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   OVG Sachsen, 15.05.2018 - 3 E 86/17   

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https://dejure.org/2018,13119
OVG Sachsen, 15.05.2018 - 3 E 86/17 (https://dejure.org/2018,13119)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.05.2018 - 3 E 86/17 (https://dejure.org/2018,13119)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - 3 E 86/17 (https://dejure.org/2018,13119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 2 RVG, § 68 Abs. 1 GKG, § 52 Abs. 1 GKG, § 10 Abs. 2 WaffG, § 17 WaffG
    Streitwertbeschwerde; Waffenbesitzkarte; Waffensammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 02.11.2016 - 3 E 106/16

    Streitwert ; Munitionserwerbsberechtigung; Waffenbesitzkarte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2018 - 3 E 86/17
    Der Bevollmächtigte kann mit der von ihm begehrten Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwerts eine Erhöhung ihrer Rechtsanwaltsvergütung bewirken (SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2016 - 3 E 106/16 -, juris Rn. 1; Beschl. v. 12. Mai 2016 - 3 E 47/16 -, juris Rn. 3 ff. m. w. N.).

    Diese zusätzliche Berechtigung wird lediglich in Gestalt der erfassten Schusswaffen streitwertmäßig berücksichtigt (SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2016 a. a. O. Rn. 4).

  • OVG Sachsen, 12.05.2016 - 3 E 47/16

    Streitwertbeschwerde; Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2018 - 3 E 86/17
    Der Bevollmächtigte kann mit der von ihm begehrten Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwerts eine Erhöhung ihrer Rechtsanwaltsvergütung bewirken (SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2016 - 3 E 106/16 -, juris Rn. 1; Beschl. v. 12. Mai 2016 - 3 E 47/16 -, juris Rn. 3 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 02.03.2021 - 6 E 10/21

    Streitwertfestsetzung; Waffenbesitzkarte; mehrere Waffen

    Hierbei folgt der beschließende Senat der Rechtsprechung des vormals zuständigen 3. Senats (SächsOVG, Beschl. v. 10. Mai 2018 - 3 E 86/17 -, juris Rn. 5).

    Die sich aus der Sache ergebende Bedeutung i. S. v. § 52 Abs. 1 GKG verändert sich für den Kläger durch die Eintragung weiterer Waffen nicht in beachtlicher Weise (SächsOVG, Beschl. v. 10. Mai 2018 - 3 E 86/17 -, juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 01.06.2022 - 6 B 18/22

    Widerruf zweier Waffenbesitzkarten sowie eines kleinen Waffenscheins;

    Sind weitere Waffenbesitzkarten vom Widerruf betroffen, wirken sich diese nicht streitwerterhöhend aus (SächsOVG, Beschl. v. 15. Mai 2018 - 3 E 86/17 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19

    Bestimmung des Streitwerts bei Anlegung einer Waffensammlung

    Insofern spricht vieles dafür, bezogen auf ein bestimmtes Sammelgebiet auf den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (so auch OVG des Saarlandes, Beschl. v. 27.12.2012 - 1 E 320/12 -, juris Rn. 9), statt Ziffer 50.2 des Streitwertkataloges auch auf Sammlerwaffenbesitzkarten anzuwenden (so aber OVG Koblenz, Beschl. v. 08.01.2002 - 2 E 10023/02 -, juris Rn. 3 und OVG Bautzen, Beschl. v. 15.05.2018 - 3 E 86/17 -, juris Rn. 6 m.w.N., das allerdings den Betrag von 750,- Euro für jede weitere Waffe halbiert) oder nach eigenen Kriterien und losgelöst von jeglichen Normierungen eine freie Bewertung vorzunehmen (so OVG Münster, a.a.O.und Beschl. v. 23.06.2010 - 20 B 45/10 -, juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 15.09.2020 - 6 E 66/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Streitwert

    Der Rechtsanwalt kann aus eigenem Recht Streitwertbeschwerde gerichtet auf die Erhöhung des Streitwerts einlegen (vgl. § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG; SächsOVG, Beschl. v. 15. Mai 2018 - 3 E 86/17 -, LKV 2018, 378).
  • OVG Sachsen, 02.06.2022 - 6 B 151/22

    Gleichzeitiger Widerruf von zwei Waffenbesitzkarten, einem Kleinen Waffenschein

    Sind weitere Waffenbesitzkarten vom Widerruf betroffen, wirken sich diese nicht streitwerterhöhend aus (SächsOVG, Beschl. v. 15. Mai 2018 - 3 E 86/17 -, juris Rn. 5).
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