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   OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13   

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OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13 (https://dejure.org/2013,25438)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.07.2013 - 1 A 292/13 (https://dejure.org/2013,25438)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 1 A 292/13 (https://dejure.org/2013,25438)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit hinsichtlich Versorgungsbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Einstellung erforderliche Ausbildung ist als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 153
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 9.08

    Ruhebezüge; Ausbildungszeit; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Sonderurlaub bei der

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13
    Einem erst im vorgerückten Lebensalter in das Beamtenverhältnis übernommenen Beamten soll annähernd die Versorgung ermöglicht werden, die er erhalten würde, wenn er sich während der fraglichen Zeit, in der er die besondere Eignung für die Wahrnehmung seines späteren Amtes erlangt hat, bereits im Beamtenverhältnis befunden hätte.(ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 2 C 9/08 -, juris Rdnr. 15 m.w.N.) Die Vorschrift will die Benachteiligung derjenigen Beamten, bei denen über die allgemeine Schulbildung hinaus eine zusätzliche Vorbildung oder praktische Tätigkeit als Eingangsvoraussetzung gefordert ist, gegenüber den Beamten ausgleichen, die unmittelbar nach dem Schulabschluss in das Beamtenverhältnis eintreten und damit bereits von einem früheren Zeitpunkt an ruhegehaltsfähige Dienstzeiten erwerben können.(BVerwG, Urteil vom 1.9.2005 - 2 C 28/04 -, juris Rdnr. 14).

    Letzteres hat das Bundesverwaltungsgericht schon in den sechziger Jahren und seither in einer Vielzahl von Entscheidungen auch aus neuerer Zeit betont(BVerwG, Urteile vom 30.5.1967 - II C 27/67 -, juris Rdnrn. 20 ff., vom 28.4.1983 - 2 C 97/81 -, juris Rdnrn. 16 ff., vom 15.9.1994 - 2 C 16/93 -, juris Rdnr. 15, vom 26.9.1996 - 2 C 28/95 -, juris Rdnr. 17, vom 29.9.2005 - 2 C 33/04 -, juris Rdnr. 9, vom 28.2.2007 - 2 C 18/06 -, juris Rdnrn. 20 ff., und vom 11.12.2008, a.a.O., Rdnr. 16; Beschlüsse vom 20.7.1989 - 2 B 33/88 -, juris Rdnr. 4, und vom 5.12.2011, a.a.O., Rdnr. 11) und ausweislich der in diesen Entscheidungen wiedergegebenen Sachverhalte konsequent umgesetzt.

    Dabei werden Sinn und Zweck der Vorschrift nicht dargelegt(vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 11.12.2008, a.a.O., vom 24.9.2009 - 2 C 63/08 -, juris Rdnrn. 25 f., und vom 27.1.2011 - 2 C 4/10 -, juris Rdnrn. 18 ff.) und die Gesetzessystematik nicht erläutert.

    Die Versorgungsbehörde darf die Berücksichtigung der vorgeschriebenen Ausbildungszeiten gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG nur dann ablehnen, wenn der Beamte aufgrund dieser Zeiten andere Versorgungsansprüche erworben hat.(BVerwG, Urteile vom 27.1.2011,a.a.O., Rdnr. 19, und vom 11.12.2008 - 2 C 9/08 -, juris Rdnr. 15).

  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 28.95

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13
    Entscheidend ist, ob sie damals zur Übertragung des ersten statusrechtlichen Amtes erforderlich war (im Anschluss an BVerwG, u.a. Urteil vom 26.9.1996 - 2 C 28/95 - und Beschluss vom 5.12.2011 - 2 B 103/11-).

