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   OVG Sachsen, 14.08.2019 - 1 A 238/19   

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https://dejure.org/2019,25411
OVG Sachsen, 14.08.2019 - 1 A 238/19 (https://dejure.org/2019,25411)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.08.2019 - 1 A 238/19 (https://dejure.org/2019,25411)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. August 2019 - 1 A 238/19 (https://dejure.org/2019,25411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 79 Abs. 1
    Baueinstellungsverfügung; Dauerverwaltungsakt; Anfechtungsklage; Klagebegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2019 - 1 A 238/19
    6 Nicht anders als im Anwendungsbereich von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. auch zum Folgenden BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 2015 - 4 B 42.14 -, juris Rn. 21 m. w. N.) ist ein Verfahrensmangel i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO nur dann hinreichend dargelegt, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird.

    Ausgehend von den protokollierten Klageanträgen, der Klagebegründung, der Interessenlage der Klägerin, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und den sonstigen erkennbaren Umständen ergab (zu diesen Kriterien für die Anwendung von § 88 VwGO vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 2015 a. a. O. Rn. 12 m. w. N.), bestand schon mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sachdienlichen Antragstellung bei Anfechtungsklagen gegen Dauerverwaltungsakte (vgl. Beschl. v. 5. Januar 2012 - 8 B 62/11 -, juris 13) für das Verwaltungsgericht kein Anlass, das "wirkliche Klageziel" abweichend zu bestimmen.

    10 Hinsichtlich des Hilfsantrags, den das Verwaltungsgericht zutreffend als Fortsetzungsfeststellungsklage angesehen hat, über die sowohl in einer Anfechtungs- als auch in einer Verpflichtungssituation (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 2015 - 4 B 42.14 a. a. O. Rn. 8 m. w. N.) nur im Fall einer von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erfassten Erledigung der Baueinstellungsverfügung zu entscheiden war, erschließt sich anhand des Zulassungsvorbringens eine Entscheidungserheblichkeit der behaupteten fehlerhaften Ermittlung des Klagebegehrens (Schriftsatz vom 15. Februar 2019, S. 17) nicht.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21. Januar 2015 a. a. O. juris Rn. 27 m. w. N.), der sich der Senat anschließt, muss dieser Widerspruch derart offensichtlich und zweifelsfrei sein, dass es einer weiteren Beweiserhebung nicht bedarf.

  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2019 - 1 A 238/19
    Ausgehend von den protokollierten Klageanträgen, der Klagebegründung, der Interessenlage der Klägerin, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und den sonstigen erkennbaren Umständen ergab (zu diesen Kriterien für die Anwendung von § 88 VwGO vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 2015 a. a. O. Rn. 12 m. w. N.), bestand schon mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sachdienlichen Antragstellung bei Anfechtungsklagen gegen Dauerverwaltungsakte (vgl. Beschl. v. 5. Januar 2012 - 8 B 62/11 -, juris 13) für das Verwaltungsgericht kein Anlass, das "wirkliche Klageziel" abweichend zu bestimmen.

    Dies ist den Entscheidungsgründen des Urteils klar zu entnehmen ist ("Die Baueinstellungsverfügung ... ist auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt rechtswidrig geworden.", vgl. Urteilsabdruck S. 14) und entspricht inhaltlich dem Prüfungsmaßstab des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 5. Januar 2012 - 8 B 62/11 -, juris Rn. 13 m. w. N.) bei der Anfechtung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung, zu denen auch Baueinstellungsverfügungen nach § 79 Abs. 1 SächsBO gehören.

  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2019 - 1 A 238/19
    Dabei hat das Verwaltungsgericht ersichtlich die allgemein anerkannten Auslegungsregeln zugrunde gelegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Januar 2019 - 10 C 5.17 -, juris Rn. 25), deren Anwendung auch hier keine das normale Maß überschreitenden Schwierigkeiten verursacht.
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2019 - 1 A 238/19
    Die Erledigung eines Verwaltungsakts tritt erst ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, juris Leitsatz und Rn. 13).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2019 - 1 A 238/19
    Die Klägerin hat weder einen entscheidungstragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 30.06.2009 - 10 B 50.08

    Vorliegen einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Frage des revisiblen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2019 - 1 A 238/19
    s gemäß § 119 VwGO nur mittels eines fristgebundenen Antrags auf Berichtigung geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2009 - 10 B 50.08 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.05.2016 - 7 BN 1.15

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2019 - 1 A 238/19
    Diese Sachverhalts- und Beweiswürdigung lässt weder einen Gehörsverstoß noch einen Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO erkennen, zumal die Überzeugungsbildung des Gerichts regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Mai 2016 - 7 BN 1.15 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 128/19

    Wiederaufnahme des Verfahrens

    Eine Zulassung der Berufung wegen Unrichtigkeit des Tatbestandes kommt hingegen nicht in Betracht (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 14. August 2019 - 1 A 238/19 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 A 552/21

    Öffentliche Straße; Interessentenweg; Sachverhalts- und Beweiswürdigung;

    Das Oberverwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidung über die Zulassung darauf beschränkt, das Vorliegen der vom jeweiligen Antragsteller bezeichneten Zulassungsgründe anhand der von ihm innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist vorgetragenen Gesichtspunkte zu prüfen (vgl. Senatsbeschl. v. 14. August 2019 - 1 A 238/19 -, juris Rn. 2).

