Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123) |
| 10. Abschnitt - Urteile und andere Entscheidungen (§§ 107 - 122) |
(1) Enthält der Tatbestand des Urteils andere Unrichtigkeiten oder Unklarheiten, so kann die Berichtigung binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils beantragt werden.
(2) 1Das Gericht entscheidet ohne Beweisaufnahme durch Beschluß. 2Der Beschluß ist unanfechtbar. 3Bei der Entscheidung wirken nur die Richter mit, die beim Urteil mitgewirkt haben. 4Ist ein Richter verhindert, so entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. 5Der Berichtigungsbeschluß wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. 6Ist das Urteil elektronisch abgefasst, ist auch der Beschluss elektronisch abzufassen und mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22.03.2005
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2005 | Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) | 22.03.2005 |
feststellungsantrag] § 114[Überprüfung von behördlichen Ermessens-
entscheidungen] § 115[Klage gegen Widerspruchsbescheid] § 116[Verkündung und Zustellung des Urteils] § 117[Form und Inhalt des Urteils] § 118[Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten] § 119[Tatbestands-
berichtigung] § 120[Urteilsergänzung] § 121[Umfang der Rechtskraft] § 122[Beschlüsse]
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Rechtsprechung zu § 119 VwGO
862 Entscheidungen zu § 119 VwGO in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen, 14.09.2026 - 3 E 49/26
Tatbestandsberichtigung; Beschwerde; Vertretungszwang; Notanwalt; Verfristung; ...
- OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2026 - 1 LA 21/23
Tatbestandsberichtigung im Rechtsmittelwege; Charakter einer Ansiedlung als ...
- VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21
Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2026 - 3 S 2189/25
Antrag auf Tatbestandsberichtigung zum Senatsurteil vom 13.05.2026 - 3 S 2189/25 ...
- BVerwG, 30.10.2023 - 4 A 11.21
- OVG Saarland, 13.07.2026 - 2 E 88/26
Unzulässige Beschwerde gegen einen Ergänzungsbeschluss
- BVerwG, 10.10.2018 - 6 A 3.16
Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes abgelehnt
- OLG Düsseldorf, 25.10.2021 - Kart 5/20
- BGH, 16.11.2023 - RiSt 1/21
Ablehnungsgesuche gegen Mitglieder eines Senats des Bundesgerichtshofs wegen ...
- VGH Bayern, 12.06.2018 - 22 CS 17.2291
Zu den Voraussetzungen für die Berichtigung bzw. Ergänzung des Tatbestands einer ...
Querverweise
Auf § 119 VwGO verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Urteile und andere Entscheidungen
- § 122 [Beschlüsse]