    Letzteres hat das Bundesverwaltungsgericht schon in den sechziger Jahren und seither in einer Vielzahl von Entscheidungen auch aus neuerer Zeit betont(BVerwG, Urteile vom 30.5.1967 - II C 27/67 -, juris Rdnrn. 20 ff., vom 28.4.1983 - 2 C 97/81 -, juris Rdnrn. 16 ff., vom 15.9.1994 - 2 C 16/93 -, juris Rdnr. 15, vom 26.9.1996 - 2 C 28/95 -, juris Rdnr. 17, vom 29.9.2005 - 2 C 33/04 -, juris Rdnr. 9, vom 28.2.2007 - 2 C 18/06 -, juris Rdnrn. 20 ff., und vom 11.12.2008, a.a.O., Rdnr. 16; Beschlüsse vom 20.7.1989 - 2 B 33/88 -, juris Rdnr. 4, und vom 5.12.2011, a.a.O., Rdnr. 11) und ausweislich der in diesen Entscheidungen wiedergegebenen Sachverhalte konsequent umgesetzt.

    Entscheidend ist hiernach, ob die Ausbildung nach den laufbahnrechtlichen Regelungen zur Zeit ihrer Ableistung zur Übertragung des ersten statusrechtlichen Amtes neben der allgemeinen Schulbildung erforderlich war.(so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 26.9.1996, a.a.O., und Beschluss vom 5.12.2011, a.a.O.).

    Dem kann die Beklagte auch nicht mit Erfolg das ihrerseits vorgelegte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 17.7.2002 - 3 L 97/01 - entgegenhalten, das sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.9.1996 - 2 C 28/95 -, dem die dortige erste Instanz gefolgt war, auseinander setzt.

  • BVerwG, 05.12.2011 - 2 B 103.11

    Ruhegehaltfähigkeit; vordienstliche Tätigkeit, die zur Ernennung geführt hat;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13
    Entscheidend ist, ob sie damals zur Übertragung des ersten statusrechtlichen Amtes erforderlich war (im Anschluss an BVerwG, u.a. Urteil vom 26.9.1996 - 2 C 28/95 - und Beschluss vom 5.12.2011 - 2 B 103/11-).

    Der Zielsetzung, besagte Versorgungslücken zumindest annähernd zu schließen, trägt das Bundesverwaltungsgericht bei der Auslegung des vorbezeichneten Tatbestandsmerkmals der außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebenen Ausbildung im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BeamtVG bzw. des insoweit gleichlautenden § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BBesG Rechnung, indem es insoweit als maßgeblich erachtet, ob die Ausbildung nach den laufbahnrechtlichen Regelungen, die zur Zeit ihrer Ableistung gegolten haben, neben der allgemeinen Schulbildung zur Übertragung des ersten statusrechtlichen Amtes als allgemeine normative Einstellungsvoraussetzung erforderlich war.(neuestens BVerwG, Beschluss vom 5.12.2011 - 2 B 103/11 -, juris Rdnr. 11 m.w.N.) Dem ist zuzustimmen.

    Letzteres hat das Bundesverwaltungsgericht schon in den sechziger Jahren und seither in einer Vielzahl von Entscheidungen auch aus neuerer Zeit betont(BVerwG, Urteile vom 30.5.1967 - II C 27/67 -, juris Rdnrn. 20 ff., vom 28.4.1983 - 2 C 97/81 -, juris Rdnrn. 16 ff., vom 15.9.1994 - 2 C 16/93 -, juris Rdnr. 15, vom 26.9.1996 - 2 C 28/95 -, juris Rdnr. 17, vom 29.9.2005 - 2 C 33/04 -, juris Rdnr. 9, vom 28.2.2007 - 2 C 18/06 -, juris Rdnrn. 20 ff., und vom 11.12.2008, a.a.O., Rdnr. 16; Beschlüsse vom 20.7.1989 - 2 B 33/88 -, juris Rdnr. 4, und vom 5.12.2011, a.a.O., Rdnr. 11) und ausweislich der in diesen Entscheidungen wiedergegebenen Sachverhalte konsequent umgesetzt.

