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   OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22   

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OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22 (https://dejure.org/2023,38454)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.11.2023 - 3 A 62/22 (https://dejure.org/2023,38454)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. November 2023 - 3 A 62/22 (https://dejure.org/2023,38454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SGB VIII § 74; VwGO § 121
    Förderung der freien Träger der Jugendhilfe; Festbetragsfinanzierung; Festsetzung nach Ablauf des Zuwendungsjahres; zweckkonforme Verwendung; Rechtskraftwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe auf Zuwendungen für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22
    Auch das Verwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 16. Januar 2019 - 1 K 986/15 - unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 2009 - 5 C 25/08 - (juris, Rn. 33 ff.), betreffend denselben Fördermittelbescheid, stets nur von der Förderung einer Maßnahme gesprochen, die der Erfüllung eines Zwecks diene.

    Nur dann, wenn das Förderermessen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe auf Null reduziert ist, kommt ein Anspruch auf eine bestimmte Förderung in Betracht (BVerwG, Urt. v. 17. Juli 2009 a. a. O. Rn. 28 m. w. N.).

    a) Dies folgt, wie das Verwaltungsgericht entscheidungstragend und auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Juli 2009 -, a. a. O. Rn. 13) festgestellt hat, nicht daraus, dass sich der Antrag des Klägers auf Förderung seiner jugendhilferechtlichen Maßnahme im Jahr 2011 mit Ablauf des Haushaltsjahrs 2011 erledigt hat, denn dies war nicht der Fall.38 b) Im Rahmen der Bestimmung der Höhe der förderfähigen Zuwendung hat der Senat hinsichtlich der Höhe der zuwendungsfähigen Sachkosten von 29.555,10 EUR auszugehen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17. Juli 2009, a. a. O. Rn. 16 ff.), welcher der Senat folgt, und bindend vom Verwaltungsgericht mit Urteil vom 16. Januar 2019 (S. 8 Urteilsabdruck) festgestellt besteht der Anspruch aus haushaltsrechtlichen Gründen entsprechend dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SäHO) nach Ablauf des Haushaltsjahres nur dann fort, wenn die Mittel für die Maßnahmen, zu deren Förderung sie begehrt werden, noch zweckkonform verwendet werden können.

  • VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 1419/20

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei beabsichtigter Schadensersatzklage wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. Dezember 2021 - 1 K 1419/20 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. Dezember 2021 - 1 K 1419/20 - wird geändert.

    Für die näheren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Dresden - 1 K 1419/20 - und - 1 K 986/15 - und im vorliegenden Verfahren vor dem Senat sowie der beigezogenen Behördenakten und das Protokoll der mündlichen Verhandlung verwiesen.

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22
    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, beurteilt sich die Frage, ob der mit der Verpflichtungsklage geltend gemachte Anspruch besteht, nach dem materiellen Recht (BVerwG, Urt. v. 1. Dezember 1989 - 8 C 17/87 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.08.2008 - 3 B 11.08

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; aktenwidrige Entscheidung; Pflegeheim;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22
    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist auch der maßgebliche Zeitpunkt für die Bestimmung der Höhe des Fördersatzes (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 25) somit dem materiellen Recht und mithin § 74 SGB VIII zu entnehmen, da sich der Förderanspruch aus diesem und nicht aus bloßem Innenrecht herleitet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. August 2008 - 3 B 11/08 -, juris Rn. 14; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 81; a. A. wohl OVG LSA, Beschl. v. 2. Mai 2023 - 4 P 103/23 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.11.2021 - 4 B 20.1961

    Zur Frage der Entreicherung bei Ersetzung eines vorläufigen Bescheids durch einen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22
    Das Verfahren ist gemäß § 188 Satz 1 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. SächsOVG, Urt. v. 13. Juni 2019 - 3 A 1129/17 -, juris Rn. 32; a. A.: OVG LSA, a. a. O. Rn. 2 ff.; BayVGH, Urt. v. 10. November - 4 B 20.1961 -, juris Rn. 41 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 10 B 4.07

    Förderung der Errichtung eines Filmtheaters zur Strukturverbesserung:

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22
    Knüpft eine gesetzliche Regelung somit für das Entstehen eines Anspruchs an einen bestimmten Zeitpunkt an, zu dem die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und ist ihm nicht zu entnehmen, dass ein bestehender Anspruch infolge einer nach diesem Zeitpunkt eintretenden Änderung der Sach- und Rechtslage untergehen soll, ist auf die damalige Sach- und Rechtslage abzustellen (BVerwG, a. a. O. m. w. N; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21. August 2008 - OVG 10 B 4/07 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 07.02.2005 - 5 B 70.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22
    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 12. April 2006 - 5 B 70/04 - und - 5 B 336/04 -) gehe in seiner Rechtsprechung davon aus, dass es sich bei der Förderung der Geschäftsstellen freier Träger der Jugendhilfe stets um eine Projektförderungsmaßnahme handele.
  • OVG Sachsen, 12.04.2006 - 5 B 336/04

    Fördermittelvergabe der Landeshauptstadt Dresden teilweise rechtswidrig

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22
    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 12. April 2006 - 5 B 70/04 - und - 5 B 336/04 -) gehe in seiner Rechtsprechung davon aus, dass es sich bei der Förderung der Geschäftsstellen freier Träger der Jugendhilfe stets um eine Projektförderungsmaßnahme handele.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2023 - 4 P 103/23

    Streitigkeit über die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe als

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22
    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist auch der maßgebliche Zeitpunkt für die Bestimmung der Höhe des Fördersatzes (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 25) somit dem materiellen Recht und mithin § 74 SGB VIII zu entnehmen, da sich der Förderanspruch aus diesem und nicht aus bloßem Innenrecht herleitet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. August 2008 - 3 B 11/08 -, juris Rn. 14; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 81; a. A. wohl OVG LSA, Beschl. v. 2. Mai 2023 - 4 P 103/23 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 13.06.2019 - 3 A 1129/17

    Bewilligungspraxis; Zweckerreichung; Mutterschutz; Elternzeit; Projektförderung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22
    Das Verfahren ist gemäß § 188 Satz 1 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. SächsOVG, Urt. v. 13. Juni 2019 - 3 A 1129/17 -, juris Rn. 32; a. A.: OVG LSA, a. a. O. Rn. 2 ff.; BayVGH, Urt. v. 10. November - 4 B 20.1961 -, juris Rn. 41 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen

  • BVerwG, 06.03.1962 - VII B 73.61

    Beschluss einer Konferenz über die Nichtversetzung eines Schülers -

  • OVG Sachsen, 26.02.2024 - 3 A 466/23

    Förderung; Ermessen; Haushaltsmittel; Jugendhilfe; ernstliche Zweifel;

    Zu den Gesichtspunkten, die bei dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind, zählen nach § 74 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII auch der Umstand der Erbringung eines angemessenen Eigenteils und die in § 74 Abs. 5 SGB VIII geregelten Gleichbehandlungsgebote (vgl. zuletzt SächsOVG, Urt. v. 9. November 2023 - 3 A 62/22 -, juris Rn. 29 m. w. N.).
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