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   OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 282/20   

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OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 282/20 (https://dejure.org/2022,1798)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.01.2022 - 1 A 282/20 (https://dejure.org/2022,1798)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 1 A 282/20 (https://dejure.org/2022,1798)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 12 Abs 1 SpielhG SL, § 12 Abs 2 SpielhG SL, § 3 Abs 2 SpielhG SL, § 25 Abs 1 VwVfG SL, § 32 VwVfG SL
    Anordnung der Schließung einer Spielhalle; Einreichung von Bauunterlagen; Hinweispflicht; Härtefall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsgebot; Bauschein; Befreiung; Corona-Pandemie; Härtefall; Hinweispflicht; Schließung; Spielhalle; Verbundverbot; Wiedereinsetzung; Anordnung der Schließung einer Spielhalle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis im

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 282/20
    Die gegen diese Bescheide vom Kläger erhobene Klage (1 K 429/18) wurde vom Verwaltungsgericht hinsichtlich der Drittanfechtungsklage gegen die Erlaubnis für den Konkurrenten abgetrennt (1 K 447/18).

    Dass der Kläger in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (1 K 429/18) hilfsweise die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für die von der Schließung betroffene Spielhalle 2 begehre, stehe der Schließungsanordnung nicht entgegen.

    Die entsprechenden Unterlagen müssten sich in der Verwaltungsakte des Beklagten befunden haben, wie sich aus Vermerken des Beklagten vom 4.12.2013 [In dem Vermerk heißt es zur Spielhalle 1 unter Buchst. b (Bl. 8 der Verwaltungsakte/Band A zum Verfahren 1 K 429/18): "An dieser Stelle muss jedoch angemerkt werden, dass dies bereits im ursprünglichen Bauplan so dargestellt war und daher gegebenenfalls noch Bestandteil der aktuellen Erlaubnis ist." ] und vom 8.5.2014 [In dem Vermerk heißt es zur Spielhalle 1 unter Buchst. c (Bl. 20 der Verwaltungsakte/Band A zum Verfahren 1 K 429/18): "Der neue Raucherraum ist im ursprünglichen Bauplan nicht eingetragen.

    Soweit sich der Kläger erneut darauf beruft, er habe seinem Antrag auf Genehmigung des Weiterbetriebs der Spielhallen 1 und 2 eine Kopie des Bauplans nebst einem Vermerk der UBA vom 6.10.1993 beigefügt und dieser müsse dem Beklagten ausweislich der zitierten Vermerke des Beklagten vom 4.12.2013 und vom 8.5.2014 bereits vorgelegen haben, hat das Verwaltungsgericht in seinem im Parallelverfahren 1 K 429/18 ergangenen Urteil vom 6.8.2020 darauf hingewiesen, dass der Kläger seinen seinerzeitigen Anträgen nach Aktenlage lediglich einen (nichtamtlichen) Bauplan nebst Nutzflächenberechnung [Bl. 95 bzw. 43 der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18] beigefügt hat, der den angeführten Anwendungshinweisen nicht genügt, und sich die von ihm angeblich vorgelegten weiteren Unterlagen weder in den Verwaltungsakten, von deren Vollständigkeit auszugehen ist, wiederfinden noch aus den genannten Vermerken herleiten lassen.

    Wie das Verwaltungsgericht in seinem im Parallelverfahren 1 K 429/18 ergangenen Urteil vom 6.8.2020 in Anknüpfung an den im diesem vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Senats vom 22.4.2020 - 1 B 330/19 - [juris, Rz. 19] ausgeführt hat, würde das angebliche Schriftstück vom 6.10.1993 nämlich allein die damalige Übereinstimmung der baulichen Ausgestaltung der betreffenden Räumlichkeiten mit dem Bauplan dokumentieren.

    [Im Einzelnen heißt es darin (Bl. 1, 3 der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18): "Zum genauen Verfahrensablauf eines Antrags auf Weiterbetrieb einer Spielhalle nach dem 30. Juni 2017 sowie zum Antrag auf Anerkennung als Härtefall ... finden Sie ausführliche Anwendungshinweise nebst einer entsprechenden Checkliste unter: http://www.saarland.de/gewerberecht.htm " ] Auf diese Weise hat der Beklagte seiner Beratungspflicht auch hinsichtlich des hier in Rede stehenden Erfordernisses zur Vorlage einer Baugenehmigung genüge getan, [vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 2.7.2020 - 1 B 109/20 -, juris, Rz. 14] zumal weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, dass der Kläger sich dieserhalb an den Beklagten mit der Bitte um weitere Beratung gewandt hätte.

