Waffengesetz
| Abschnitt 2 - Umgang mit Waffen oder Munition (§§ 4 - 42c) |
| Unterabschnitt 3 - Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen (§§ 13 - 20) |
(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (Waffensammler, Munitionssammler) benötigen; kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.
(2) 1Die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen oder Munition wird in der Regel unbefristet erteilt. 2Sie kann mit der Auflage verbunden werden, der Behörde in bestimmten Zeitabständen eine Aufstellung über den Bestand an Schusswaffen vorzulegen.
(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird auch einem Erben, Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten (Erwerber infolge eines Erbfalls) erteilt, der eine vorhandene Sammlung des Erblassers im Sinne des Absatzes 1 fortführt.
oder Munitions-
sachverständige § 19Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen § 20Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls
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Rechtsprechung zu § 17 WaffG
74 Entscheidungen zu § 17 WaffG in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 11.07.2013 - 5 K 1614/11
Begrenzung der waffenrechtlichen Erlaubnis für Munition - Schießen mit ...
- VG Düsseldorf, 16.04.2013 - 22 K 851/11
Persönliche Sammelbefähigung
- OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2023 - 4 LA 38/21
Erlaubnis zum Sammeln von Schusswaffen und Munition
- VG München, 12.05.2021 - M 7 K 18.2637
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit
- VG Würzburg, 17.03.2025 - W 9 K 24.1328
Bedürfnisprinzip, Bedürfnisprüfung, Freistellung, Jäger, Sportschütze, ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 11 N 97.11
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition für Sammler; keine abweichenden ...
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 324.10
Erteilung einer Munitionserwerbserlaubnis; kulturhistorische Bedeutung einer ...
- VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 324.10
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 6 S 520/19
Waffen- oder Munitionssachverständiger; Voraussetzungen für die Annahme eines ...
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 12.12.2018 - 2 K 10256/17
Waffenrechtliche Erlaubnis; Widerruf; Waffen- und Munitionssachverständiger; ...
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 6 S 420/19
Streitwert in Verfahren betreffend den Widerruf einer Waffenbesitzkarte eines ...
- VG Freiburg, 12.12.2018 - 2 K 10256/17
Querverweise
Auf § 17 WaffG verweisen folgende Vorschriften:
- Waffengesetz (WaffG)
- Umgang mit Waffen oder Munition
- Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen
- § 20 (Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls)
- Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
- § 24 (Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht)
- Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
- § 35 (Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 53 (Bußgeldvorschriften)
- Anlagen
- Anlage 1 ((zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen)