Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
| Teil IV - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 54 - 62) |
(1) 1Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, sich seit Abschluß des Vertrages so wesentlich geändert, daß einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist, so kann diese Vertragspartei eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse verlangen oder, sofern eine Anpassung nicht möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, den Vertrag kündigen. 2Die Behörde kann den Vertrag auch kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen.
(2) 1Die Kündigung bedarf der Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist. 2Sie soll begründet werden.
rechtlichen Vertrages § 55Vergleichsvertrag § 56Austauschvertrag § 57Schriftform § 58Zustimmung von Dritten und Behörden § 59Nichtigkeit des öffentlich-
rechtlichen Vertrages § 60Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen § 61Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung § 62Ergänzende Anwendung von Vorschriften
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Rechtsprechung zu § 60 LVwVfG
62 Entscheidungen zu § 60 LVwVfG in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 07.05.2024 - 13 K 9542/16
Vertragliche Vereinbarung zusätzlicher Beiträge zur Finanzierung der Mehrkosten ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.2025 - 14 S 1737/24
Deutsche Bahn kann keine Beiträge zur Finanzierung der weiteren Mehrkosten des ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.2025 - 14 S 1737/24
- StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 48/14
Beteiligung einer politischen Gemeinde an den Instandhaltungskosten eines ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 17.06.2014 - 6 B 7.14
Anpassung einer Quote der Kosten der Instandhaltung eines Kirchengebäudes; ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 1 S 2388/12
Anpassung der in einer in einer Ausscheidungs- und Abfindungsurkunde vereinbarten ...
- VG Stuttgart, 06.11.2012 - 6 K 1692/11
Rechtscharakter einer Ausscheidungs- und Abfindungsurkunde zur Umsetzung von Art. ...
- BVerwG, 17.06.2014 - 6 B 7.14
- VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18
Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung eines Bürgerbegehrens
- VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18
Rechtliches Interesse eines einzelnen Jagdgenossen an der Feststellung der ...
- VG Karlsruhe, 18.02.2021 - 9 K 1777/20
Kündigungsrecht einer Gemeinde aus wichtigem Grund gegenüber einem Verband, ...
- VG Karlsruhe, 15.09.2025 - 14 K 7766/25
Rechtsschutzbedürfnis; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Zulässigkeit; ...
Querverweise
Auf § 60 LVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- § 62 (Ergänzende Anwendung von Vorschriften)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Gemeinsame Vorschriften
- § 26 (Ablösung)