    [zu diesem Erfordernis vgl. aber Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2021, § 25 Rz. 12, m.w.N.] Das gilt ungeachtet des Umstands, dass der Kläger in seinen Anschreiben zu den unter dem 10.12.2016 datierenden Anträgen auf Neukonzessionierung ausgeführt hat: "Baurechtliche Genehmigung der o.g. Spielhalle liegt Ihrer Behörde vor." [Bl. 101 (Spielhalle 1) bzw. 49 (Spielhalle 2) der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18] Ein durchschnittlicher Sachbearbeiter, auf den insoweit abzustellen ist, muss daraus nicht ohne weiteres den Schluss ziehen, diese Erklärung des Klägers vor einer Entscheidung über den Erteilungsantrag überprüfen und den Kläger ggf. rechtzeitig vor Fristablauf darauf hinweisen zu müssen, dass seine Behauptung nach Aktenlage unzutreffend ist.

    Das gilt umso mehr, als die vom 10.12.2016 datierenden Anträge des Klägers ausweislich der Verwaltungsunterlagen [Bl. 49 f. und 101 f. der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18] erst am 20. bzw. 21.12.2016 und damit kurz vor Ablauf der Antragsfrist am 31.12.2016 eingegangen sind, so dass aus der späten Antragseinreichung des Klägers resultierende Antragsmängel mit diesem heimgehen.

    Auch habe er entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts mit dem keine Bedenken rechtfertigenden Bericht des Wirtschaftsprüfers vom Dezember 2016 [Bl. 56 bis 81 der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18] eine Existenzbedrohung nachgewiesen.

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 330/19

    Vorläufige Duldung des Fortbetriebs von Bestandsspielhallen; Vorliegen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 282/20
    Der Senat hat die dagegen erhobene Beschwerde des Klägers durch Beschluss vom 22.4.2020 - 1 B 330/19 - ebenfalls als unbegründet zurückgewiesen.

    Wie der Senat bereits in dem, dem parallelen Hauptsacheverfahren 1 A 281/20 hinsichtlich der Spielhalle 1 vorangegangenen, einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 B 330/19 mit Beschluss vom 22.4.2020 ausgeführt hat, steht der erstrebten Erteilung einer Erlaubnis für die Spielhalle 1 - für die streitgegenständliche Spielhalle 2 gilt insoweit nichts anderes - im Rahmen des Auswahlverfahrens (und auch hinsichtlich einer Härtefallbefreiung) bereits im Grundsatz entgegen, dass der Kläger nicht innerhalb der sich aus § 12 Abs. 1 Satz 2 SSpielhG ergebenden Antragsfrist, die am 31.12.2016 abgelaufen ist, alle zur Bescheidung des Erlaubnisantrags erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat.

    [vgl. Beschluss des Senats vom 22.4.2020 - 1 B 330/19 -, juris, Rz. 15].

    [dort UA S. 27 ff.] An diesem mit den Ausführungen des Senats in seinem im diesem vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahren 1 B 330/19 ergangenen Beschluss vom 22.4.2020 [juris, Rz. 17 ff.] übereinstimmenden Befund ist festzuhalten.

    Wie das Verwaltungsgericht in seinem im Parallelverfahren 1 K 429/18 ergangenen Urteil vom 6.8.2020 in Anknüpfung an den im diesem vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Senats vom 22.4.2020 - 1 B 330/19 - [juris, Rz. 19] ausgeführt hat, würde das angebliche Schriftstück vom 6.10.1993 nämlich allein die damalige Übereinstimmung der baulichen Ausgestaltung der betreffenden Räumlichkeiten mit dem Bauplan dokumentieren.

    [juris, Rz. 24 ff.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 22.4.2020 - 1 B 330/19 -, juris] Vor diesem Hintergrund vermag das diesbezügliche klägerische Vorbringen auch im vorliegenden Berufungszulassungsverfahren in der Sache nicht zu überzeugen.

  • OVG Saarland, 30.07.2019 - 1 B 143/19

    Schließung einer Spielhalle; Befreiung vom Verbundverbot

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 282/20
    Der von ihm außerdem gestellte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 29.3.2019 - 1 L 195/19 - zurückgewiesen, ebenso die nachfolgend erhobene Beschwerde (Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 1 B 143/19 -) sowie ein an das Verwaltungsgericht gerichteter Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO (Beschluss vom 5.9.2019 - 1 L 1087/19 -).

    Im Übrigen wiederholt der Kläger auch insoweit im Wesentlichen seinen erstinstanzlichen Vortrag, der seinerseits an sein Vorbringen im vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahren 1 B 143/19 anknüpft.

    Dass all dies nicht verfängt, hat nicht nur das Verwaltungsgericht im angegriffenen Urteil umfassend und überzeugend ausgeführt, [UA S. 16 ff.] sondern hat auch der Senat mit seinem Beschluss vom 30.7.2019 - 1 B 143/19 - bereits erschöpfend dargelegt.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 282/20
    [st. Rspr., vgl. nur OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14-, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03-, NJW 2004, 2511] Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511Vgl.

    OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 282/20
    [st. Rspr., vgl. nur OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14-, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03-, NJW 2004, 2511] Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511Vgl.

    OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.

  • VG Mainz, 20.12.2018 - 1 K 447/18

    Anschlusssicherstellung von Bargeld; Notwendigkeit der Darlegung der

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 282/20
    Die gegen diese Bescheide vom Kläger erhobene Klage (1 K 429/18) wurde vom Verwaltungsgericht hinsichtlich der Drittanfechtungsklage gegen die Erlaubnis für den Konkurrenten abgetrennt (1 K 447/18).

    Auf diesen Bescheid erweiterte der Kläger sein Klagebegehren im Drittanfechtungsverfahren (1 K 447/18), woraufhin das Verwaltungsgericht diese Klageerweiterung abtrennte (1 K 1118/19) und das den Bewilligungsbescheid vom 23.2.2018 betreffende Drittanfechtungsverfahren (1 K 447/18) einstellte.

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 282/20
    [st. Rspr., vgl. nur OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14-, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03-, NJW 2004, 2511] Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511Vgl.

    OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.

  • BGH, 08.05.2002 - XII ZR 8/00

    Anpassung einer Staffelmiete wegen unvorhergesehenen Absinkens des

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 282/20
    [vgl. BGH, Urteil vom 8.5.2002 - XII ZR 8/00 -] Außerdem habe es seinerzeit erhebliche Probleme gegeben festzustellen, wer überhaupt Vermieter der betreffenden Immobilie sei.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 282/20
    [vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.7.2018 - 11 LC 400/17 -, juris, Rz. 72] Ausweislich der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 L 1072/19 vorgelegten Gewinn- und Verlustrechnung für die Monate August 2019 bis Dezember 2020 und die Liquiditätsrechnung für die Monate August 2019 bis Dezember 2020 könne durch die Schließung der Spielhalle 1 am Standort S... keine positive Fortbestandsprognose für sein Unternehmen mehr getroffen werden.
  • OVG Saarland, 02.07.2020 - 1 B 109/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine einem Konkurrenten erteilte Erlaubnis zum

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 282/20
    [Im Einzelnen heißt es darin (Bl. 1, 3 der Verwaltungsakte/Band B zum Verfahren 1 K 429/18): "Zum genauen Verfahrensablauf eines Antrags auf Weiterbetrieb einer Spielhalle nach dem 30. Juni 2017 sowie zum Antrag auf Anerkennung als Härtefall ... finden Sie ausführliche Anwendungshinweise nebst einer entsprechenden Checkliste unter: http://www.saarland.de/gewerberecht.htm " ] Auf diese Weise hat der Beklagte seiner Beratungspflicht auch hinsichtlich des hier in Rede stehenden Erfordernisses zur Vorlage einer Baugenehmigung genüge getan, [vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 2.7.2020 - 1 B 109/20 -, juris, Rz. 14] zumal weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, dass der Kläger sich dieserhalb an den Beklagten mit der Bitte um weitere Beratung gewandt hätte.
  • OVG Saarland, 28.07.2021 - 1 A 389/20

    Spielhallenrechtliche Auswahlentscheidung

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 1118/19

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis im Auswahlverfahren

  • VG Arnsberg, 28.08.2019 - 1 L 1087/19
  • VG Saarlouis, 10.05.2023 - 6 L 1586/22

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Erfordernis der Vorlage einer

    Zur Zulässigkeit des Erfordernisses der Vorlage einer baurechtlichen Genehmigung als Voraussetzung auch für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.04.2023, 1 B 09/22, und vom 31.01.2022, 1 A 282/20, jeweils m.w.N.
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