    Denn die Unrichtigkeit des Tatbestands gemäß § 119 VwGO kann nur mittels eines fristgebundenen Antrags auf Berichtigung geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2009 - 10 B 50.08 -, juris Rn. 4 m. w. N., Senatsbeschl. v. 14. August 2019 - 1 A 238/19 -, juris Rn. 9).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 127/19

    Berichtigung der Liegenschaftskarte; Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Eine Zulassung der Berufung wegen Unrichtigkeit des Tatbestandes kommt hingegen nicht in Betracht (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 14. August 2019 - 1 A 238/19 - juris Rn. 9).
  • VG Neustadt, 03.02.2020 - 5 K 922/19

    Wirkung einer nachträglich erlassenen Baugenehmigung auf vorige

    So wird in der Rechtsprechung angenommen, dass mit Erlass einer nachträglich erlassenen Baugenehmigung eine zuvor ergangene Bauordnungsverfügung unmittelbar und mit Wirkung für die Zukunft gegenstandslos wird, soweit die Baugenehmigung der Ordnungsverfügung widerspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 1994 - 4 B 243/94 - und VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 18. November 2019 - 4 K 672/19.NW - zur Erledigung einer Baueinstellungsverfügung durch eine später erteilte Baugenehmigung; Bay. VGH, Urteil vom 25. Januar 1988 - 14 B 86.02382 -, juris und VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 29. November 2019 - 5 L 1232/19.NW -, juris zur Erledigung einer Nutzungsuntersagung durch eine später erteilte Baugenehmigung; dagegen erledigt sich eine Baueinstellungsverfügung, die mit Blick auf die unzulässige Fortführung eines bestimmten Bauvorhabens ergangen ist, nicht durch den Erlass einer auf ein anderes Vorhaben bezogenen Baugenehmigung, s. Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. August 2019 - 1 A 238/19 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2021 - 4 N 31.21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Beihilferecht; Gewährung von Beihilfe;

    Jedenfalls steht fest, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht auf einen Fehler im Tatbestand gestützt werden kann, für den es die Möglichkeit der Korrektur durch das erstinstanzliche Gericht gibt bzw. gegeben hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 10 B 50.08 - juris Rn. 4; OVG Bautzen, Beschluss vom 14. August 2019 - 1 A 238/19 - juris Rn. 7 ff. ; Kilian/Hissnauer in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 119 Rn. 29; Bamberger in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 119 Rn. 1).
  • OVG Sachsen, 11.01.2024 - 1 A 100/23

    Zulassungsverfahren; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils;

    Das Oberverwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidung über die Zulassung darauf beschränkt, das Vorliegen der vom jeweiligen Antragsteller bezeichneten Zulassungsgründe anhand der von ihm innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist vorgetragenen Gesichtspunkte zu prüfen (vgl. Senatsbeschl. v. 14. August 2019 - 1 A 238/19 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 29.03.2023 - 1 A 563/22

    Umgebungsrahmen; Baugrenze; Ermessen; Ausnahme

    Das Oberverwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidung über die Zulassung darauf beschränkt, das Vorliegen der vom jeweiligen Antragsteller bezeichneten Zulassungsgründe anhand der von ihm innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist vorgetragenen Gesichtspunkte zu prüfen (vgl. Senatsbeschl. v. 14. August 2019 - 1 A 238/19 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 14.04.2020 - 1 A 1041/19

    Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Das Oberverwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidung über die Zulassung darauf beschränkt, das Vorliegen der vom jeweiligen Antragsteller bezeichneten Zulassungsgründe anhand der von ihm innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist vorgetragenen Gesichtspunkte zu prüfen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. August 2019 - 1 A 238/19 -, juris Rn. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2020 - 1 LB 2/17

    Flensburger Baugestaltungssatzung; Austausch von Kunststofffenstern gegen

    Maßgeblich ist daher die Rechtmäßigkeit der vorliegenden Baueinstellungsverfügung im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.12.1993, 3 S 507/93, juris Rn. 5; Bay. VGH Beschluss vom 19.01.2007, 2 CS 06.3083, juris Rn. 3; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 22.12.2016, OVG 10 S 42.15, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 14.08.2019, 1 A 238/19, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22

    Vorbescheid; Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Schafzucht;

    Das Oberverwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidung über die Zulassung darauf beschränkt, das Vorliegen der vom jeweiligen Antragsteller bezeichneten Zulassungsgründe anhand der von ihm innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist vorgetragenen Gesichtspunkte zu prüfen (vgl. Senatsbeschl. v. 14. August 2019 - 1 A 238/19 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 24.01.2023 - 1 A 462/22

    Brandwand; Gebäudeabschlusswand; rechtliche Sicherung

  • OVG Sachsen, 24.11.2020 - 1 A 1091/18

    Präklusion; Urkunde

  • OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22

    Katastervermessung; Antrag; Antragsrücknahme

  • OVG Sachsen, 06.09.2022 - 1 A 83/20

    Gehwegabsenkung; Bordstein; Zufahrt Sondernutzung; Anliegergebrauch; Anspruch auf

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