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OVG Sachsen, 08.07.2013 - 4 B 64/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 Abs. 7, Abs. 3, § 146 Abs. 4; SächsStrG § 23 Abs. 2, Abs. 3
Darlegungslast, Anbindepunkt, Anschluss- und Benutzungszwang, Bestimmtheit, Abänderungsvertrag, sofortige Vollziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 11.12.2012 - 1 L 338/11
- OVG Sachsen, 08.07.2013 - 4 B 64/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11
Zulässigkeit vorläufigen Rechtsschutzes, wenn Behörde aufschiebende Wirkung …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2013 - 4 B 64/13
2 Auf den Antrag des Änderungsantragstellers hat das Verwaltungsgericht seinen Beschluss vom 7. Juli 2011 - 1 L 82/11 - geändert.Diese Anordnung ist bereits durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 7. Juli 2011 - 1 L 82/11 - erfolgt und durch den angefochtenen Änderungsbeschluss nicht geändert worden.
- OVG Sachsen, 09.11.2010 - 4 B 228/10
Anschlusszwang, Grundstücksanschluss
Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2013 - 4 B 64/13
Bereits das Verwaltungsgericht hat zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 9. November 2010 - 4 B 228/10 -) ausgeführt, dass die bestrittene Lage des Abwasserkanals keine tatsächliche Unmöglichkeit der Anbindung des Grundstückes begründen kann, da sich der Änderungsantragsteller zu einer der Lagezeichnung (Anlage 1 zum Widerspruch) entsprechenden Herstellung des Anbindepunktes verpflichtet hat, falls die Behauptungen des Änderungsantragsgegners - wider Erwarten - zutreffen sollten. - OVG Sachsen, 10.07.2013 - 4 A 266/12
Tatbestandsberichtigung, Berichtigungsantrag, unerhebliche Angaben
Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2013 - 4 B 64/13
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 16. April 2013 - 4 A 266/12 - Rn. 1).