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Baden-Württemberg

Landesgebührengesetz

Artikel 1 des Gesetzes vom 14.12.2004 (GBl. S. 895), in Kraft getreten am 02.01.2005

zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.11.2024 (GBl. S. 91) m.W.v. 01.01.2025

Erster Abschnitt

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 3Entstehung der Gebühren und Auslagen

§ 4Festsetzung der Gebühren und Auslagen

§ 5Schuldner

§ 6Gläubiger

§ 7Gebührenbemessung

§ 8Gebührenvorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft

§ 9Sachliche Gebührenfreiheit

§ 10Persönliche Gebührenfreiheit

§ 11Gebührenerleichterungen

§ 12Gebührenarten

§ 13Sachverständigengebühren

§ 14Auslagen

§ 15Kurtaxe

§ 16Gebühren- und Auslagenentscheidung

§ 17Festsetzungsverjährung

Dritter Abschnitt
Erhebung (§§ 18 - 23)

§ 18Fälligkeit

§ 19Vorschuss, Sicherheitsleistung, Zurückbehaltungsrecht

§ 20Säumniszuschläge

§ 21Stundung

§ 22Niederschlagung, Erlass

§ 23Zahlungsverjährung

Vierter Abschnitt

§ 24Rechtsbehelf

§ 25Gebührenhinterziehung, leichtfertige Gebührenverkürzung

§ 26Verwaltungsvorschriften

§ 27Übergangsbestimmungen

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