbeschluss begründen jedenfalls dann einen Ausfertigungsmangel, wenn die Frage, ob die Abweichung den vom Beschlussorgan gewollten Regelungsgehalt der Satzung verändert, nicht eindeutig verneint werden kann (im Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008 - OVG 1 A 1.07 - hier: Ausfertigungsmangel bei einem abweichenden Wortlaut bejaht).

    Werden andere Unzulänglichkeiten einer beschlossenen Satzung bei ihrer Ausfertigung erkannt, obliegt ihre Behebung dem Beschlussgremium in dem dafür vorgesehenen Verfahren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008 - OVG 1 A 1.07 -, juris Rn. 52, und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2019 - 6 C 10268/18.OVG -, juris Rn. 18).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2019 - 6 C 10268/18

    Beherbergungssteuer auf private Übernachtungen; Erhebung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2022 - 1 C 11427/21
    Werden andere Unzulänglichkeiten einer beschlossenen Satzung bei ihrer Ausfertigung erkannt, obliegt ihre Behebung dem Beschlussgremium in dem dafür vorgesehenen Verfahren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008 - OVG 1 A 1.07 -, juris Rn. 52, und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2019 - 6 C 10268/18.OVG -, juris Rn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 1 C 10321/15

    Befangenes Ratsmitglied auf für Verwaltungsmitarbeiter vorgesehenem Stuhl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2022 - 1 C 11427/21
    Ein bloßes Abrücken vom Sitzungstisch mit dem Stuhl reicht hierfür jedenfalls nicht aus (vgl. dazu im Einzelnen das Urteil des Senats vom 12 Mai 2016 - 1 C 10321/15.OVG -, juris Rn. 35 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2023 - 8 C 10471/22

    Ausfertigung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht; In-Betracht-Ziehen

    Es stellt jedoch einen Verstoß gegen ein verfassungsrechtliches Gültigkeitserfordernis dar und ist daher ein stets beachtlicher Mangel (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. September 2022 - 1 C 11427/21.OVG -, beck-online Rn. 35; OVG NRW, Urteil vom 1. Juli 2021 - 10 D 92/19.NE -, juris Rn. 80).
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