Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil IV - Kosten und Vollstreckung (§§ 154 - 172) |
| 17. Abschnitt - Vollstreckung (§§ 167 - 172) |
1Kommt die Behörde in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 und des § 123 der ihr im Urteil oder in der einstweiligen Anordnung auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag unter Fristsetzung gegen sie ein Zwangsgeld bis zehntausend Euro durch Beschluß androhen, nach fruchtlosem Fristablauf festsetzen und von Amts wegen vollstrecken. 2Das Zwangsgeld kann wiederholt angedroht, festgesetzt und vollstreckt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG) vom 20.12.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2002 | Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG) | 20.12.2001 |
klausel] § 172[Zwangsgeld gegen die Behörde]
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Rechtsprechung zu § 172 VwGO
767 Entscheidungen zu § 172 VwGO in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2026 - 8 E 236/26
Nächtlicher Lärm auf dem Brüsseler Platz: OVG bestätigt Zwangsgeldandrohung gegen ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 14.08.2018 - 22 C 18.583
Luftreinhalteplan München - Zwangsgeld gegen Behörde
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
Um die Verantwortlichen des Freistaats Bayern dazu anzuhalten, in München ...
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-752/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist es nicht möglich, gegenüber ...
- VGH Bayern, 27.02.2017 - 22 C 16.1427
Münchener Luftreinhalteplan: Freistaat Bayern bleibt in der Pflicht
- VGH Bayern, 09.11.2018 - 22 C 18.1718
Vorlage zum Europäischen Gerichtshof: Zwangshaft gegenüber Amtsträgern
- VGH Bayern, 13.07.2023 - 22 S 20.128
Kein Rechtschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage bei einem ...
- VG München, 21.06.2016 - M 1 V 15.5203
Luftreinhaltung in München: Freistaat Bayern muss wirksamere Maßnahmen ergreifen
- VG München, 26.10.2017 - M 19 X 17.3931
Luftreinhalteplan München - Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Freistaat ...
- EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
Querverweise
Auf § 172 VwGO verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- § 61 (Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) (BVwVfG)
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- § 61 (Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Verwaltungsverfahren
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- § 60 (Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung)