Gerichtskostengesetz
| Abschnitt 5 - Kostenhaftung (§§ 22 - 33) |
(1) 1Die Dokumentenpauschale schuldet ferner, wer die Erteilung der Ausfertigungen, Kopien oder Ausdrucke beantragt hat. 2Sind Kopien oder Ausdrucke angefertigt worden, weil die Partei oder der Beteiligte es unterlassen hat, die erforderliche Zahl von Mehrfertigungen beizufügen, schuldet nur die Partei oder der Beteiligte die Dokumentenpauschale.
(2) Die Auslagen nach Nummer 9003 des Kostenverzeichnisses schuldet nur, wer die Versendung der Akte beantragt hat.
(3) Im Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe einschließlich des Verfahrens auf Bewilligung grenzüberschreitender Prozesskostenhilfe ist der Antragsteller Schuldner der Auslagen, wenn
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) vom 23.07.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2013 | Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) | 23.07.2013 | |
| 01.04.2005 | Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) | 22.03.2005 | |
| 21.12.2004 | Gesetz zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz) | 15.12.2004 |
rechtlichen Verteilungsordnung § 25aVerfahren nach dem Unternehmens-
stabilisierungs-
und -
restrukturierungs-
gesetz § 26Zwangsversteigerungs-
und Zwangsverwaltungs-
verfahren § 26aUmsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechte-
durchsetzungsgesetz § 27Bußgeldsachen § 28Auslagen in weiteren Fällen § 29Weitere Fälle der Kostenhaftung § 30Erlöschen der Zahlungspflicht § 31Mehrere Kostenschuldner § 32Haftung von Streitgenossen und Beigeladenen § 33Verpflichtung zur Zahlung von Kosten in besonderen Fällen
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Rechtsprechung zu § 28 GKG
76 Entscheidungen zu § 28 GKG in unserer Datenbank:
- OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 2 U 3607/20
Keine Dokumentenpauschale bei Schriftsatzeinreichung per beA und Fax
- VG Meiningen, 12.03.2020 - 2 S 27/20
Erhebung der Aktenversendungspauschale im asylrechtlichen Verfahren beim ...
- BSG, 20.03.2015 - B 13 SF 4/15 S
Auslagenschuldner nach § 28 Abs 2 GKG - mehrfache Erhebung der ...
- OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19
Gebühren für die Gewährung einer Akteneinsicht; Vertretung; Gebührenschuldner
- VG Weimar, 14.05.2019 - 4 S 341/19
Anwaltliche Akteneinsicht; Gerichtskostenfreiheit nach dem Asylgesetz ...
- BFH, 16.04.2026 - II E 3/26
Kostenpauschale für Videokonferenz nach Nr. 9019 KV-GKG a.F.
- SG Fulda, 27.04.2016 - S 4 SF 2/16
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- LAG Bremen, 22.07.2025 - 1 Ta 30/25
- LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 284/16
Kostenschuldnerschaft für notwendige Mehrfertigungen von Schriftsätzen
- LSG Bayern, 19.04.2016 - L 15 SF 72/15
Schuldner der Aktenversendungspauschale