Rechtsprechung
OVG Sachsen, 21.10.2016 - 2 E 83/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 172
Vollstreckungsanordnung; Zwangsgeldandrohung; Feuerwehreinsatzdienst - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 08.07.2016 - 3 N 7/16
- OVG Sachsen, 21.10.2016 - 2 E 83/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 12.07.2007 - 11 C 06.868
Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2016 - 2 E 83/16
Da diese Entscheidungsart dazu dient, den Ermessensspielraum der vollziehenden Gewalt zu wahren, lässt es sich regelmäßig nicht vermeiden, das von der öffentlichen Verwaltung Geschuldete nur in allgemein gehaltener Weise zu umschreiben (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12. Juli 2007 - 11 C 06.868 -, juris Rn. 32).Denn auch wenn grundsätzlich daran festzuhalten sein sollte, dass die Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens nach § 172 VwGO das Vorhandensein einer vollstreckbaren Ausfertigung des durchzusetzenden Titels im Sinne von § 724 Abs. 1 ZPO voraussetzt, wäre es angesichts des Umstandes, dass weder das Verwaltungsgericht noch die Vollstreckungsschuldnerin erstinstanzlich das Fehlen einer Vollstreckungsklausel beanstandet haben, mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) unvereinbar, dem Vollstreckungsgläubiger nun diesen Umstand entgegenzuhalten (vgl. BayVGH; Beschl. v. 12. Juli 2007 a. a. O. Rn. 35).
- BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2016 - 2 E 83/16
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn die Entscheidung auf Tatsachen- und Beweisergebnisse gestützt wird, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), oder wenn das Gericht das (entscheidungserhebliche) tatsächliche oder rechtliche Vorbringen der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris).
- OVG Saarland, 04.09.2019 - 1 B 153/19
Umsetzung eines Amtsleiters (hier: Leiter einer Berufsfeuerwehr), zwecks …
Demzufolge ist die dem Antragsteller im Wege der Umsetzung übertragene Funktion des "Brandschutz- und Sicherheitsreferenten der L... Stadt S..." im Baudezernat keine seiner Laufbahn und Ausbildung gemäße Tätigkeit.(Sächsisches OVG, Beschluss vom 21.10.2016 - 2 E 83/16 -, Juris, zur Verpflichtung des Dienstherrn, einen Feuerwehrbeamten - im vergleichbaren Umfang mit anderen Beamten im Feuerwehreinsatzdienst - im Feuerwehreinsatzdienst zu verwenden.).