Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - 7 A 10110/07.OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe von festgesetzten Gebühren für die mit einer Aktenversendung beauftragten Rechtsanwälte; Geltung der Aktenversendungspauschale für das Bußgeldverfahren nach § 107 Abs. 5 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) auch für die Akteneinsicht eines Dritten; Ausschluss der ...
- Judicialis
OWiG § 107; ; OWiG § 107 Abs. 5; ; GKG § 1; ; GKG § 3; ; GKG § 3 Abs. 2; ; LGebG § 1; ; LGebG § 1 Abs. 2; ; LGebG § 1 Abs. 2 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 06.11.2006 - 1 K 1545/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - 7 A 10110/07.OVG
Papierfundstellen
- NJW 2007, 2426
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - 7 A 10110/07
Dies wird aber gerade ausgeschlossen, wenn wie im vorliegenden Fall der Bundesgesetzgeber unter Ausschöpfung seiner Annexkompetenz (vgl. dazu BVerfGE 109, 190, 215) zur abschließenden Regelung eines Massenverwaltungsverfahrens wie hier im Falle der Aktenversendung von Bußgeldakten eine abschließende Regelung vorsieht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - 9 A 4592/03
Vereinbarkeit des Vorsehens einer Gebühr für die Versendung von Bußgeldakten zur …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - 7 A 10110/07
Nach der offenen und umfassenden Formulierung, dass von jedem, der die Versendung von Akten (Bußgeldakten) beantragt, die Aktenversendungspauschale erhoben wird, sollen alle Fälle der Aktenversendung erfasst werden (vgl. OVG Münster, NJW 2005, 2795). - OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2004 - 2 MB 153/03
Unterhaltsvorschuss, Lebenspartnerschaft, Prozesskostenhilfe
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - 7 A 10110/07
Denn er hat mit der Einführung des § 107 Abs. 5 OWiG von seiner Kompetenz im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG, zu dem auch das Ordnungswidrigkeitenrecht zählt, Gebrauch gemacht und damit eine gegenüber dem Landesrecht abschließende Regelung bezüglich der Kosten für Aktenversendungen in Ordnungswidrigkeitenverfahren vor der Verwaltungsbehörde getroffen (vgl. ebenso VG Karlsruhe, NJW 2005, 523). - Drs-Bund, 13.04.2000 - BT-Drs 14/3204
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - 7 A 10110/07
Damit entspricht das umfassende Verständnis von dem Geltungsbereich des § 107 Abs. 5 OWiG auch der Absicht des Gesetzgebers, die Aktenversendungspauschale wie im Geltungsbereich des Gerichtskostengesetzes zu regeln, weil danach sachliche Gründe für eine abweichende Regelungen in den beiden Verfahrensarten nicht bestünden (vgl. BT-Drucks. 14/3204).
- BVerwG, 24.01.2024 - 6 C 4.22
Anwendungsbereich der Aktenversendungspauschale nach § 107 Abs. 5 OWiG
Er knüpft allein an die Versendung von Akten sowie die Antragstellung als Tatbestandsmerkmale an und lässt darüber hinaus keine weitere Eingrenzung erkennen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 2007 - 7 A 10110/07 - NJW 2007, 2426). - AG Düsseldorf, 06.03.2008 - 230 C 16337/07
Aktenversendungspauschale an den beauftragten Rechtsanwalt muss durch die …
Richtigerweise ist durchweg der die Akteneinsicht beantragende Anwalt, insbesondere aber der Verteidiger alleiniger Kostenschuldner gem. den maßgeblichen § 28 Abs. 2 GKG und den nicht anders zu behandelnden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz NJW 2007, 2426) § 107 Abs. 5 OwiG.