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Kommunalabgabengesetz

   Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 8)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/KAG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ KAG (https://dejure.org/gesetze/KAG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ KAG
__paste_bez__ __paste_norm__ Kommunalabgabengesetz (https://dejure.org/gesetze/KAG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Kommunalabgabengesetz
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 1
Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für Steuern, Gebühren und Beiträge, die von den Gemeinden und Landkreisen erhoben werden (Kommunalabgaben), soweit nicht eine besondere gesetzliche Regelung besteht.

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Rechtsprechung zu § 1 KAG

46 Entscheidungen zu § 1 KAG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1 KAG:

    Landesgebührengesetz (LGebG) 
      Allgemeine Grundsätze
        § 1 (Anwendungsbereich) (zu §§ 1 ff)
     
      Entstehung und Festsetzung
        § 4 III (Festsetzung der Gebühren und Auslagen) (zu §§ 1 ff)
    Landesverwaltungsgesetz (LVG) 
      Verwaltungsbehörden
        Allgemeine Verwaltungsbehörden
          Untere Verwaltungsbehörden
            § 15 III (Aufgabenzuweisung, Gebühren und Auslagen)
    Gemeindeordnung (GemO) 
      Gemeindewirtschaft
        Haushaltswirtschaft
          § 78 (Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen) (zu §§ 1 ff)
Was ist das?

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