Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
Teil IV - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 54 - 62) |
(1) 1Jeder Vertragschließende kann sich der sofortigen Vollstreckung aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne des § 54 Satz 2 unterwerfen. 2Die Behörde muß hierbei von dem Behördenleiter, seinem allgemeinen Vertreter oder einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat oder die Voraussetzungen des § 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllt, vertreten werden.
(2) 1Auf öffentlich-rechtliche Verträge im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz entsprechend anzuwenden. 2Will eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts oder eine nichtrechtsfähige Vereinigung die Vollstreckung wegen einer Geldforderung betreiben, so ist § 170 Abs. 1 bis 3 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend anzuwenden. 3Richtet sich die Vollstreckung wegen der Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gegen eine Behörde, so ist § 172 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend anzuwenden.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für öffentlich-rechtliche Verträge über Kommunalabgaben.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Verwaltungsverfahrensrechts an die moderne elektronische Kommunikation und zur Änderung des Landespersonalausweisgesetzes (Elektronik-Anpassungsgesetz - EAnpG) vom 14.12.2004 (GBl. S. 884), in Kraft getreten am 01.03.2005.
rechtlichen Vertrages § 55Vergleichsvertrag § 56Austauschvertrag § 57Schriftform § 58Zustimmung von Dritten und Behörden § 59Nichtigkeit des öffentlich-
rechtlichen Vertrages § 60Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen § 61Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung § 62Ergänzende Anwendung von Vorschriften
Rechtsprechung zu § 61 LVwVfG
11 Entscheidungen zu § 61 LVwVfG in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 09.02.2007 - 11 K 3019/05
Anforderungen an angemessene Gegenleistung bei der vertraglich vereinbarten ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
Herstellung eines öffentlichen Weges durch Privaten; Verlegung auf eine ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 2 S 2658/03
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das einen ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 2 S 2568/03
Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren ist bei der Erörterung ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 2 S 2568/03
- VG Sigmaringen, 16.07.2001 - 1 K 2682/99
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Kosten der Fleischbeschau
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.1991 - 1 S 1324/91
Beschwer des Antragsgegners durch Abweisung einer Anordnung der aufschiebenden ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.1997 - 6 S 2561/96
Umfang der Inanspruchnahme aus einer Verpflichtungserklärung über die Übernahme ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.1991 - 1 S 931/91
Zur Frage des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsandrohung in ...
- VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10
Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14
Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach ...
Querverweise
Auf § 61 LVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- § 62 (Ergänzende Anwendung von Vorschriften)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Gemeinsame Vorschriften
- § 26 (Ablösung)
Redaktionelle Querverweise zu § 61 LVwVfG:
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Gemeinsame Vorschriften
- §§ 1 ff. (Geltungsbereich) (zu § 61 II 1)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 1 ff. (Geltungsbereich) (zu § 61 III)