    Entscheidend ist hiernach, ob die Ausbildung nach den laufbahnrechtlichen Regelungen zur Zeit ihrer Ableistung zur Übertragung des ersten statusrechtlichen Amtes neben der allgemeinen Schulbildung erforderlich war.(so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 26.9.1996, a.a.O., und Beschluss vom 5.12.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 C 4.10

    Ausbildungszeiten im Ausland; Berücksichtigung; ruhegehaltfähige Dienstzeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13
    Dabei werden Sinn und Zweck der Vorschrift nicht dargelegt(vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 11.12.2008, a.a.O., vom 24.9.2009 - 2 C 63/08 -, juris Rdnrn. 25 f., und vom 27.1.2011 - 2 C 4/10 -, juris Rdnrn. 18 ff.) und die Gesetzessystematik nicht erläutert.

    Dem Zweck der gesetzlichen Anrechnungsvorschriften entspricht daher eine Ausübung des Ermessens, die darauf angelegt ist, die gesetzlich vorgegebene versorgungsrechtliche Gleichstellung mit "Nur-Beamten" zu erreichen.(BVerwG, Urteile vom 27.1.2011, a.a.O., Rdnrn. 18 f. m.w.N., und vom 24.9.2009, a.a.O., Rdnrn. 25 f.) Da Versorgungslücken geschlossen werden sollen, kann die Versorgungsbehörde in die Ermessenserwägungen einstellen, ob und in welcher Höhe der Beamte aufgrund dieser Zeit bereits dem Ruhegehalt entsprechende Versorgungsansprüche erworben hat.

  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13
    Letzteres hat das Bundesverwaltungsgericht schon in den sechziger Jahren und seither in einer Vielzahl von Entscheidungen auch aus neuerer Zeit betont(BVerwG, Urteile vom 30.5.1967 - II C 27/67 -, juris Rdnrn. 20 ff., vom 28.4.1983 - 2 C 97/81 -, juris Rdnrn. 16 ff., vom 15.9.1994 - 2 C 16/93 -, juris Rdnr. 15, vom 26.9.1996 - 2 C 28/95 -, juris Rdnr. 17, vom 29.9.2005 - 2 C 33/04 -, juris Rdnr. 9, vom 28.2.2007 - 2 C 18/06 -, juris Rdnrn. 20 ff., und vom 11.12.2008, a.a.O., Rdnr. 16; Beschlüsse vom 20.7.1989 - 2 B 33/88 -, juris Rdnr. 4, und vom 5.12.2011, a.a.O., Rdnr. 11) und ausweislich der in diesen Entscheidungen wiedergegebenen Sachverhalte konsequent umgesetzt.

    Der weitere Vorwurf, das Bundesverwaltungsgericht habe seine Entscheidung vom 26.9.1996 jedenfalls nicht schlüssig begründet, verkennt, dass das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung seine ständige bereits seit den sechziger Jahren praktizierte Rechtsprechung(BVerwG, Urteile vom 30.5.1967, a.a.O., Rdnrn. 19 f. zur Parallelproblematik der Berechnung des Besoldungsdienstalters, und vom 28.4.1983, a.a.O; ferner Beschluss vom 20.7.1989, a.a.O.) aufgegriffen und dies ausdrücklich klargestellt hat, so dass das Erfordernis einer erneuten eingehenden Begründung nicht bestand.

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 97.81

    Anderer Bewerber - Besoldungsdienstalter - Vorbildungszeiten

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13
    Letzteres hat das Bundesverwaltungsgericht schon in den sechziger Jahren und seither in einer Vielzahl von Entscheidungen auch aus neuerer Zeit betont(BVerwG, Urteile vom 30.5.1967 - II C 27/67 -, juris Rdnrn. 20 ff., vom 28.4.1983 - 2 C 97/81 -, juris Rdnrn. 16 ff., vom 15.9.1994 - 2 C 16/93 -, juris Rdnr. 15, vom 26.9.1996 - 2 C 28/95 -, juris Rdnr. 17, vom 29.9.2005 - 2 C 33/04 -, juris Rdnr. 9, vom 28.2.2007 - 2 C 18/06 -, juris Rdnrn. 20 ff., und vom 11.12.2008, a.a.O., Rdnr. 16; Beschlüsse vom 20.7.1989 - 2 B 33/88 -, juris Rdnr. 4, und vom 5.12.2011, a.a.O., Rdnr. 11) und ausweislich der in diesen Entscheidungen wiedergegebenen Sachverhalte konsequent umgesetzt.

