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   OVG Sachsen, 20.06.2016 - 3 A 195/16   

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OVG Sachsen, 20.06.2016 - 3 A 195/16 (https://dejure.org/2016,19296)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.06.2016 - 3 A 195/16 (https://dejure.org/2016,19296)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 3 A 195/16 (https://dejure.org/2016,19296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 VwGO § § 130, 110 AO § 33 GrStG § 34 Abs. 2 GrStG
    Erlass; Grundsteuer; Zulassungsantrag; Auslegung; Vertreten müssen; Minderung; Rohertrag; Rücknahme; Verwaltungsakt; Erlassantrag; Unterschrift; Verbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 09.02.2012 - 3 A 210/09

    Grundsteuergesetz, Grundsteuererlass, struktureller Leerstand

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2016 - 3 A 195/16
    Dies habe bereits das Verwaltungsgericht Chemnitz in seinem Urteil vom 14. März 2009 sowie das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 9. Februar 2012 (3 A 210/09) festgestellt, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt worden sei.

    Das Verwaltungsgericht hat mit ins Einzelne gehenden Ausführungen und unter Bezugnahme auf die Feststellungen des Senats in seinem Beschluss vom 9. Februar 2012 (- 3 A 210/09 -, juris Rn. 6 m. w. N.) zutreffend festgestellt, dass keine hinreichenden Vermietungsbemühungen für die Jahre 2003 bis 2008 vorlagen, was auch bei einem strukturellen Leerstand die Gewährung eines Grundsteuererlasses ausschließt.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2016 - 3 A 195/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2016 - 3 A 195/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2016 - 3 A 195/16
    Jedoch dürfen die Anforderungen an die Begründung eines Zulassungsantrags im Licht von Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden (BVerfG, Beschl. v. 24. August 2010 - 1 BvR 2309/09 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 173/12

    Ansetzen der üblichen Miete mit Null bei Nichtnutzung eines Wohngebäudes bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2016 - 3 A 195/16
    Denn bei der Bemessung der üblichen Miete, auf die gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 BewG bei wie hier (teilweise) ungenutzten Grundstücksteilen abgestellt wird, ist maßgeblich auf die tatsächlichen Umstände, insbesondere auf die Beschaffenheit des Gebäudes abzustellen und nicht darauf, was hypothetisch zu erzielen wäre, wenn das Gebäude einer Sanierung unterzogen worden wäre oder einen solchen Ausbauzustand erreicht hätte, dass es vermietet werden könnte (SächsOVG, Urt. v. 7. März 2014 - 3 A 173/12 -, juris Rn. 26 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2016 - 3 A 195/16
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2016 - 3 A 195/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 23.09.2015 - 3 A 570/14

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Verwertbarkeit von

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2016 - 3 A 195/16
    Die sinngemäße Geltendmachung eines Zulassungsgrundes kommt auch dann in Betracht, wenn sich der Antragsteller erfolglos auf einen anderen Zulassungsgrund beruft, aber der Sache nach den erfolgversprechenden Zulassungsgrund vorträgt (BVerfG, a. a. O. Rn. 13; Seibert, a. a. O. Rn. 189 f. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 23. September 2015 - 3 A 570/14 -, juris Rn. 6 f.).
  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18

    Grundsteuererlass; Minderung Rohertrag; Vermietungsbemühungen; Amtsermittlung;

    Hierzu lässt die Dauer einer Beauftragung keinerlei Rückschlüsse zu (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Juni 2016 - 3 A 195/16 -, juris Rn. 12).

    11 Ernstliche Zweifel folgen auch nicht aus der Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf den Beschluss des Senats vom 20. Juni 2016 (- 3 A 195/16 -, juris).

  • VGH Bayern, 25.08.2022 - 10 ZB 22.1284

    Teilnahme per Videokonferenz

    Im Übrigen muss eine unterlassene Verbindung Auswirkungen auf die Richtigkeit des angegriffenen Urteils des Verwaltungsgerichts haben können (vgl. SächsOVG, B.v. 20.6.2016 - 3 A 195/16 - juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 08.06.2017 - 3 B 125/17

    Parkinson, Fahrprobe

    Hierzu hätte es mit dem Beschwerdevorbringen aber weiterer Darlegungen bedurft, denn die Begründungspflicht des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO bezieht sich auf alle in dem angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Beschluss die Entscheidung selbständig tragenden Begründungen (Seifert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 196; BVerwG, Beschl. v. 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 -, juris Rn. 6 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 20. Juni 2016 - 3 A 195/16 - , juris Rn. 18; st. Rspr.).12 Dies ist vorliegend nicht geschehen.
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