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   OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20   

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https://dejure.org/2023,38609
OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20 (https://dejure.org/2023,38609)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.12.2023 - 5 A 92/20 (https://dejure.org/2023,38609)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Dezember 2023 - 5 A 92/20 (https://dejure.org/2023,38609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    AO § 191 Abs. 1, AnfG § 2, AnfG § 3, ZPO § 239 Abs. 1
    Duldungsbescheid; Bestimmtheit; Haftungsbescheid; Insolvenzverfahren nach britischem Recht; Anfechtung; maßgeblicher Zeitpunkt; Gläubigerbenachteiligung; Vorsatzanfechtung; Beteiligtenwechsel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.11.2015 - IX ZR 301/14

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Auswirkungen einer dem Schuldner

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20
    Dies gilt auch für den Fall, dass der Vollstreckungsschuldner im Ausland wohnhaft ist oder im Ausland ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vollstreckungsschuldners durchgeführt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 2015 - IX ZR 301/14 -, juris Rn. 10).

    Die Beklagte konnte den Anfechtungsanspruch nach Beendigung des Insolvenzverfahrens (weiter-)verfolgen, weil der Rechtsstreit bereits vor der Eröffnung anhängig gewesen war (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 2015 - IX ZR 301/14 -, juris Rn. 14) bzw. - weil der Erlass des Duldungsbescheids der Rechtshängigkeit der Anfechtungsklage entspricht - der Anfechtungsanspruch bereits durch Duldungsbescheid geltend gemacht worden war.

    im Rahmen eines ausländischen Insolvenzverfahrens gewährte Restschuldbefreiung kein der Klägerin als Anfechtungsgegnerin zustehender Einwand, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Anfechtungsbescheid bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen wurde und Gegenstand der Anfechtung Rechtshandlungen sind, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 2015 - IX ZR 301/14 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.).

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93

    Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20
    Denn ein Gesellschaftsanteil ist schon schwerer zu verwerten als ein Grundstück (BGH, Urt. v. 15. Dezember 1994 - IX ZR 153/93 -, juris Rn. 23).
  • BFH, 24.07.2019 - VII B 65/19

    Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid des FA nach Eröffnung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20
    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gehört der Anfechtungsanspruch aus § 11 AnfG zur Insolvenzmasse und geht die Anfechtungskompetenz auf den Insolvenzverwalter über (vgl. BFH, Beschl. v. 24. Juli 2019 - VII B 65/19 -, juris Rn. 10).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 21/04

    Nichtigkeit; Folgebescheid

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20
    Wenn die Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids nicht zur Nichtigkeit eines Folgebescheids führt, sondern nur dessen Anfechtbarkeit begründet (BFH, Urt. v. 26. September 2006 - X R 21/04 -, juris Rn. 56 m. w. N.), führt auch eine etwaige Nichtbekanntgabe der Grundsteuermessbescheide 2008-2011 nicht zur Nichtigkeit eines bestandskräftigen Haftungsbescheids.
  • BFH, 18.04.2023 - VII R 20/20

    Prüfungsmaßstab für die objektive Gläubigerbenachteiligung bei einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20
    Dies ist, wenn gegen den Duldungsbescheid der Einspruch statthaft ist, der Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung (vgl. BFH, Urt. v. 18. April 2023 - VII R 20/20 -, juris Rn. 33 m. w. N.).
  • BFH, 14.07.1981 - VII R 49/80

    Duldungsbescheid - Anfechtungsgesetz - Einspruch - Anfechtungstatbestand -

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20
    Insbesondere ist das Austauschen oder Ergänzen der Rechtsgrundlage für die Anfechtung, d. h. das Austauschen oder Ergänzen des Anfechtungsgrunds, nicht die erstmalige Ausübung des Anfechtungsrechts (vgl. auch BFH, Urt. v. 14. Juli 1981 - VII R 49/80 -, juris Rn. 53).
  • BFH, 01.03.1988 - VII R 109/86

    Der durch Duldungsbescheid in Anspruch genommene Anfechtungsgegner ist mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20
    Mit Einwendungen gegen einen bestandskräftig gewordenen Steuer- oder Haftungsbescheid ist der duldungsverpflichtete Anfechtungsgegner ausgeschlossen (BFH, Urt. v. 1. März 1988 - VII R 109/86 - juris).56 Im Übrigen ist auch die .
  • BFH, 20.05.1992 - V B 73/91

    Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund steuerfreier Vermietung im Rahmen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20
    Ebenso wie ein nach Ablauf der Festsetzungsfrist ergangener Steuerbescheid nicht deshalb nichtig ist (BFH, Beschl. v. 20. Mai 1992 - V B 73/91 -, juris Rn. 13), ist auch für eine Nichtigkeit des Haftungsbescheids vom 19. April 2016 nichts ersichtlich für den Fall, dass der Haftungsbescheid erst nach Verjährung der zugrundeliegenden Gewerbesteuerforderungen ergangen sein sollte.
  • VGH Hessen, 17.06.1997 - 14 TG 2673/95

    Dinglicher Verwaltungsakt - Einzelrechtsnachfolge - Eintritt in ein schwebendes

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20
    Der Anfechtungs- und Duldungsbescheid ist ein dinglicher Verwaltungsakt, der fortwirkende Rechtswirkungen gegenüber einem Gesamtrechtsnachfolger entfaltet (vgl. HessVGH, Beschl. v. 17. Juni 1997 - 14 TG 2673/95 -, juris Rn. 17 m. w. N.; Nolte/Niestedt, JuS 2000, 1172 m. w. N.).
  • BFH, 08.02.2001 - VII B 82/00

    Kommanditanteil - Übertragung - Treuhandvertrag - Ehefrau - Anfechtung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20
    In allen Fällen eines Verwaltungsakts kommt es entscheidend darauf an, wie der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des Verwaltungsakts unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen durfte, wobei nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks gehaftet werden darf und im Zweifel allerdings das den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen ist (vgl. BFH, Beschl. v. 8. Februar 2001 - VII B 82/00 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.).
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