    Der weitere Vorwurf, das Bundesverwaltungsgericht habe seine Entscheidung vom 26.9.1996 jedenfalls nicht schlüssig begründet, verkennt, dass das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung seine ständige bereits seit den sechziger Jahren praktizierte Rechtsprechung(BVerwG, Urteile vom 30.5.1967, a.a.O., Rdnrn. 19 f. zur Parallelproblematik der Berechnung des Besoldungsdienstalters, und vom 28.4.1983, a.a.O; ferner Beschluss vom 20.7.1989, a.a.O.) aufgegriffen und dies ausdrücklich klargestellt hat, so dass das Erfordernis einer erneuten eingehenden Begründung nicht bestand.

  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 16.93

    Beamtenversorgung - Mindeststudienzeit - Prüfungszeit - Wehrübungen

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13
    Letzteres hat das Bundesverwaltungsgericht schon in den sechziger Jahren und seither in einer Vielzahl von Entscheidungen auch aus neuerer Zeit betont(BVerwG, Urteile vom 30.5.1967 - II C 27/67 -, juris Rdnrn. 20 ff., vom 28.4.1983 - 2 C 97/81 -, juris Rdnrn. 16 ff., vom 15.9.1994 - 2 C 16/93 -, juris Rdnr. 15, vom 26.9.1996 - 2 C 28/95 -, juris Rdnr. 17, vom 29.9.2005 - 2 C 33/04 -, juris Rdnr. 9, vom 28.2.2007 - 2 C 18/06 -, juris Rdnrn. 20 ff., und vom 11.12.2008, a.a.O., Rdnr. 16; Beschlüsse vom 20.7.1989 - 2 B 33/88 -, juris Rdnr. 4, und vom 5.12.2011, a.a.O., Rdnr. 11) und ausweislich der in diesen Entscheidungen wiedergegebenen Sachverhalte konsequent umgesetzt.
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 28.04

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit; auf vorgeschriebene Ausbildung angerechnete

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13
    Einem erst im vorgerückten Lebensalter in das Beamtenverhältnis übernommenen Beamten soll annähernd die Versorgung ermöglicht werden, die er erhalten würde, wenn er sich während der fraglichen Zeit, in der er die besondere Eignung für die Wahrnehmung seines späteren Amtes erlangt hat, bereits im Beamtenverhältnis befunden hätte.(ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 2 C 9/08 -, juris Rdnr. 15 m.w.N.) Die Vorschrift will die Benachteiligung derjenigen Beamten, bei denen über die allgemeine Schulbildung hinaus eine zusätzliche Vorbildung oder praktische Tätigkeit als Eingangsvoraussetzung gefordert ist, gegenüber den Beamten ausgleichen, die unmittelbar nach dem Schulabschluss in das Beamtenverhältnis eintreten und damit bereits von einem früheren Zeitpunkt an ruhegehaltsfähige Dienstzeiten erwerben können.(BVerwG, Urteil vom 1.9.2005 - 2 C 28/04 -, juris Rdnr. 14).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 33.04

