Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123)   
   10. Abschnitt - Urteile und andere Entscheidungen (§§ 107 - 122)   
Gliederung
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https://dejure.org/gesetze/VwGO/107.html
§ 107 VwGO (https://dejure.org/gesetze/VwGO/107.html)
§ 107 VwGO
§ 107 Verwaltungsgerichtsordnung (https://dejure.org/gesetze/VwGO/107.html)
§ 107 Verwaltungsgerichtsordnung
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§ 107
[Entscheidung durch Urteil]

Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.

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