Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
| Teil IV - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 54 - 62) |
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
(2) Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Erlaß nach einer Rechtsvorschrift die Genehmigung, die Zustimmung oder das Einvernehmen einer anderen Behörde erforderlich ist, ein Vertrag geschlossen, so wird dieser erst wirksam, nachdem die andere Behörde in der vorgeschriebenen Form mitgewirkt hat.
rechtlichen Vertrages § 55Vergleichsvertrag § 56Austauschvertrag § 57Schriftform § 58Zustimmung von Dritten und Behörden § 59Nichtigkeit des öffentlich-
rechtlichen Vertrages § 60Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen § 61Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung § 62Ergänzende Anwendung von Vorschriften
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Rechtsprechung zu § 58 LVwVfG
21 Entscheidungen zu § 58 LVwVfG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2020 - 7 S 2870/18
Flurbereinigung: Klage gegen Begründung einer Wegedienstbarkeit auf dem ...
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.2018 - 7 S 1700/15
Anfechtung eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan durch Drittbetroffenen; hier: ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 10 S 3/96
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen einem Energieversorger und einer Gemeinde ...
- VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11
Erfüllung einer Zahlungsvereinbarung und Feststellung eines Verzugsschadens aus ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03
Ausübung eines Vorpachtrechts aus einem Werbenutzungsvertrag
Zum selben Verfahren:
- VG Sigmaringen, 14.11.2002 - 6 K 2049/00
Zur Ausübung des Vorkaufsrechts aus einem Werbenutzungsvertrag
- VG Sigmaringen, 14.11.2002 - 6 K 2049/00
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2014 - 7 S 197/12
Flurbereinigung - zum Anspruch auf Zuteilung bestimmter Aufstockungsflächen
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 5 S 1358/97
Rechte mittelbar Betroffener bei endgültiger Aufgabe des planfestgestellten ...
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06
Klagebefugnis eines Krankenhausträgers gegen die Aufnahme von Betten eines ...
Zum selben Verfahren:
- VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06
Anfechtung einer Aufnahme in den Krankenhausplan durch Dritte
- VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06
Querverweise
Auf § 58 LVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- § 62 (Ergänzende Anwendung von Vorschriften)