    Ruhegehaltfähige Vordienstzeiten; Zeiten einer praktischen Ausbildung; Aufstieg

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13
    Letzteres hat das Bundesverwaltungsgericht schon in den sechziger Jahren und seither in einer Vielzahl von Entscheidungen auch aus neuerer Zeit betont(BVerwG, Urteile vom 30.5.1967 - II C 27/67 -, juris Rdnrn. 20 ff., vom 28.4.1983 - 2 C 97/81 -, juris Rdnrn. 16 ff., vom 15.9.1994 - 2 C 16/93 -, juris Rdnr. 15, vom 26.9.1996 - 2 C 28/95 -, juris Rdnr. 17, vom 29.9.2005 - 2 C 33/04 -, juris Rdnr. 9, vom 28.2.2007 - 2 C 18/06 -, juris Rdnrn. 20 ff., und vom 11.12.2008, a.a.O., Rdnr. 16; Beschlüsse vom 20.7.1989 - 2 B 33/88 -, juris Rdnr. 4, und vom 5.12.2011, a.a.O., Rdnr. 11) und ausweislich der in diesen Entscheidungen wiedergegebenen Sachverhalte konsequent umgesetzt.
  • BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 34.89

    Besoldungsdienstalter - Allgemeine Schulbildung - Vorgeschriebene Ausbildung -

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13
    Aus den beiden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.9.1991(BVerwG, Urteile vom 19.9.1991 - 2 C 34/89 und 2 C 37/89 -, jeweils juris) und seinem Beschluss vom 13.1.1992(BVerwG, Beschluss vom 13.1.1992 - 2 B 90/91 -, juris) kann nicht hergeleitet werden, dass es sich von dieser ständigen Praxis gelöst haben könnte.
  • BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 37.89

    Besoldungsdienstalter - Allgemeine Schulbildung - Vorgeschriebene Ausbildung -

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14

    Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

    "Vorgeschrieben" ist eine Ausbildung, wenn sie zur der Zeit ihrer Ableistung aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften zur Übertragung des ersten statusrechtlichen Amtes erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.05.2014 - 2 B 91.13 -, Juris, und Urteil vom 26.01.2012 - 2 C 49.10 -, Buchholz 239.1 § 67 BeamtVG Nr. 5, m.w.N.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2013 - 1 A 292/13 -, NVwZ-RR 2014, 153; jeweils m.w.N.).

    Damit war (auch) die vom Kläger absolvierte technische Ausbildung eine für seine Laufbahn "vorgeschriebene" Ausbildung im Sinne des § 12 BeamtVG (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2013, a.a.O.; VG Hannover, Urteil vom 31.05.2013 - 2 A 2922/12 -, Juris; jeweils zur Anerkennungsfähigkeit einer Ausbildung zum Fernmeldehandwerker im Rahmen des § 12 BeamtVG).

  • VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061

    Ermessensfehlerhafte (teilweise) Versagung der Anerkennung einer praktischen

    Der Beklagte ist antragsgemäß unter teilweiser Aufhebung der genannten Bescheide zu einer Neuverbescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu verpflichten (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013 - 1 A 292/13, NVwZ-RR 2014, 153).

    Bei der Ausbildung muss es sich um eine allgemeine normative Einstellungsvoraussetzung handeln, die der Bewerber erfüllen muss, um in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden (BVerwG, Beschluss vom 5.12.2011 - 2 B 103/11; OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013 - 1 A 292/13, NVwZ-RR 2014, 153; VG Hannover, Urteil vom 31.5.2013 - 2 A 2922/12; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, Rn. 5 zu § 12 BeamtVG; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Rn. 10 zu § 12 BeamtVG).

    Die Vorschrift will die Benachteiligung derjenigen Beamten, bei denen über die allgemeine Schulbildung hinaus eine zusätzliche Vorbildung oder eine praktische hauptberufliche Tätigkeit als Eingangsvoraussetzung gefordert ist, gegenüber den Beamten ausgleichen, die unmittelbar nach dem Schulabschluss in das Beamtenverhältnis eintreten und damit bereits von einem früheren Zeitpunkt an ruhegehaltfähige Dienstzeiten erwerben können (sog. "Nur"-Beamte; vgl. BVerwG, Urteile vom 26.1.2012 - 2 C 49/10, juris Rn. 19; vom 11.12.2008 - 2 C 9/08, juris Rn. 15 m.w.N. und vom 1.9.2005 - 2 C 28/04, juris Rn. 14; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 9.4.2014 - 3 ZB 11.2523; OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013, a.a.O.; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, a.a.O., Rn. 1.1, 6 und 8 zu § 12 BeamtVG; Schütz/Maiwald, a.a.O., Rn. 11 zu § 12 BeamtVG).

