Kommunalabgabengesetz

   Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 8)   
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Textdarstellung

  

§ 1
Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für Steuern, Gebühren und Beiträge, die von den Gemeinden und Landkreisen erhoben werden (Kommunalabgaben), soweit nicht eine besondere gesetzliche Regelung besteht.

Rechtsprechung zu § 1 KAG

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1 KAG:

    Landesgebührengesetz (LGebG) 
      Allgemeine Grundsätze
        § 1 (Anwendungsbereich) (zu §§ 1 ff)
     
      Entstehung und Festsetzung
        § 4 III (Festsetzung der Gebühren und Auslagen) (zu §§ 1 ff)
    Landesverwaltungsgesetz (LVG) 
      Verwaltungsbehörden
        Allgemeine Verwaltungsbehörden
          Untere Verwaltungsbehörden
            § 15 III (Aufgabenzuweisung, Gebühren und Auslagen)
    Gemeindeordnung (GemO) 
      Gemeindewirtschaft
        Haushaltswirtschaft
          § 78 (Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen) (zu §§ 1 ff)
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