    Denn der Einstellungsbewerber ist lediglich in der Lage, sich auf die zum Zeitpunkt der Ausbildung vorhandenen Anforderungen des Dienstherrn in den damals maßgeblichen Zulassungs- und Ausbildungsordnungen einzustellen und diese Anforderungen zu erfüllen (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013, a.a.O.; VG Hannover, Urteil vom 31.5.2013 - 2 A 2922/12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 A 4790/18

    Ausbildungszeit; Beamtenversorgung; ruhegehaltfähige Dienstzeit;

    vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 S 1211/14 -, juris, Rn. 23; OVG Saarland, Urteil vom 5. Juli 2013- 1 A 292/13 -, juris, Rn. 50; VG Hannover, Urteil vom 31. Mai 2013 - 2 A 2922/12 -, juris, Rn. 20; jeweils zur Anerkennungsfähigkeit einer Ausbildung als Fernmeldehandwerker im Rahmen des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2008- 2 C 9.08 -, juris, Rn. 15, sowie vom 27. Januar 2011 - 2 C 4.10 -, juris, Rn. 19 f.; OVG Saarland, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 292/13 -, juris, Rn. 53; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 S 1211/14 -, juris, Rn. 81.

  • OVG Saarland, 17.08.2021 - 1 A 297/19

    Beamter; Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften Versorgungsauskunft;

    Die erstrebte Berücksichtigung von Vordienstzeiten richtet sich nach § 10 BeamtVG in der bis 10.1.2017 gültigen Fassung vom 24.2.2010 [Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes - Beamtenversorgungsgesetz - in der im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung zum 30.12.2016 geltenden Fassung vom 24.2.2010 (BGBl 1, 150); zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.5.2014 - 2 B 90.13 -, juris, Rz. 6 f., m.w.N., und Urteil vom 26.11.2013 - 2 C 17.12 -, juris, Rz. 7, m.w.N., sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013 - 1 A 292/13 -, juris, Rz. 45] und setzt unter anderem voraus, dass die frühere Tätigkeit in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zur Ernennung als Beamter geführt hat.
  • VGH Hessen, 10.11.2015 - 1 A 645/14

    Ruhegehaltsfähige Ausbildungszeiten

    Diese Auffassung vertrete auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 5. Juli 2013 (1 A 292/13).

    Soweit sich der Kläger für seine gegenteilige Auffassung auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 292/13 -, juris) beruft, verfängt dies schon deshalb nicht, weil der dortige Sachverhalt dem hiesigen nicht vergleichbar ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 A 1517/20

    Berücksichtigung einer Ausbildungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit

    vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 S 1211/14 -, juris, Rn. 23; OVG Saarland, Urteil vom 5. Juli 2013- 1 A 292/13 -, juris, Rn. 50; VG Hannover, Urteil vom 31. Mai 2013 - 2 A 2922/12 -, juris, Rn. 20; jeweils zur Anerkennungsfähigkeit einer Ausbildung als Fernmeldehandwerker im Rahmen des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2008- 2 C 9.08 -, juris, Rn. 15, sowie vom 27. Januar 2011 - 2 C 4.10 -, juris, Rn. 19 f.; OVG Saarland, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 292/13 -, juris, Rn. 53; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 S 1211/14 -, juris, Rn. 81.

  • OVG Saarland, 08.01.2020 - 1 A 141/19

    Anerkennung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten; maßgeblicher

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(u.a. BVerwG, Beschluss vom 6.5.2014 - 2 B 91.13 -, juris Rdnr. 7; vorgehend OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013 - 1 A 292/13 -, juris Rdnrn. 31 ff.) sei für die Frage, ob Ausbildungszeiten nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 BeamtVG als ruhegehaltfähige Dienstzeiten berücksichtigungsfähig sind, das zur Zeit der Ausbildung maßgebliche Recht entscheidend.

    Zwar steht die Anerkennung einer nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG berücksichtigungsfähigen Ausbildungszeit als ruhegehaltfähig im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013, a.a.O., Rdnrn. 52 ff.) Vorliegend scheitert die begehrte Anerkennung der Ausbildungszeiten (Studium und Praktikum) allerdings bereits daran, dass diese - wie aufgezeigt - nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG in der zur Zeit der Ruhestandsversetzung zum 31.12.2016 geltenden Fassung in Verbindung mit den zur Zeit der Absolvierung der Ausbildung maßgeblichen Laufbahnvorschriften schon nicht berücksichtigungsfähig sind.

  • VGH Bayern, 27.04.2018 - 3 B 17.1256

    Rücknahme der Berücksichtigung von praktischen Ausbildungszeiten bei der

    Zeiten einer praktischen Ausbildung können nur als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn sie entweder eine außer der geforderten allgemeinen Schulbildung zusätzlich für die Übernahme in das Dienstverhältnis vorgeschriebene Ausbildung darstellt (Art. 20 Abs. 1 Nr. 1 BayBeamtVG, vgl. OVG Saarland, U.v. 5.7.2013 - 1 A 292/13 - juris Rn. 38: zusätzlich vorgeschriebene Ausbildung neben dem allgemein vorausgesetzten Hauptschulabschluss) oder wenn sie für die Wahrnehmung des Amtes als Vollzugsbeamter förderlich war (Art. 20 Abs. 2 BayBeamtVG, vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2009 - 14 ZB 09.1484 - juris Rn. 3: zusätzliche freiwillige Ausbildung neben dem allgemein vorausgesetzten Hauptschulabschluss).
  • VG Minden, 10.12.2013 - 10 K 2966/12

    Erhöhung des Ruhegehaltssatzes eines Beamten unter Berücksichtigung der Zeit des

    vgl. zu entsprechenden Fällen die Urteile des OVG Saarland vom 5. Juli 2013 - 1 A 292/13 - und des VG Hannover vom 31. Mai 2013 - 2 A 2922/12 -, beide abrufbar über juris.
  • OVG Saarland, 03.03.2021 - 1 A 106/20

    Aberkennung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten

    Im Weiteren ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Urteile vom 28.4.1983 - BVerwG 2 C 97.81 - Buchholz 235 § 28 BBesG Nr. 8 S. 12, vom 26.9.1996 - BVerwG 2 C 28.95 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 11 S. 4, vom 29.9.2005 - BVerwG 2 C 33.04 - Buchholz 239.2 § 23 SVG Nr. 4 Rdnr. 9 und vom 11.12.2008 - BVerwG 2 C 9.08 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 17 Rdnr. 21 sowie Beschlüsse vom 20.7.1989 - BVerwG 2 B 33.88 - Rdnr. 4, vom 5.12.2011 - BVerwG 2 B 103.11 - Rdnr. 11 und vom 6.5.2014 - 2 B 91.13 -, Rdnr. 7.] und diesem folgend des Senats [OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2013 - 1 A 292/13 -] geklärt, dass die Fragen, welche Ausbildung im Sinne des § 12 Abs. 1 BeamtVG vorgeschrieben ist und ob sie eine in erster Linie geforderte allgemeine Schulbildung mit der Folge ersetzt, dass sie nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden kann, nach den laufbahnrechtlichen Regelungen zur Zeit der Ableistung der jeweiligen Ausbildung zu beantworten sind.
  • VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20

    Assistenzarzt; Ausbildung; Studium; Versorgungsbezüge; Vordienstzeit;

  • VG Bayreuth, 23.02.2021 - B 5 K 20.750

    Versorgung, Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Fachlehrer an Berufsschule, Ausbildung

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